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533/IX. - Zügigkeit der Marienschule


Antrag auf Änderung der Zügigkeit

Vorlagennummer533/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, den Antrag auf eine Dreizügigkeit an der Marienschule abzulehnen.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 09.12.2011 (siehe Anlage) beantragt das Kollegium der Marienschule zum Schuljahr 2012/13 eine Dreizügigkeit zu genehmigen.
Gemäß § 46 Schulgesetz NRW wird durch die Festlegung der Zügigkeit die Aufnahmekapazität an den Grundschulen vorgegeben.
Der Rat der Stadt Kleve hat in seinen Sitzungen am 21.03.2007, 27.02.2008 und 02.04.2009 die Zügigkeit an den Klever Grundschulen wie folgt beschlossen:


Schule Zügigkeit
Unterstadtschule 2
Willibrordschule Kellen 3
Montessorischule St. Martinus Griethausen 1
Johanna-Sebus-Grundschule Rindern 2
Lutherschule 2
Christus-König-Schule 3
Marienschule Materborn 2
Karl-Leisner-Schule 4
St.. Michael Reichswalde 2
Insgesamt 21


Bereits zum Schuljahr 2009/10 wurde die Dreizügigkeit für die Marienschule genehmigt allerdings mit dem gleichzeitigen Beschluss, danach wieder die Zweizügigkeit festzulegen.
Nach Durchsicht der 64 Anmeldungen zeigt sich, dass einige Kinder aus dem ehemaligen Schulbezirk der Karl-Leisner-Schule und andere aus dem Schulbezirk der Christus-König-Schule stammen.

Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2012/13 lauten:

Unterstadtschule 29
Willibrordschule Kellen 60
Montessorischule Griethausen 27
Johanna-Sebus Rindern 39
Lutherschule 46
Christus-König Schule 42
Marienschule 64
Karl-Leisner-Schule 46
St. Michael Reichswalde 51

Aus den Anmeldezahlen ist ersichtlich, dass die Karl-Leisner-Schule und auch die Christus-König-Schule noch Kinder aufnehmen können.

Als Schulträger ist die Stadt Kleve gem. § 81 Schulgesetz NRW verpflichtet, für eine gleichmäßige Auslastung der Schulen zu sorgen. Die Änderung einer Zügigkeit sollte nicht sprunghaft alle zwei Jahre vorgenommen werden. Im Gegenteil sollte die Zügigkeit eine dauerhafte Planungsgröße für die Schulen und für die Stadt als Schulträger darstellen.
Diese Auffassung wurde seitens der unteren Schulaufsicht bestätigt. Die untere Schulaufsicht kann den pädagogischen Ansatz des Antrages nachvollziehen, sieht aber auch die Planungssicherheit des Schulträgers.

Die im Antrag vom 09.12.2011 aufgeführten Gründe sind durchaus nachvollziehbar; jedoch sei darauf hingewiesen, dass diese Gründe für alle Grundschulen zutreffen.

Wenn der Antrag auf Dreizügigkeit abgelehnt wird, muss die Schulleitern mindestens sechs Kinder ablehnen, um den Klassenfrequenzwert von 28 zu erreichen.

Sobald das neue Konzept zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebotes in NRW - Eckpunktepapier verabschiedet ist, wird in diesem Rahmen mit der unteren Schulaufsicht über die Aufnahmekapazitäten an den Grundschulen eingehend gesprochen werden müssen.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass zur gleichmäßigen Auslastung der Grundschulen der Antrag auf Dreizügigkeit nicht genehmigt werden kann.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 14.03.2012
Wortbeitrag:
Stadtoberamtsrätin Wier erläutert den Inhalt der Drucksache. Das Kollegium der Marienschule beantrage zum Schuljahr 2012/ 13 eine Dreizügigkeit zu genehmigen. Der Rat der Stadt Kleve habe nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen für die Marienschule eine Zweizügigkeit festgelegt. Zum Schuljahr 2009/ 10 habe der Rat die Dreizügigkeit der Marienschule genehmigt, allerdings mit dem gleichzeitigen Beschluss, danach wieder die Zweizügigkeit festzulegen. Nach Durchsicht der Anmeldungen zeige sich, dass einige Kinder aus dem ehemaligen Schulbezirk der Karl-Leisner-Schule und andere aus dem Schulbezirk der Christus-König-Schule stammten. Als Schulträger sei die Stadt Kleve gem. § 81 Schulgesetz verpflichtet, für eine gleichmäßige Auslastung der Schulen zu sorgen. Die Änderung einer Zügigkeit solle daher nicht sprunghaft alle zwei Jahre vorgenommen werden. Die Zügigkeit solle im Gegenteil eine dauerhafte Planungsgröße für die Schulen und für die Stadt als Schulträger darstellen. Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass zur gleichmäßigen Auslastung der Grundschulen der Antrag auf Dreizügigkeit nicht genehmigt werden könne.

StV. Cosar erklärt für die Fraktion der CDU, dass man sich mit der Problematik intensiv beschäftigt habe. Die Marienschule habe einen positiven Hintergrund. Die CDU-Fraktion fühle sich jedoch an den Ratsbeschluss gebunden und rate von einer Erweiterung der Zügigkeit ab. Außerdem wolle man keine privilegierten Schulen bilden.

StV. Frantz erklärt für die Fraktion der SPD, dass man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Der Inhalt der Drucksache sei zudem sehr zurückhaltend formuliert. An der Marienschule gebe es nach seiner Auffassung keine Privilegierung. Die SPD-Fraktion sehe keinen Grund, sich dem Antrag der Schule zu verschließen.

Herr Buyken verweist auf den Inhalt der Drucksache und macht deutlich, dass die Auffassung der Verwaltung seitens der Unteren Schulaufsicht bestätigt werde. Er stelle fest, dass auch andere Grundschulen eine pädagogisch wertvolle Arbeit leisteten. Es bleibe dem Schulträger nur über die Zügigkeit die Möglichkeit, die Schullandschaft zu gestalten.

StV. Bay möchte wissen, ob die Ablehnung von Schülerinnen und Schülern bei einer Zweizügigkeit gegen geltendes Recht verstoße und wie groß die Klassen bei einer Zweizügigkeit würden.

Herr Buyken erklärt, dass die Schulleiterin bei einer Zweizügigkeit 58 bis 60 Kinder aufnehmen dürfe. Zur Beruhigung könne er zusichern, dass die Lehrerzuweisung dementsprechend für 58 Kinder gesichert werde.

Frau Delbeck erklärt, dass die Fraktion der Offenen Klever der Drucksache zustimmen werde.

StV. Rütter stellt fest, dass die Schulbezirke seinerzeit abgeschafft worden seien, weil man den Wettbewerb gewollt habe. Wenn man heute über eine Zügigkeit beschließe, dürfe diese nicht statisch sein. Man solle demnach eine Dreizügigkeit zulassen.

Frau Hütten bittet bei allem Verständnis für den Antrag des Kollegiums der Marienschule, auch die Heterogenität der Schülerschaft im Auge zu behalten. Ihre Bitte sei es daher, die Zweizügigkeit beizubehalten.

Mit sieben Gegenstimmen empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.03.2012
Wortbeitrag:
StV. Zigan äußert für seine Fraktion noch Beratungsbedarf.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.03.2012
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt den Antrag der Marienschule auf eine Dreizügigkeit mehrheitlich bei fünf plus einer Ja-Stimme und 38 Nein-Stimmen ab.
Wortbeitrag:
StV. Frantz führt aus, dass die SPD-Fraktion zunächst die Verwaltungsvorlage abgelehnt habe, da sie die Begründung des Antrags für nachvollziehbar gehalten habe. Mit Blick auf die kritischen Stimmen danach, u.a. dem Votum der übrigen Grundschulen, die sich gegen die Erweiterung der Zügigkeit der Marienschule ausgesprochen hätten sowie den neueren Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt sei seine Fraktion zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Vielfalt der Grundschullandschaft insbesondere was Bildungs- und soziale Schwerpunkte angehe bei Beibehalten der Zweizügigkeit besser gewährleistet sei. Die Konkurrenz zu einer anderen sehr engagierten Schule solle in diesem Bereich ausgeschlossen werden, so dass seine Fraktion der Drucksache nun zustimmen werde.

StV. Cosar äußert, dass sich die CDU-Fraktion von Beginn an für eine Zweizügigkeit ausgesprochen habe. Sie verstehe den Wunsch der Eltern, die Kinder an einer Schule ihrer Wahl beschulen zu lassen. Die Zügigkeit der Schulen sei vom Rat aber festgelegt worden und in Kleve seien genügend Räumlichkeiten vorhanden, so dass bauliche Erweiterungen nicht zu rechtfertigen seien. Der bisherige Grundsatz "kurze Wege, kurze Beine" sei auch weiterhin gewährleistet. Seine Fraktion favorisiere ein gut gemischtes System und werde der Drucksache ihre Zustimmung geben.

StV. Garisch teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache nach kontroverser Diskussion mehrheitlich zustimmen werde. Die Argumente seien in der außerordentlichen Schulausschusssitzung aufgeführt worden.

StV. Rütter hält dem entgegen, dass seine Fraktion ausdrücklich einen Wettbewerb zwischen den Schulen wolle. Aus diesem Grund seien die Schulbezirke abgeschafft worden. Die beantragte Dreizügigkeit solle nicht dauerhaft festgelegt werden, sondern sei eine Reaktion auf den aktuellen Bedarf, der sich aus den Anmeldungen ergeben habe und zudem durch die Räumlichkeiten abgebildet werden könne. Seine Fraktion werde dem Antrag der Marienschule zustimmen.

StV. Zigan äußert, dass auch seine Fraktion diese Thematik lange und ausführlich diskutiert habe. Die Mischung der Kinder sowie die baulichen Notwendigkeiten hätten seiner Fraktion Bedenken bereitet, so dass sie der Drucksache zustimmen werde.

StV. Bay erklärt, dass er nicht mit seiner Fraktion, sondern für den Antrag der Marienschule stimmen werde. Langfristig halte auch er eine Dreizügigkeit nicht für sinnvoll. Da die Dreizügigkeit aber kurzfristig machbar und sinnvoll sei, werde er die Verwaltungsvorlage ablehnen. Gleichzeitig distanziert er sich ausdrücklich von der Begründung der FDP-Fraktion, die in seinen Augen ein Klassenschulsystem einführen wolle.

StV. Janssen hält die Argumentation der FDP für falsch. Die Entscheidung des Rates zur Festlegung der Zügigkeiten sei damals vor dem Hintergrund der Ressourcenverantwortung und ausgewogenen Beschulung der Kinder im gesamten Stadtgebiet einstimmig gefasst worden. Das Schulgesetz mache zudem klare Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Kinder abzulehnen seien.

StV. Dr. Meyer-Wilmes hält es - auch für den Bürger - für unstreitig, dass diese Thematik in allen Fraktionen diskutiert worden sei. Es sei ein Schulentwicklungsplan in Auftrag gegeben worden, der umzusetzen sei. Sie glaube, dass es dieses Problem im nächsten Jahr erneut geben werde. Mit Blick auf die Errichtung der Sekundarschule und der Gesamtschule sei eine Entscheidung für die Dreizügigkeit nicht zielführend.

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