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203/IX. - 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Kleve einschließlich Prioritätenliste für dessen Umsetzung
Vorlagennummer | 203/IX. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wie in dem von der SAFE-TEC GmbH vorgelegten Gutachten vom 30.04.2010 dargestellt. Der Bürgermeister wird angewiesen, diese nach Maßgabe der in dieser Drucksache beigefügten Prioritätenliste sukzessive umzusetzen.
Sachverhalt:
Gemäß § 22 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW haben Städte und Gemeinden Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Da für die Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes gesetzliche Vorgaben nicht existieren, hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF-NRW) Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren erarbeitet.
Da für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes auf den besonderen Sach-verstand eines erfahrenen Planungsbüros zurückgegriffen werden sollte und mit der Umsetzung des Brandschatzbedarfsplanes die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf geschaffen werden sollten, die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kleve weiterhin ohne hauptamtliche Kräfte unterhalten zu können, hatte der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 30.05.2001 beschlossen, hiermit die SAFE-TEC GmbH in Kaarst als Sachverständige für Brandschutz und Feuerschutz zu beauftragen. Nach Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes 6/2003 hatte sich der Rat der Stadt Kleve die-sem inhaltlich angeschlossen und zu dessen Umsetzung eine Prioritätenliste beschlossen, die sukzessive umgesetzt wurde.
Die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung liegt seit dem 07.03.2005 vor.
Da Brandschutzbedarfspläne regelmäßig fortzuschreiben sind, wurde die SAFE-TEC GmbH auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.09.2008 auch hiermit beauftragt. Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vom 30.04.2010, deren Veröffentlichung auch auszugsweise der s c h r i f t l i c h e n Genehmigung der Verfasser bedarf, liegt inzwischen vor. Sie geht den Ratsmitgliedern wegen des Umfanges der Bearbeitung mit der Post zu. Der Brandschutzbedarfsplan wird hiermit in den Rat eingebracht. Die SAFE-TEC GmbH hat sich bereit erklärt, das von ihr erarbeitete Gutachten vor den politischen Gremien der Stadt Kleve zu erläutern und etwaige Fragen detailliert zu beantworten. Hierzu ist die nächste Sitzung des Hauptausschusses vorgesehen.
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kleve aufgrund der nach der Alarm- und Ausrückeordnung in den Löschzügen und dazugehörigen Organisationseinheiten vorgesehenen Funktionsstärken in der Lage ist, die durch Beschluss des Rates der Stadt Kleve vom 13.11.2003 festgestell-ten Schutzziele zu erreichen. Durch den Einsatz der hauptamtlichen Gerätewarte der Abteilung Sicherheit und Ordnung tagsüber bei jedem Einsatz im gesamten Stadtgebiet und die Besetzung der Sonderfahrzeuge durch sie sowie durch die Vorhaltung einer Tagesalarmschleife von Beschäftigten der näheren Umgebung des Standortes Kleve, die im Einsatzfall sofort von ihrem Arbeitsplatz abkömmlich sind und tagsüber zwischen 6 Uhr und 18 Uhr vom Standort Kleve mit ausrücken, seien die strategischen und taktischen Erfordernisse gewahrt. Darüber hinaus ga-rantiere die Verteilung der Feuerwehrstandorte innerhalb des Stadtgebietes eine schnelle Unterstützung aller Löschzüge– und Löschgruppen miteinander und un-tereinander, so dass sich für die Schaffung hauptamtlicher Stellen zur Sicherstellung des Feuerschutzes für die Stadt Kleve keine Notwendigkeit ergebe.
Nach wie vor legt der Gutachter im Interesse der langfristigen Mitgliedersicherung auf den Ausbau der Jugendfeuerwehr, die in der Klever Feuerwehr nunmehr seit dem Jahre 2004 besteht und auf beachtliches Interesse gestoßen ist, großes Gewicht. Zurzeit besteht die Jugendfeuerwehr aus 25 Kindern im Alter zwischen 12 und 17 Jahren sowie aus 8 Jugendwarten. Die Aufwendungen für Ausrüstungsgegenstände und persönliche Bekleidung wurden seitdem im Etat fortwährend bereitgestellt.
Wie bereits im Brandschutzbedarfsplan 6/2003 dargestellt, ist nach wie vor ein Rückgang der Zahl der Gesamteinsatzkräfte zu verzeichnen. Daher kommt es auch in der Fortschreibung wesentlich auf die Sicherstellung einer geeigneten Personalgewinnung an. Aufgrund des Brandschutzbedarfsplanes kommt einer intensiven und beständigen Personalgewinnung für die Freiwillige Feuerwehr zur Sicherung ihrer uneingeschränkten Einsatzfähigkeit weiterhin absolute Priorität zu, um die gutachterlich empfohlen Sollstärken an den einzelnen Standorten zu erreichen.
Die bereits im Brandschutzbedarfsplan 6/2003 mit dem Ziel der Sicherstellung von Feuerwehreinsätzen während der Tageszeit empfohlene Mitwirkung von Mitarbeiter der Stadt Kleve, die gleichzeitig Angehörige benachbarter Freiwilliger Feuerwehren sind und über eine entsprechende Ausbildung verfügen, hat sich bewährt. Zurzeit kommen insoweit insgesamt 15 Personen zum Einsatz, die sich ohne Ein-schränkung zum Einsatz in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kleve bereit erklärt haben und hierfür entsprechend ausgerüstet worden sind.
Die im Brandschutzbedarfsplan 6/2003 geforderten Neulösungen für die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Wardhausen-Brienen, Reichswalde, Rindern und Donsbrüggen wurden nach Bereitstellung der dafür erforderlichen Grundstücke und Regelung der damit im Zusammenhang stehenden städtebaulichen, technischen, organisatorischen und immissionsschutzrechtlichen Fragen in der gebotenen Reihenfolge verwirklicht. Das neue Feuerwehrgerätehaus Reichswalde wurde im Jahre 2008 seiner Bestimmung übergeben, die Feuerwehrgerätehäuser Wardhausen-Brienen, Rindern und Donsbrüggen werden im Juni bzw. Juli 2010 und voraussichtlich im Frühjahr 2011 fertig gestellt.
Hinsichtlich der in der vorliegenden Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans zur dringenden Verbesserung der Raumsituation an den Standorten Kellen, Griethausen und Düffelward unter Berücksichtigung der geltenden Mindestraumprogramme nach DIN 14092 für erforderlich gehaltenen Neubaumaßnahmen erweisen sich solche als nachvollziehbar, soweit die erforderliche Ertüchtigung der Altsubstanz nach näherer bautechnischer Überprüfung der Gegebenheiten durch die Verwaltung unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein sollte.
Die Voranstellung des Standortes Kellen beruht darauf, dass sich die Hallentore des Feuerwehrgerätehauses für moderne Feuerwehrfahrzeuge als zu klein erwei-sen und daher bereits die nach dem Brandschutzbedarfsplan 6/2003 vorgesehene Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges vom Typ LF 20/16 als Ersatz für das auszusondernde Fahrzeug vom Typ LF 16 TS zurückgestellt werden musste. Darüber hinaus ist nach dem vorliegenden Gutachten noch eine Ersatzbeschaffung für das TLF 16/25 für das Jahr 2010/2011 vorgesehen, die sich angesichts der unzureichenden baulichen Situation und der veränderten Maße des Fahrzeuges am Standort Kellen ebenfalls nicht unterbringen ließe. Da die sofortige Vorhaltung beider Fahrzeuge jedoch für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit des Löschzuges Kellen nicht zwingend erforderlich ist, sollte eine Neubeschaffung erst dann erfolgen, wenn auch der Standort Kellen ertüchtigt oder neu errichtet wird. Sofern der Rat der Stadt Kleve die für das Gerätehaus Kellen erforderlichen Maßnahmen für das Jahr 2011/2012 beschließen sollte, sollten auch die beiden Fahrzeugbeschaffungen in dem entsprechenden Jahr erfolgen, so dass diese mit Fertigstellung des Gebäudes zur Verfügung stehen.
Im Übrigen stellen sich die räumlichen Verhältnisse am Standort Kellen z. Zt. auch für die Feuerwehrleute als unzureichend dar. Für mehr als 30 Einsatzkräfte steht nur eine 1 Toilette zur Verfügung. Umkleidemöglichkeiten sind nur in der Fahrzeughalle vorhanden, die entgegen bestehender Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie in mehreren anderer Feuerwehrgerätehäusern nicht mit einer Abgasabsauganlage für die Dieselmotor-Emissionen oder alternativ mit einer Druckluftversorgungsanlage ausgestattet ist.
Insgesamt sind die baulichen Mängel sowie der energetisch unzureichende Zu-stand des Gebäudes verbesserungsbedürftig. Inwieweit noch eine Ertüchtigung des Gerätehauses Kellen möglich ist, wird seitens der Verwaltung geprüft.
Das Feuerwehrgerätehaus Griethausen erweist sich z. Zt. als zu klein. Unter Be-rücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften besteht nur Platz für ein Feuerwehrfahrzeug, während dort tatsächlich zwei Feuerwehrfahrzeuge und ein getrailertes Rettungsboot untergebracht sind. Zu einem weiteren Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften kommt es, weil auch hier keine separaten Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, so dass sich die Feuerwehrleute trotz fehlender Abgasabsauganlage in der Fahrzeughalle umkleiden müssen.
Inwieweit trotz der eingeschränkten Erweiterungsmöglichkeiten und der Nähe zum Sportplatz und dem Bürgerhaus noch eine Ertüchtigung des Gerätehauses Griethausen möglich ist, ist zu prüfen.
Der Standort Düffelward ist dadurch gekennzeichnet, dass alle von der Feuerwehr in Anspruch genommenen Räume einschließlich der Fahrzeughalle durch einen Hof voneinander getrennt angeordnet sind und nur über verschiedene Hauseingänge zu erreichen sind. Davon sind auch die Sanitäranlagen betroffen, die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden und weder der Fahrzeughalle, noch dem Schulungs- und Aufenthaltsraum zugeordnet sind. Umkleidemöglichkeiten sind auch hier trotz fehlender Abgasabsauganlage für die Dieselmotor-Emissionen nur in der Fahrzeughalle möglich.
Da das ehemalige Schulgebäude auch nach Einschätzung der Verwaltung als Feuerwehrstandort ungeeignet und nicht erweiterungsfähig ist, schließt sich die Verwaltung der gutachterlichen Empfehlung eines Neubaus an.
Zur Ermittlung des voraussichtlichen Kostenaufwandes zur Optimierung der Feu-erwehrstandorte Kellen, Griethausen und Düffelward wurden die Grundlagen bereits erarbeitet. Die Erschließung der vorhandenen Standorte in Kellen und Griethausen ist gesichert, soweit Neu- bzw. Erweiterungsbauten an gleicher Stelle ausgeführt werden können. Für den Standort Düffelward ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Erschließung des inneren Bereiches muss durch den Bau einer Straße und die Verlegung eines Kanals vorgenommen werden. Insoweit fallen zurzeit weitere noch nicht kalkulierbare Aufwendungen an. Für die in den nächsten Jahren anstehenden baulichen Maßnahmen ergibt sich folgende Gesamtkostenübersicht:
Standort Grundstück und Erschließung Gebäude und Außenanlagen Baunebenkosten Gesamtkosten
Kellen städtisches Baugrundstück; Erschließung vorhanden rd. 900.000 € rd. 45.000 € rd. 945.000 €
Griethausen städtisches Baugrundstück; Erschließung vorhanden rd. 825.000 € rd. 40.000 € rd. 865.000 €
Düffelward Bebauungsplan und Erschließung erforderlich rd. 650.000 €
zzgl.
Erschließung*) rd. 30.000 € rd. 680.000 €
zzgl.
Erschließung*)
Gesamt
rd. 2.375.000 €
rd. 115.000 € *)
rd. 2.490.000 €
An den Standorten Materborn, Warbeyen, Keeken und Schenkenschanz sind im übrigen nur kleine bis mittelgroße Veränderungen bzw. Renovierungsarbeiten erforderlich, zu denen ebenfalls Abgasabsauganlagen für die Dieselmotor-Emissionen bzw. Druckluftversorgungsanlagen sowie erforderlichenfalls bauliche Maßnahmen am Standort Keeken zur Sicherstellung geeigneter Umkleidemöglichkeiten zählen. Art und Umfang der Baumaßnahmen können zurzeit lediglich geschätzt werden.
Die Aufwendungen für eine Nachrüstung mit einer Abgasabsauganlage belaufen sich voraussichtlich wie folgt:
Standort Materborn 12.500 €,
Standort Warbeyen 10.000 €,
Standort Keeken 7.500 €,
Standort Schenkenschanz 7.500 €.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechenden gutachterlichen Ausführun-gen zur Situation an der einzelnen Standorten Bezug genommen.
Die baulichen Maßnahmen sowie die Aufwendungen für die zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zwingend erforderlichen Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen werden in der nachfolgenden
Prioritätenliste
dargestellt, wobei die ausgewiesen Beträge auf den Erkenntnissen des Jahres 2010 beruhen, so dass etwaige Preissteigerungen in den Folgejahren nicht berücksichtigt werden können. Die in der Prioritätenliste zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes 6/2003 jährlich dargestellten Aufwendungen für Maßnahmen zur Personalgewinnung, zur Ausrüstung der Jugendfeuerwehr und für die Beschaffung von Einsatzkleidung werden an dieser Stelle nur nachrichtlich erwähnt und sollten im jeweiligen Haushaltsjahr als Pauschalansatz von 30.000 € berücksichtigt werden.
Die im Gutachten für die Jahre 2009/2010 ausgewiesenen Ersatzbeschaffungen für das MTF – Standort Materborn/Jugendfeuerwehr – und für das TLF 16/25 – Standort Kleve – sind im Haushalt 2010 veranschlagt und werden beschafft.
Für den Standort Kellen ist nach dem Gutachten eine Ersatzbeschaffung für das TLF 16/25 für 2010/2011 vorgesehen. Die Beschaffungskosten für ein HLF 20/16 werden sich voraussichtlich auf 350.000,00 € belaufen. Bereits im Haushalt 2010 sind als Verpflichtungsermächtigung 280.000 € für die Beschaffung eines LF 20/16 als Ersatz für das auszusondernde LF 16 TS veranschlagt worden. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten können zurzeit beide Fahrzeuge nicht untergestellt werden. Insoweit soll eine Neubeschaffung erst erfolgen, wenn der Standort Kellen ertüchtigt bzw. neu errichtet wird.
Investitionsaufwand Ausrüstung 2011
- 1 Wassersauger (Standort Kleve) 2.000,00 €
- 1 Wassersauger (Standort Kellen) 2.000,00 €
- 1 Belüftungsgerät (Standort Kleve) 3.500,00 €
- 1 Zelt für Jugendfeuerwehr 3.000,00 €
- 1 TLF 16/25 (Ertüchtigung/Neubau Standort Kellen) 350.000,00 €
- Fernmeldeanlagen
- 10 Meldeempfänger mit optimierter Kapazität 8.000,00 €
- 4 Funkgeräte im 2-m-Band 2.500,00 €
Investitionsaufwand Ausrüstung 2012
- 1 Belüftungsgerät (Standort Griethausen) 3.500,00 €
- Fernmeldeanlagen
- 10 Meldeempfänger mit optimierter Kapazität 8.000,00 €
- 4 Funkgeräte 2-m-Band 2.500,00 €
Investitionsaufwand Ausrüstung 2013
- Fernmeldeanlagen
- 10 Meldeempfänger mit optimierter Kapazität 8.000,00 €
- 4 Funkgeräte im 2-m-Band 2.500,00 €
Investitionsaufwand für Ausrüstung 2014
- 1 LF 10/6 (Ersatzbeschaffung Standort Warbeyen) 180.000,00 €
- Fernmeldeanlagen
- 10 Meldeempfänger mit optimierter Kapazität 8.000,00 €
- 4 Funkgeräte im 2-m-Band 2.500,00 €
Investitionsaufwand für Ausrüstung 2015
- 1 KEF (Ersatzbeschaffung Standort Kleve) 28.000,00 €
- Fernmeldeanlagen
- 10 Meldeempfänge mit optimierter Kapazität 8.000,00 €
- 4 Funkgeräte im 2-m-Band 2.500,00 €
Investitionsaufwand für Ausrüstung 2016
- 2. Hubrettungsfahrzeug
(Ersatz für 36 Jahre alte Reservedrehleiter DLK 23/12 Standort Materborn)
400.000,00 €
- Fernmeldeanlagen
- 10 Meldeempfänger mit optimierter Kapazität 8.000,00 €
- 4 Funkgeräte im 2-m-Band 2.500,00 €
Investitionsaufwand für Ausrüstung 2017
- 1 TSF/W (Standort Keeken) 160.000,00 €
- 1 TSF/W (Standort Düffelward) 160.000,00 €
- 1 TSF/W (Standort Schenkenschanz) 160.000,00 €
- 1 LF 10/6 (Standort Wardhausen-Brienen) 180.000,00 €
- Fernmeldeanlagen
- 10 Meldeempfänger mit optimierter Kapazität 8.000,00 €
- 4 Funkgeräte im 2-m-Band 2.500,00 €
Investitionsaufwand für Ausrüstung 2018
- Fernmeldeanlagen
- 10 Meldeempfänger mit optimierter Kapazität 8.000,00 €
- 4 Funkgeräte im 2-m-Band 2.500,00 €
Bauliche Maßnahmen
Zur dringenden Verbesserung der Raumsituation an den Feuerwehrstandorten erweisen sich bauliche Maßnahmen wesentlicher Art in nachstehender Reihenfolge als erforderlich, mit deren Umsetzung wie folgt begonnen werden soll:
2011/2012 - Standort Kellen
2013/2014 - Standort Griethausen
2015/2016 - Standort Düffelward
Die kleineren bis mittelgroßen Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Materborn, Warbeyen, Keeken und Schenkenschanz werden unverzüglich umgesetzt.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Rat, 07.07.2010
Wortbeitrag: | Bürgermeister Brauer schlägt vor, dass diese Drucksache am heutigen Tage lediglich eingebracht und in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.2010 beraten werde. Der Rat erhebt hiergegen keinen Widerspruch. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 15.09.2010
Wortbeitrag: | Herr Dipl.-Ing. Leibeling von der Firma SAFE-TEC trägt anhand einer Powerpoint-Präsentation zur 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Kleve vor. StV. Gietemann bezieht sich auf die Zahl der Atemschutzgeräteträger. Diese habe im Jahre 2003 noch 231 betragen und sei jetzt auf 164 Personen gesunken. Er möchte wissen, ob es sich dabei um Feuerwehrleute mit einem entsprechenden Lehrgang oder auch um die, die die G26-Untersuchung bestanden haben, handele. Herr Dipl.-Ing. Leibeling antwortet, dass die Firma SAFE-TEC dabei auf die Informationen, die ihnen von der Feuerwehr Kleve zugegangen seien, habe vertrauen müssen. An den einzelnen Standorten hätten Listen ausgehangen, die auszufüllen gewesen seien. Ob die jeweiligen Träger auch die Tauglichkeit besäßen, habe dem jeweiligen Auszufüllenden oblegen. Da die G26-Untersuchungen ein zeitliches Problem beinhalten würden, gehe er davon aus, dass es sich bei den Atemschutzgeräteträgern um die Feuerwehrleute mit dem entsprechenden Lehrgang handele. Die angegebenen Zahlen seien für die Firma SAFE-TEC sehr schwer nachzuvollziehen, da ein Ist-Bestand von Januar 2009 festgelegt worden sei. StV. Gietemann fragt weiter, wie die Zugänge zum Rhein möglich gemacht werden sollten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es dort auch Naturschutzgebiete gebe. Er möchte auch wissen, welche Feuerwehr dann zuständig sei. Herr Dipl.-Ing. Küsters von der Firma SAFE-TEC antwortet, dass natürlich nicht die gesamte Strecke des Rheines als Zuwasserlassstelle zur Verfügung stehen müsse. Es würde ausreichen, wenn eine Zuwasserlassstelle stromaufwärts und eine stromabwärts, jeweils am Endpunkt, vorhanden sei. Bei den jeweiligen Feuerwehrstandorten sollten natürlich dann die Boote stationiert sein. Naturschutzgebiete würden aufgrund dieser Umsetzung nicht unnötig belastet, da auch die Möglichkeit bestünde, Kanalführungen mit zu nutzen. Bürgermeister Brauer bedankt sich bei den Herren Dipl.-Ing. Küsters und Leibeling für den Vortrag und schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in der Ratssitzung am 29.09.2010 zu verabschieden. Der Haupt- und Finanzausschuss erhebt hiergegen keine Einwände. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen. |
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Rat, 29.09.2010
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wie in dem von der SAFE-TEC GmbH vorgelegten Gutachten vom 30.04.2010 dargestellt. Der Bürgermeister wird angewiesen, diese nach Maßgabe der in der Drucksache Nr. 203/IX. beigefügten Prioritätenliste - unter Berücksichtigung der von StV. Janssen vorgeschlagenen Änderung der Prioritäten bzgl. der baulichen Maßnahmen an den genannten Feuerwehrstandorten in die Reihenfolge Kellen, Düffelward und Griethausen - sukzessive umzusetzen. |
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Wortbeitrag: | StV. Janssen teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Brandschutzbedarfsplan dem Grunde nach zustimmen könne. Allerdings wünsche sie sich eine Änderung der Prioritätenliste dahingehend, dass die Feuerwehrgerätehäuser in der Reihenfolge Kellen, Düffelward und Griethausen fertig gestellt und die Maßnahmen bei entsprechendem Vorhandensein finanzieller und personeller Ressourcen vor 2016 abgeschlossen würden. StV. Gietemann äußert, dass bereits in 2002 festgestellt worden sei, dass die Personalgewinnung zukünftig eine der entscheidenden Herausforderungen für die Feuerwehr Kleve sei. Nun müsse festgestellt werden, dass die Zahl der Feuerwehrleute von 303 in 2003 auf 279 in 2008 gesunken sei. Bei den Atemschutzgeräteträgern sei die Zahl von 231 auf 164 zurückgegangen. Die SPD-Fraktion habe bereits im letzten Jahr Vorschläge für Personalgewinnung gemacht. Er weist darauf hin, dass sie auch weiterhin daraufhin drängten, in diesem Bereich Anstrengungen zu unternehmen. Bezogen auf die Feuerwehrgerätehäuser könne er StV. Janssen zustimmen. Die SPD-Fraktion plädiere dafür, dass für den Fall, dass eine Umsetzung des Feuerwehrgerätehauses in Düffelward nicht anzunehmen sei, zumindest der Sanitärbereich erneuert werden solle. Vor zwei bis drei Jahren habe sich seine Fraktion bei einer Begehung überzeugen können, dass die Sanitäranlagen in einem desolaten Zustand seien. Seine Fraktion könne dieser 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aber ansonsten zustimmen. StV. Derksen bezieht sich ebenfalls auf das Feuerwehrgerätehaus in Düffelward und weist darauf hin, dass es sich um ein Gemeindehaus handele, das auch von Vereinen, wie dem Schützenverein oder der Frauengemeinschaft, genutzt werde. Er möchte daher wissen, ob diese zusätzlichen Nutzer bei Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses ausgegliedert würden oder ob auch wieder eine Lösung für eine gemeinsame Nutzung angestrebt werde. Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass dieses Problem bekannt sei. Es gehe nun aber ausschließlich um den Brandschutzbedarfsplan. Sofern die Planungen entsprechend vorangeschritten seien, würden sicher auch Überlegungen für eine Lösung für die übrigen Vereine unternommen. StV. Driever regt an, zur Beschleunigung des Neubaus in Düffelward die Pläne vom Bau des Feuerwehrgerätehauses in Brienen zu übernehmen. Dies würde sicher auch zu einer Kostenreduzierung führen. Er bittet daher um Prüfung, ob dies möglich sei. StV. Garisch möchte wissen, ob es auch für die Feuerwehr einen Frauenförderplan gebe. Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass es im Rahmen der Ausbaupläne tatsächlich einen Frauenförderplan für die Feuerwehr Kleve gebe. Dies gehe auch aus dem Brandschutzbedarfsplan hervor, da es z.B. bereits getrennte Sanitäranlagen und Umkleidemöglichkeiten gebe. Diese Probleme würden bei den Neubauten Schritt für Schritt angegangen. |
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