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Inhalt

413/IX. - Antrag auf Fällung/ Austausch von Bäumen in der von-Eyll-Straße im Ortsteil Donsbrüggen

Vorlagennummer413/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt, dem Antrag nicht zu folgen und die Beseitigung bzw. den Austausch der Straßenbäume in der von-Eyll-Straße abzulehnen.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 29.06.2011 beantragen mehrere Anlieger der von-Eyll-Straße im Ortsteil Donsbrüggen die Beseitigung der vorhandenen Straßenbäume (Stieleichen) und eine Nachpflanzung mit kleineren Straßenbäumen. Begründet wird der Antrag u. a. mit
der zu erwartenden Größe der Stieleichen und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke, z. B. durch eine höhere Beschattung und eine geringere Ausnutzungsmöglichkeit einer Fotovoltaikanlage,
einer möglichen Schädigung bzw. Beeinträchtigung an Straßen, Wegen und sonstiger Infrastruktur, wie z. B. Kanäle, unterirdische Versorgungsleitungen und Straßenlaternen,
einem Einschränkung des Lichtraumprofils der Straße und
erhöhtem Reinigungs- bzw. Pflegebedarf durch Laub und Baumfrüchte.

Allgemein stellen (Straßen-)Bäume in der Stadt einen wichtigen Beitrag für das Wohlbefinden dar. Sie spenden Schatten, verbessern die kleinklimatischen Bedingungen durch ihre ausgleichende Wirkung auf Temperatur und Luftfeuchte, die Blätter filtern Feinstäube, bieten innerstädtischen Lebensraum für Vögel und Insekten. Dazu kommt außerdem eine nicht zu vernachlässigende stadtbildprägende Bedeutung.

Die Eichen in der von-Eyll-Straße sind ca. 10 Jahre alt und weisen eine mittlere Vitalität auf. Aufgrund des Wurzelwachstums verursachte Schäden sind kaum erkennbar und liegen somit im akzeptablen Bereich. Aufgrund des jungen Alters der Bäume und ihrer möglichen Größe ist jedoch zukünftig mit einer Zunahme des Problems zu rechnen. Nach heutigen Erkenntnissen sind Eichen nicht als optimal für innerstädtisches Straßenbegleitgrün einzustufen. Aufgrund des im Vergleich langen Zeitraums des Laubfalls sowie des Fruchtfalls geht mit großen Eichen in der Regel überdurchschnittlicher Pflegeaufwand einher.

Aus städtebaulicher Sicht tragen (große) Straßenbäume nachhaltig zur Qualität einer Stadt bei. Dies gilt auch für die Stieleichen in der von-Eyll-Straße. Eine kurzfristige Fällung der Bäume scheint sowohl aus Gründen der Verkehrssicherheit, wie auch aus stadtbildprägenden bzw. stadtökologischen Gründen oder in Bezug auf sonstige notwendige Straßen- oder Kanalarbeiten nicht sinnvoll.

Darüber hinaus sind die betroffenen Bäume im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8-178-0 als anzupflanzende Bäume gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt. Entsprechend sind die Bäume in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Bebauungsplans berücksichtigt und als ökologische Ausgleichsmaßnahme festgesetzt.

Ein Beseitigungsanspruch liegt nicht vor. Demnach besteht eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer bezüglich negativer Einwirkungen von außen.

Ferner wird auf das "Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume" (siehe Drucksache Nr. 388/IX.) verwiesen, welches von der Verwaltung der Stadt Kleve unter Federführung des Fachbereichs 61 und den Umweltbetrieben mit Beteiligung der Fachbereiche 20 und 66 als Pflege- und Unterhaltungskonzept für Straßenbäume in Kleve erarbeitet wurde. Die von-Eyll-Straße wird hier nicht explizit benannt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nach heutigem Sachstand die Straße mit keiner hohen bzw. mittleren Priorität bzgl. des Handlungsbedarfs aufgelistet wurde. In diesem Zusammenhang ist ein Entfernen der Bäume und Ersatz mit einer kleinwüchsigeren Baumsorte im Konzept nicht vorgesehen und nicht sinnvoll. Insgesamt sieht die Verwaltung somit keinen Handlungsbedarf, der ein Beseitigen bzw. einen Austausch der Bäume in der von-Eyll-Straße rechtfertigen würde.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 26.09.2011
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt einstimmig, dem Antrag zurzeit nicht stattzugeben. Die Verwaltung solle den Antrag in die Prüfungen im Rahmen der Fortschreibung der Liste zum Baumpflegekonzept einbeziehen.
Wortbeitrag:
Der Antragsteller Herr Jochem Vervoorst begründet den Antrag.

Technischer Beigeordneter Rauer verweist auf das beschlossene Baumpflegekonzept.

StV. Kröll schlägt für die CDU-Fraktion vor, den Antrag dahingehend zu modifizieren, dass die Prioritäten aus dem Baumpflegekonzept abgearbeitet würden und die Verwaltung danach prüfe, die von-Eyll-Straße in diese Liste aufzunehmen.

StV. Kersten macht für die FDP-Fraktion den Vorschlag, die von-Eyll-Straße auf die Liste mit dem Status "niedrige Priorität" zu setzen.

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas weist auf die hohe Anzahl der Straßen mit hoher Priorität hin.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass das Konzept im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgearbeitet werde. Außerdem erklärt er, dass in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Umsetzungsvorschläge zum Baumkonzept vorgelegt würden.

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