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343/IX. - Verkehrssituation im Ortsteil Rindern, Breite Straße u.a.
Vorlagennummer | 343/IX. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, den Tweestrom/ Spyck`schen Baum als Verbindungsstraße zwischen dem Ortsteil Rindern und den Tweestrom (Nordtangente) versuchsweise für die Dauer eines Jahres abzubinden, um Erfahrungen zu sammeln.
Nach Ablauf der Versuchsphase wird durch die Verwaltung ein Erfahrungsbericht erstellt. Danach soll entschieden werden, ob die Straße endgültig abgebunden und das Teileinziehungsverfahren durchgeführt wird.
Die versuchsweise Abbindung soll im Bereich des Tweestroms erfolgen, damit von der Nordtangente her noch der Anliegerverkehr über den Spyck`schen Baum zum Tweestrom (Zufahrt zum Nellewardgen und Antoniussee/ Kiesbaggerei) ermöglicht wird.
Sachverhalt:
Die Verwaltung beschäftigt sich schon seit einiger Zeit mit der Verkehrssituation im Ortsteil Rindern, hier bezogen auf die Breite Straße und den Tweestrom/ Spyck`schen Baum.
Bereits vor Freigabe der Nordtangente wurde seitens des Heimatvereins Rindern am 19.02.2008 vorgetragen, dass nach der Fertigstellung mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen sei, da die Breite Straße als Abkürzungsstrecke zwischen der Keekener Straße (K 3) und der Umgehungsstraße (Nordtangente) genutzt werde.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Kleve am 04.02.2010 teilte der Stadtverordnete Kuypers mit, dass er von verschiedenen Anwohnern der Breiten Straße auf eine Zunahme des Straßenverkehrs seit Fertigstellung des Tweestroms (Nordtangente) hingewiesen worden sei.
Die Eheleute Zegers, Hohe Straße 90, Kleve, beschweren sich mit Schreiben vom 02.04.2010 und 02.02.2011 über die unverminderte Zunahme des Verkehrs auf der Breiten Straße und bitten darum, Maßnahmen, insbesondere auch hinsichtlich des Schwerlastverkehrs, zu ergreifen.
In der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Kleve am 02.09.2010 wurde seitens des Stadtverordneten Gietemann angefragt, welche Möglichkeiten bestehen, den Durchgangsverkehr zur Umgehungsstraße von der K 3 über die Breite Straße zu vermindern, ggf. auch dadurch, dass eine Tonnagebeschränkung eingerichtet wird.
Eine weitere Mitteilung des Herrn Hauke Amend, wohnhaft Drususdeich 63, Kleve, ist am 23.09.2008 eingegangen.
In dem Schreiben wird zwar nicht unmittelbar auf die Zunahme des Verkehrs eingegangen, jedoch auf die gefahrenen Geschwindigkeiten in Verbindung mit dem Verkehrsaufkommen für den Bereich des Tweestroms/ Spyck`schen Baums zwischen dem Ortsteil Rindern und der Nordtangente. Der Beschwerdeführer teilte mit, dass die Situation erst nach Fertigstellung der Umgehungsstraße entstanden sei.
Aufgrund der Mitteilung des Herrn Amend hat am 13.01.2009 unter Beteiligung des Beschwerdeführers, der Polizei, der Umweltbetriebe und der Verwaltung (Fachbereiche 32, 61 und 66) eine Ortsbesichtigung stattgefunden.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt kamen die Beteiligten zu dem Ergebnis, dass die Verkehrssituation unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und der örtlichen Verhältnisse nicht zufriedenstellend sei.
Der Landrat als Kreispolizeibehörde hatte dies in seiner Stellungnahme am 19.11.2008 bereits angedeutet und von "Durchgangsverkehr" gesprochen.
Mit den Beteiligten wurden die verschiedenen möglichen Maßnahmen (Ausbau, Abbindung, Sperrung durch Verkehrszeichen, Einbahnregelung) besprochen. Es wurde jedoch vereinbart, zunächst die Entwicklung abzuwarten, und Messungen hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten und des Verkehrsaufkommens durchzuführen.
Die Messungen im Bereich Tweestrom/ Spyck`scher Baum sind wie folgt durchgeführt worden:
Datum Zeitraum Fahrzeugauf-
kommen ges. Fahrzeugauf-
kommen pro Std. durchschnittl. Ge- schwindigkeit in km/H
27./28.01.2009 23 Std. 1.556 67,65 56
29./30.04.2009 24 Std. 1.934 80,58 54
Auch auf der Breiten Straße wurden zwischenzeitlich Messungen durchgeführt, und zwar wie folgt:
Datum Zeitraum Fahrzeugauf-
kommen ges. Fahrzeugauf-
kommen pro Std. durchschnittl. Ge- schwindigkeit in km/H
10.-12.04.2008 46,5 Std. 1.489 32,02 45
30.09. - 02.10.2008 47,5 Std. 2.041 42,97 46
28./29.04.2009 24 Std. 1.235 51,46 43
28./29.04.2010 24,5 Std. 1.328 54,2 43
Aufgrund der vorliegenden Anregungen und Beschwerden, insbesondere unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse, hat die Verwaltung, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Brauer, durch den Technischen Beigeordneten Herrn Rauer und den Fachbereich 32, Herrn van Hoof, am 24.08.2010, eine Ortsbesichtigung im Bereich Breite Straße, Tweestrom und Spyck`schen Baum durchgeführt.
Hierbei wurde die Gesamtsituation mit den Beschwerdeführern Zegers vor Ort erörtert.
Es ist eindeutig festzustellen, dass sich das Verkehrsaufkommen nach Fertigstellung der Nordtangente (Tweestrom) im Ortsteil Rindern, hier bezogen auf die Breite Straße, dem Tweestrom und dem Spyck`schen Baum, kontinuierlich erhöht hat.
Für den Bereich der Breiten Straße ist das Verkehrsaufkommen um rd. 69,3 % gestiegen (pro Stunde 32 Kraftfahrzeuge im April 2008 zu 54 Kraftfahrzeugen im April 2010).
Auch im Bereich Tweestrom/ Spyck`scher Baum als Verbindung zwischen Rindern und der Nordtangente hat der Verkehr deutlich zugenommen. Hier stieg die Verkehrsbelastung in nur drei Monaten von rd. 67 Kraftfahrzeugen auf 80 Kraftfahrzeuge je Stunde = ca. 19 %. Vergleichszahlen aus dem Jahr 2008 liegen nicht vor.
Unter Berücksichtigung der Entwicklung auf der Breiten Straße dürfte die Entwicklung in diesem Bereich jedoch analog anzuwenden sein.
Aus Sicht der Verwaltung sollten im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen und zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Untersuchungen zeigen deutlich, dass die Breite Straße, in der Verlängerung der Tweestrom und der Spyck`sche Baum, zu Abkürzungszwecken vom Durchgangsverkehr, auch Schwerlastverkehr, zwischen der Keekener Straße (K 3) und der Nordtangente befahren wird. Es ist die kürzeste Verbindung zwischen der K 3 und der Nordtangente.
Für den Ortsteil Rindern ist, von der Keekener Straße (K 3) abgesehen, insgesamt eine "Zone 30" eingerichtet. Die Straßen innerhalb der "Zone 30" sind hinsichtlich der Verkehrsbedeutung nahezu alle gleichartig und sind nicht geeignet, Durchgangsverkehr, insbesondere Schwerlastverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr, aufzunehmen.
Bei der Keekener Straße (K 3) handelt es sich um eine klassifizierte Straße, die geeignet - und dafür vorgesehen ist - die vorgenannten Verkehrsarten aufzunehmen. Das Gleiche gilt für die Nordtangente. Die Anbindung Nordtangente/ Keekener Straße (K 3) erfolgt am Kreuzungsbereich Tweestrom/ K 3/ B 9. Dieser Kreuzungsbereich ist signalisiert. Der Verkehrsablauf ist unproblematisch.
Es besteht absolut keine Notwendigkeit, die Ortschaft Rindern zu Abkürzungszwecken zu befahren. Der Umweg / Zeitverlust für den Kraftfahrzeugverkehr ist gering und für den Verkehrsteilnehmer zumutbar.
Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, den Bereich Tweestrom/ Spyck`schen Baum abzubinden. Unter Berücksichtigung der Entwicklung handelt es sich um eine erforderliche Maßnahme. Die Abbindung ist auch zweckmäßig, weil hierdurch tatsächlich der Durchgangsverkehr nachhaltig verhindert wird.
Vor einer endgültigen Entscheidung soll diese Maßnahme jedoch versuchsweise für die Dauer eines Jahres durchgeführt werden, um Erfahrungen zu sammeln.
Alle anderen Maßnahmen scheiden aus Sicht der Verwaltung aus.
Eine Sperrung des Ortsteiles Rindern für den Schwerlastverkehr (Tonnagebeschränkung) müsste in der Form erfolgen, dass Anliegerverkehr zugelassen wird. Eine solche Beschränkung ist jedoch in der Praxis nahezu nicht zu überwachen. Die Polizei könnte solche Überwachungsmaßnahmen personell nicht durchführen.
Der Ausbau des Tweestroms/ Spyck`schen Baums ist aufgrund des angrenzenden Naturschutzgebietes technisch nicht möglich. Eine solche Maßnahme würde auch dazu führen, dass zwar die Verkehrssituation in diesem Abschnitt verbessert würde, aber hierdurch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch mehr Verkehr in den Ortsteil gezogen würde.
Die Einrichtung einer Einbahnregelung auf dem Tweestrom/ Spyck`schen Baum in Fahrtrichtung Nordtangente, oder umgekehrt in Fahrtrichtung K 3, führt auch zu keiner wesentlichen Verbesserung, da nach wie vor Durchgangsverkehr, insbesondere Schwerlastverkehr und landwirtschaftlicher Verkehr, wenn auch "theoretisch halbiert", stattfinden würde. Dies würde aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer erheblichen Verbesserung für die Anwohner führen.
Auswirkungen:
Die Maßnahme wird durch die Umweltbetriebe der Stadt Kleve im Rahmen der laufenden Unterhaltung durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf unter 1.000 € (Wirtschaftsplan der USK).
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 31.03.2011
Wortbeitrag: | Oberamtsrat van Hoof erläutert ausführlich die Kernpunkte der Drucksache. Seit Öffnung der Nordtangente habe der Verkehr stark zugenommen. Auf der Breiten Straße sei eine Zunahme des Verkehrs von 70 % festgestellt worden. Die Verwaltung schlägt nach Erörterung der Sachlage mit der Polizei die versuchsweise Abbindung der Straße Tweestrom für ein Jahr vor. Anschließend beantwortet er verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder. StV. Kuypers teilt mit, dass die CDU Fraktion die Einrichtung einer Einbahnstraße ab dem Drususdeich in Fahrtrichtung Nordtangente befürworte. Weiterhin solle eine Beschränkung des Verkehrs für Fahrzeuge über 2,8 t und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingerichtet werden. StV. Gietemann stimmt dem Vorschlag der CDU Fraktion für die SPD Fraktion zu. Weiterhin solle jedoch der Radverkehr in beide Fahrtrichtungen möglich sein. Das Problem sei der Schwerlastverkehr und nicht das Gesamtverkehrsaufkommen. Durch die Gewichtsbeschränkung würde dieser Verkehr aus dem Ortsteil gehalten. Sinnvoll seien zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei auf der Breiten Straße. Sachkundiger Bürger Wiegersma ergänzt, dass eine Gewichtsbegrenzung für den Anliegerverkehr nicht eingerichtet werden dürfe. Für die Anlieger müsse weiterhin der Verkehr mit Fahrzeugen über 2,8 t möglich sein. StV. Schnütgen teilt mit, dass der Radverkehr auf jeden Fall in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden sollte. Zur Erhöhung der Sicherheit könnte die Straße verengt werden. Bürgermeister Brauer äußert Bedenken, dass durch die Einrichtung einer Einbahnstraße nur sehr bedingt im Interesse der Anwohner gehandelt werde. Die Verkehrsbelastung sei weiterhin als hoch einzuschätzen. Die Maßnahme sei ein Schritt in die richtige Richtung, sei aber nicht ausreichend. StV. Kuypers entgegnet dem, dass durch die Einrichtung einer Einbahnstraße der Verkehr halbiert würde. StV. Gietemann teilt die Meinung des StV. Kuypers. StV. Nuy fasst zusammen, dass nun zwei Vorschläge gegenüberstehen. Er bittet um weitere Fraktionsberatungen. Sachkundiger Bürger Zumbrägel fügt hinzu, dass durch eine Abbindung der Ortsteil Wardhausen von der Nahversorgung (Schule, Kindergarten, Bäckerei usw.) abgeschnitten würde. Eine kurze Zuwegung könne in diesem Fall erst über die Ziegelstraße erfolgen. StV. Gietemann ergänzt in diesem Zusammenhang, dass immer noch keine Änderung der Straßennamenbeschilderung erfolgt sei. Bereits mit Schreiben vom 03.03.2008 habe er die Änderung beantragt. Das Schreiben übergibt er in Kopie erneut an die Verwaltung mit der Bitte um Weiterleitung an den Fachbereich 61. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. |
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Umwelt- und Verkehrsausschuss, 23.05.2011
Wortbeitrag: | Oberamtsrat van Hoof erläutert die Prüfaufträge der Fraktionen aus dem Umwelt- und Verkehrsausschuss vom 31.03.2011. Oberamtsrat führt aus, dass eine tatsächliche Beruhigung des Ortsteils Rindern durch die Einrichtung einer Einbahnregelung nicht erreicht werden könne. Weiterhin sei mit Schwerlastverkehr zu rechnen. Das Hauptproblem sei jedoch, dass Radfahrer bei Einbahnstraßen nur in Gegenrichtung zugelassen werden können, wenn sich die Einbahnstraße in einem auf 30 km/h beschränkten Bereich befindet. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sei dies an dieser Stelle jedoch nicht möglich, da man sich außerhalb geschlossener Ortschaft befände. Für Radfahrer sei es jedoch nicht zumutbar, die Strecke zu umfahren. Zudem seien die Kreisstraße 3 und die Bundesstraße 9 klassifizierte Straßen, welche für die Aufnahme von Durchgangsverkehr ausgelegt seien. Daher schlägt die Verwaltung vor, an der Drucksache festzuhalten. StV. Gietemann teilt mit, dass die Ortschaft Wardhausen durch Abbindung total vom Ortsteil Rindern abgeschnitten werde. Eine Beschränkung des Verkehrs auf 2,8 Tonnen für die Straße Spyckscher Baum würde die Verkehrsbelastung bereits verringern. Dies habe auch die Beschwerdeführerin Zegers bestätigt. Der meiste Lärm erfolge durch Schwerlastverkehr an der Fahrbahnschwelle im Bereich der Gaststätte. Hier könnte durch Absenkung der Fahrbahnschwelle eine Verbesserung der Situation erzielt werden. Oberamtsrat van Hoof stellte fest, dass ab dem Drususdeich eine Tonnagebeschränkung bis 2,8 Tonne eingerichtet werden könne. Hier sollte eine Sperrung jedoch ohne das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ erfolgen. Den wenigen Anliegern könnten Ausnahmegenehmigungen nach der StVO erteilt werden. Hierdurch sei eine Überwachung durch die Polizei wirksam möglich. Techn. Beigeordneter Rauer trägt vor, dass die Fahrbahnschwellen nicht verändert werden sollten. Durch Absenkung dieser werde erfahrungsgemäß schneller gefahren. Weiterhin könne das Problem auftreten, dass andere Straßenzüge ebenfalls um Absenkung der vorhandenen Fahrbahnschwellen beten. StV. Nuy beantragt weitere Fraktionsberatungen. Oberamtsrat van Hoof ergänzte, dass die Einrichtung einer Tonnagebeschränkung durch Messungen mit der Traffic Counter begleitet werden könne. StV. Kumbrink ergänzt, dass eine Tonnagebeschränkung zu einer Entlastung der Situation führe. Das Ziel, den Lastkraftwagenverkehr und damit die störenden Erschütterungen zu verhindern, wäre erreicht. Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas schlägt vor, den Alternativvorschlag (Sperrung ab Drususdeich für 2,8 t), versuchsweise für die Dauer von einem Jahr durchzuführen und dem Ausschuss anschließend einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Er bittet um Beschluss im nächsten Hauptausschuss oder spätestens im nächsten Rat. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 25.05.2011
Wortbeitrag: | Erster Beigeordneter Haas informiert über das Ergebnis der Beratungen aus dem Umwelt- und Verkehrsausschuss am 23.05.2011. Demnach solle der Verkehr für ein Jahr für 2,8 t in beide Richtungen mit entsprechender Beschilderung zugelassen werden. Den Anliegern sollten Sondergenehmigungen erteilt werden. Nach dem Jahr der Erprobungsphase werde über die Erfahrungen berichtet. Umbaumaßnahmen bezüglich der Drempel solle es nicht geben. Allerdings seien Faktionsberatungen gewünscht gewesen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, entsprechend der Beratung aus dem Umwelt- und Verkehrsausschuss zu beschließen. |
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Rat, 08.06.2011
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Verkehr für ein Jahr mit einer Beschränkung auf bis zu 2,8 t in beide Richtungen für die Verbindung in Rindern vom Drususdeich bis zur K3 mit entsprechender Beschilderung, allerdings ohne das Zusatzzeichen "Anlieger frei", zuzulassen. Den Anliegern sollen Ausnahmegenehmigungen gemäß der StVO erteilt werden. Nach dem Jahr der Erprobungsphase wird über die Erfahrungen berichtet. |
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Wortbeitrag: | Bürgermeister Brauer weist noch einmal auf die geänderte Beschlusslage aus dem Umwelt- und Verkehrsausschuss am 23.05. und dem Haupt- und Finanzausschuss am 25.05. hin. |
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