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388/IX. - Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume

Vorlagennummer388/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt das in der Drucksache erläuterte Konzept zur nachhaltigen Pflege der Straßenbäume nebst Anlagen als handlungsorientierendes Bewirtschaftungskonzept für Straßenbäume in Kleve.

Sachverhalt:


Bäume in der Stadt haben sehr unterschiedliche Funktionen, werden aber auch einer sehr differenzierten Betrachtung unterzogen. Was für die einen ein Kostenfaktor, ein Sicherheitsrisiko und wegen Laubfalls und Schattenwurf eine Quelle ständigen Ärgers ist, ist für andere ein belebendes weil ökologisches Element, das zudem dem Wohlbefinden des Menschen in der Stadt dient. Nicht nur dem Stadtentwicklungskonzept kann die Bedeutung der städtischen Grünflächen, und damit auch der Straßenbäume, für die Stadt Kleve entnommen werden. So sind unzweifelhaft den Bäumen positive Effekte in touristischer, orts- bzw. stadtteilprägender sowie insbesondere auch ökologischer Hinsicht zuzusprechen.

Bei der Gestaltung des Straßenraumes haben Bäume aufgrund ihrer gestalterischen Wirkung eine zentrale Bedeutung. Bäume sind ein attraktives städtebauliches Element. Sie erhöhen die Qualität des Wohn- und Lebensraumes in der Stadt und fördern so die Identifikation des Menschen mit dem öffentlichen Raum. Zudem haben Bäume in der Stadt oftmals eine hohe emotionale Bedeutung für die Bewohner. Und sie erfüllen wichtige ökologische Funktionen wie zum Beispiel die Sauerstoffproduktion, die Staubfilterung, die Verbesserung des Klimas und Funktionen im Bereich Lärmschutz. Besonders in der Großstadt, aber auch in den innerstädtischen Bereichen von Kleve, bieten Straßenbäume darüber hinaus wertvolle Lebensräume für Tiere.

Schon ein einzelner Straßenbaum trägt erheblich zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Biologen können die „Leistung" eines solchen Baumes inzwischen genau beziffern. Ein Laubbaum mit einem Kronendurchmesser von 14 Metern, beispielhaft sei hier eine Buche mit einem Alter von 50 Jahren herangezogen, beschattet eine Bodenfläche von bis zu 150 Quadratmetern. Ihre Blattfläche von durchschnittlich 1600 Quadratmetern produziert im Sommer innerhalb einer einzigen Stunde 1,75 Kilogramm Sauerstoff. Während der Vegetationsperiode von Mai bis September liefert ein Baum somit genug Sauerstoff, um Atemluft für zehn Menschen zu schaffen. Aber der Baum verbessert nicht nur die Luft, indem er wertvollen Sauerstoff freisetzt, durch seine Photosynthese entzieht er der Luft auch das Treibhausgas Kohlendioxid, das gerade in der Stadt durch Menschen, Verkehr und Heizungsabluft im Übermaß produziert wird.

Mit seiner großen Oberfläche wirkt der Straßenbaum zudem wie ein großer Staubfilter. Bis zu einer Tonne Staub holt ein Baum mit einer Blattfläche von rund 1600 Quadratmetern jedes Jahr aus der Luft. Die Staubbelastung in baumbestandenen Straßen sinkt dadurch um bis zu Dreiviertel auf weniger als 3000 Staubteilchen je Kubikmeter ab.

Auch zur Erhöhung der bis zu 30 Prozent niedrigeren Luftfeuchte in der Stadt können Stadtbäume beitragen. An einem sonnigen Tag verdunstet ein einzelner Straßenbaum bis zu 400 Liter Wasser. Im Schnitt verdunstet ein Baum pro Quadratmeter Baumkrone 2,5 Liter Wasser. Dadurch erhöht er die Luftfeuchtigkeit im Schattenbereich seiner Krone um rund 10 Prozent. Weil das Wasser beim Verdunsten Wärme verbraucht, kühlt der Baum gleichzeitig seine Umgebung um bis zu drei Grad ab. Deshalb bilden Parks und Gärten im Sommer regelrechte „Kälteinseln" im heißen Asphaltdschungel. Ohne Stadtgrün, und dazu gehören auch die Straßenbäume, wäre es in unserer Innenstadt um bis zu drei Grad wärmer.

Lieferant für Sauerstoff und Luftfeuchtigkeit, Filter gegen Staub und Kohlendioxid, und Schatten und Kältespender an heißen Tagen - keine Klimaanlage könnte diese Leistung, betrieben nur mit ein bisschen Regenwasser und der Energie der Sonne, auf Dauer erbringen. Hinzu kommt, dass Straßenbäume, gerade in den dicht besiedelten Bereichen der Stadt, wertvoller Lebensraum sind für viel Tierarten, die es ansonsten in unseren Innenstädten nicht geben würde. Dass dichte Laubkronen auch als Lärmschutz fungieren, ist erwiesen, spielt allerdings eher eine untergeordnete Rolle.

Trotz dieser positiven Eigenschaften von Straßenbäumen und Bäumen in der Stadt allgemein darf nicht verkannt werden, dass ein ausgeprägter Baumbestand auch kritisch zu betrachten ist. Beispielhaft sei hierzu folgendes ausgeführt:

Sukzessive Zunahme von Anliegerbeschwerden, u.a. wegen
der Beschattung der Grundstücke (Lichtverhältnisse, aber auch Beeinträchtigung von Photovoltaikanlagen u.ä.)
der saisonalen Beeinträchtigungen durch Laub, Baumfrüchte und Totholz (in den Anliegerstraßen ist regelmäßig die Straßenreinigung den Anliegern übertragen – und damit auch die Reinigung von Gehwegen etc.)
vermehrter Ängste vor umstürzenden (großen) Bäumen aufgrund der klimatisch bedingten Wetterveränderungen

Zunahme von Schäden im öffentlichen Bereich an Geh- und Radwegen, Straßen sowie Bordsteinen und im Bereich privater Grundstücke sowie an Kanalisationsleitungen aufgrund des Wurzelwachstums, deren Beseitigung kostenintensiv ist und kommunale finanzielle Ressourcen und damit Handlungsspielräume bindet (Erhaltung der Verkehrssicherung)

Ergänzend sei darauf verwiesen, dass die Beantwortung bzw. Bearbeitung der Anliegerbeschwerden regelmäßig entsprechende personelle Ressourcen bindet.

Teilweise sind in der Vergangenheit Baumarten bzw. Baumsorten ausgewählt worden, die aus heutiger Sicht im Bereich der Straßen bzw. der Geh-/Radwege nicht mehr gepflanzt würden und zwischenzeitlich auch nicht mehr als Straßenbäume empfohlen werden. Dies ist im Wesentlichen auf die Entwicklungen und praktischen Erfahrungen der vergangenen Jahre zurückzuführen. Oftmals sind auch die seinerzeit, nach damaligen Erkenntnissen und Regeln als durchaus geeignet zu betrachtenden Pflanzgruben bzw. deren Aufbereitung ursächlich für die auftretenden Schäden. Ähnliches gilt für teilweise zu gering gewählte Abstände zwischen den einzelnen Straßenbäumen, da sich die Baumkronen in einigen Bereichen mittlerweile gegenseitig im Wachstum bzw. in der Entwicklung beeinträchtigen.

Aufgrund der oben dargestellten Fakten und der hieraus resultierenden unterschiedlichen Interessenlagen wurde in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen 61 (Planen und Bauen), 66 (Tiefbau) sowie den USK ein auf zunächst 10 Jahre angelegtes Konzept erarbeitet, welches sich mit der Frage auseinander setzt, wie mit der dargestellten Situation umgegangen werden soll. Die Intention ist es, die positiven Aspekte des Faktors Grün zu erhalten und zu stärken und gleichzeitig den damit zusammenhängenden negativen Auswirkungen entgegenzuwirken. Ausdrücklich kein Ziel ist es, das Straßenbegleitgrün insgesamt zurückzudrängen sondern vielmehr, dieses durch geeignete Maßnahmen langfristig zu sichern und zu entwickeln. Darüber hinaus bietet ein solches Konzept, das einer laufenden Fortschreibung bedarf, als mittelfristiger Handlungsrahmen eine Orientierungshilfe für alle betroffenen städtischen Fachbereiche bzw. Tochterunternehmen.

Zu Anlage A:
In der Anlage A werden die betroffenen Straßen, bezogen auf den Unterhaltungsaufwand und den Schadenszustand zunächst nach Priorität sortiert. Ferner werden die geschätzten Kosten p.a. (unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmendauer) dargestellt. Die einzelnen Maßnahmen werden von der Stadt sukzessive, entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen, angegangen.
Zu den jeweils genannten Straßen sind geeignete Maßnahmenvorschläge sowie deren geschätzte Dauer und kalkulierte Kosten zusammengetragen. Bei allen Maßnahmen sind vor Beginn der Ausführung Planungen nach vorhandenen Gegebenheiten (Straßenbeleuchtung, Grundstückseinfahrten) und Absprachen mit den Versorgungsträgern zwingend erforderlich. Ergänzend sei hier der Hinweis gegeben, dass in den Straßen Königsallee und Kreuzhofstraße aus Sicht der Verantwortlichen Handlungsbedarf angezeigt ist. Allerdings sind in der Königsallee im Zeitraum ab 2012 umfangreiche Kanalerneuerungsmaßnahmen und damit einhergehend auch Straßenbaumaßnahmen geplant. In diesem Zusammenhang wird man sich auch intensiv mit dem Straßenbegleitgrün auseinandersetzen. Insofern wird auf eine Darstellung besagter Straßen in diesem Konzept verzichtet. Ähnliches gilt für die Kreuzhofstraße, da diese mutmaßlich im Jahr 2016 im Zuge der Maßnahme B 220n ebenfalls baulichen Veränderungen unterzogen werden soll.

Zu Anlage B:
In der Anlage B sind die Bewertungen/ Prioritäten, ausgedrückt in „Punkten“ zusammengeführt dargestellt. Weiterhin werden die Informationen des Fachbereiches 66 zu den bis 2016 geplanten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen aufgenommen sowie angegeben, in welchen Fällen vermehrt Anliegerbeschwerden nach den bisherigen Erfahrungen der USK eingehen. Die Zahl der Anliegerbeschwerden kann jedoch kein Parameter für eine Dringlichkeit sein, da dies von individuellen Gegebenheiten bzw. Situationen abhängig ist. Dennoch sind sie informell aufgeführt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 30.06.2011
Wortbeitrag:
Techn. Beigeordneter Rauer erläutert ausführlich die Drucksache. Für einen Teil der Bevölkerung seien die Bäume ein Kostenfaktor, ein Sicherheitsrisiko und wegen Laubfall und Schattenwurf eine Quelle ständigen Ärgers. Für andere Bürger seien sie ein belebendes, weil ökologisches Element, welches zudem dem Wohlbefinden des Menschen in der Stadt diene. Zur Gestaltung des Straßenraumes seien Bäume ein attraktives städtebauliches Element. Eine Neuanpflanzung sei mit geeigneten Bäumen vorgesehen.

Techn. Angestellter Posdena erläutert, dass acht Gattungen Bäume für die Pflanzung als Straßenbäume in Frage kämen.

Techn. Beigeordneter Rauer teilt mit, dass in Zukunft Neupflanzungen mit gemäßigt mittelgroßen und kleinen Bäumen geplant seien. Monokulturen werde es nicht geben.

StV. Bay fragt an, welche Schäden auf der Straße In de Kamp Kosten in Höhe von 40.000,00 € hervorrufen würden. Außerdem fehle eine Berücksichtigung der ökologischen Auswirkungen.

Techn. Beigeordneter Rauer antwortet, dass es sich teilweise um kranke Bäume handele, was äußerlich teilweise nicht zu erkennen sei. Hier sei es Ziel, eine vorbeugende Sicherheit zu schaffen.

Der Betriebsleiter der USK Janssen erläutert die komplexe Herleitung der Prioritätenliste. Man habe Parameter gebildet. Bei einem ersten Parameter wurden regelmäßige Baumkontrollen durchgeführt und die Vitalität wurde beurteilt. Bei einem zweiten Parameter wurden die Schadstellen an den Gehwegen erfasst. Aus der Summe der Bewertungen sei eine Gesamtbewertung entwickelt worden. Intention des Bewirtschaftungskonzeptes sei jedoch jederzeit der Erhalt der Straßenbäume.

StV. Kumbrink beantragt weitere Fraktionsberatungen. Weiterhin fragt er an, warum auf der Blumenstraße vor einiger Zeit ein Antrag auf Entfernung von Straßenbäumen abgelehnt wurde und diese nun in der Prioritätenliste enthalten sei.

StV. Schnütgen ergänzt, dass die Bäume an der Blumenstraße die Anwohner tatsächlich behindern würden. Bei der Pflanzung der Bäume habe bereits eine falsche Baumauswahl stattgefunden.

Techn. Beigeordneter Rauer teilt mit, dass bereits damals auf das nun vorliegende Konzept hingewiesen wurde.

Bürgermeister Brauer teilt mit, dass er regelmäßig viele Beschwerden über Straßenbäume erhalte. In der Vergangenheit seien häufig ungeeignete Bäume gepflanzt worden. Dies führe zu teilweise großen Beeinträchtigungen von Gehwegen, Vorgärten und Kanälen. Auch Beschattungen könnten zu Beeinträchtigungen führen, wie z. B. Schimmelbildung und Feuchtigkeit.

StV. Gietemann lobte die vorgelegte Prioritätenliste. Er könne beispielsweise die Vorlage der Verwaltung für die Straße Havik bestätigen. Er ergänzte, dass Gefahrenstellen für beeinträchtigte Personen auf Gehwegen entschärft werden sollten. Maßnahmen seien z. B. bei sich anhebenden Gehwegplatten notwendig.

StV. Zigan beantragt weitere Fraktionsberatungen.

StV. Ricken merkt an, dass Besitzer von Photovoltaikanlagen in fünf bis zehn Jahren durch Straßenbäume beeinträchtigt werden könnten. Er bittet um Mitteilung, wie die Verwaltung mit dieser Problematik umgehe.

Techn. Beigeordneter Rauer antwortet, dass die Entscheidung der Vorgehensweise letztlich von der Politik bestimmt werde. Hier sei eine Abwägung erforderlich. Auf der einen Seite sei die Verbesserung des Klimas in Wohngebieten zu sehen und auf der anderen Seite die Energieversorgung und Gewinnerzielungsabsicht der Anlagenbesitzer. Eine Verschattung sei jedoch abzusehen, da vorhandene Bäume wachsen würden.

StV. Ricken fragte weiterhin an, ob Photovoltaikanlagen genehmigungspflichtig seien.

Techn. Angestellter Posdena erläutert, dass die Herstellung einer Genehmigungspflicht angedacht sei. Diese beruhe aber vorrangig auf Brandschutzgründen. Weiterhin ergänzt er, dass öffentliche Straßenbäume noch den privaten Photovoltaikanlagen obliegen würden.

StV. Gietemann stellt fest, dass der Ausschuss bisher verantwortungsvoll in dieser Angelegenheit gehandelt habe. Photovoltaikanlagen sollten dort errichtet werden, wo dies auch machbar sei, vorhandene Straßenbäume hätten ältere Rechte.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 06.07.2011
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer führt zur Entstehung, Erarbeitung und geplanten Umsetzung des Bewirtschaftungskonzeptes aus.

Technischer Angestellter Posdena ergänzt, welche Bäume die Verwaltung für eine neue Bepflanzung bzw. Umsetzung des Konzeptes in Betracht ziehe. Die Liste ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

StV. Frantz meint, dass gemeinsam Wert darauf gelegt werden solle, dass Kleve grün bleibe und ihren Alleencharakter behalte. Er beantragt Fraktionsberatungen.

StV. Rütter möchte wissen, ob die Stadt ihre eigenen Bäume analog der Baumschutzsatzung behandele.

Technischer Beigeordneter Rauer bejaht dies. Allerdings habe das Bewirtschaftungskonzept mit der Baumschutzsatzung nichts zu tun.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 20.07.2011
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig das in der Drucksache Nr. 388/IX. erläuterte Konzept zur nachhaltigen Pflege der Straßenbäume nebst Anlagen als handlungsorientierendes Bewirtschaftungskonzept für Straßenbäume in Kleve. Vor der Umsetzung werden die Maßnahmen jeweils im Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellt, näher erläutert (Schadhaftigkeit der Bäume bzw. der Bürgersteige, ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Auswahl geeigneter Bäume, etc.) und beschlossen.
Wortbeitrag:
StV. Garisch beantragt die Ergänzung des Beschlussvorschlages um folgenden Satz:

„Vor der Umsetzung werden die Maßnahmen jeweils im Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellt, näher erläutert (Schadhaftigkeit der Bäume bzw. der Bürgersteige, ökologische Ausgleichsmaßnahmen etc.) und beschlossen.“

Technischer Beigeordneter Rauer äußert, dass die Verwaltung vom Grundsatz her keine Bedenken habe. Da die Haushaltsmittel zur Umsetzung dieses Konzeptes allerdings im Wirtschaftsplan der USK geführt würden, schlage die Verwaltung vor, die Vorstellung der Maßnahmen im Verwaltungsrat der USK vorzunehmen.

StV. Garisch entgegnet, dass er eine Beratung im Verwaltungsrat fachlich für unangemessen halte und der richtige Fachausschuss für diese Thematik der Umwelt- und Verkehrsausschuss sei.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass es auch eine Produktverantwortung gebe und die Haushaltsmittel bei den USK bereitgestellt würden. Gegen eine Beratung in beiden Gremien sei aber nichts einzuwenden.

StV. Zigan teilt mit, dass seine Fraktion nach den Informationen vom Ersten Beigeordneten, die Angelegenheit in beiden Ausschüssen zu beraten, zustimmen könne.

StV. Janssen bittet um eine zusätzliche Ergänzung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass der Zusatz „Auswahl geeigneter Bäume“ aufgenommen werde.

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