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565/IX. - Ausbau der Straße „Königsgarten“

Vorlagennummer565/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt zu, dass die Straßenplanung den Anwohnern der Straße „Königsgarten“ in einer Anwohnerversammlung vorgestellt wird.

Sachverhalt:


Die Straße „Königsgarten“ ist entsprechend dem Haushalts- und Wirtschaftsplan 2012 zur Erneuerung vorgesehen, weil sowohl die Kanäle wie auch die Straßendecke schadhaft sind. Die Straße wurde nach den hier vorliegenden Kenntnissen analog zur Kanalverlegung Anfang der fünfziger Jahre gebaut. Der auf der südlichen Seite angrenzende Gehweg ist mit einem Plattenbelag ausgebaut, wohingegen der unbefestigte Seitenstreifen auf der nördlichen Seite der Straße durch starken Wurzelwuchs der damals angepflanzten Bäume in Teilen unpassierbar war. Die Bäume wurden entsprechend dem vom Rat am 20.07.2011 beschlossenen Bewirtschaftungskonzept „Straßenbäume“ vorab gefällt und sollen durch neue Bäume ersetzt werden. Aufgrund des fehlenden Unterbaus haben sich starke Setzungen und Risse in der Fahrbahndecke gebildet, die bereits zu ersten Asphaltausbrüchen geführt haben. Die schon erwähnten Baumwurzeln haben einen Teil der Bordsteine nach oben und in den Fahrbahnbereich gedrückt, was zu weiteren Schäden an der Asphaltdecke und an der Regenwasserrinne führte. Ein ordnungsgemäßer Abfluss des Oberflächenwassers ist somit nicht mehr in allen Bereichen gegeben. Die Regenwasserkanalisation ist entsprechend dem Ergebnis des im Jahr 2003 erstellten Generalentwässerungsplanes unterdimensioniert und muss im Rahmen des Straßenausbaus mit größeren Kanalrohren ausgestattet werden (Haftungspflicht). Zudem weisen die Regen- und die Schmutzwasserkanäle ebenso, wie alle Hausanschlusskanäle, nach der durchgeführten Kanalinspektion Schäden auf, die zu beheben sind. Auch die Stadtwerke Kleve werden auf der gesamten Straßenlänge die Gas- und Wasserleitungen sowie in Teilabschnitten die Stromkabel austauschen. Gegebenenfalls werden sich auch die Telekom und die Unitymedia an der Baumaßnahme beteiligen. Die Straße erhält einen Unterbau nach dem heutigen Stand der Technik und wird im 6 m breiten Fahrbahnbereich mit einer Asphaltdecke ausgestattet. Die 1,70 m bis 2,20 m breiten Gehwege werden beidseitig ausgebaut und mit einem Betonpflaster versehen. Die derzeit ungeordnete Parksituation auf der Fahrbahn wird künftig in ausgepflasterten Längsparkbuchten geregelt. Die Anzahl der Parkflächen wird sich durch die neue Parkanordnung nicht verringern. Die 18 entfernten Bäume werden durch 22 neue Bäume ersetzt. Die Bäume werden immer wechselseitig bis zu den jeweilig einmündenden Stichstraßen angepflanzt. Hierdurch ergibt sich ein mäandrierender Verlauf der Straße, der zusätzlich zur ausgewiesenen Geschwindigkeit von 30 km/h die Verkehrssicherheit erhöhen soll. In der Straße „Königsgarten“ verbleibt es bei der Rechts- vor Linksregelung an den einmündenden Stichstraßen.
Erneuert wird auch die Straßenbeleuchtung, die mit LED Beleuchtungskörpern ausgerüstet wird. Damit die in den Königsgarten einmündenden Stichstraßen dauerhaft zugänglich bleiben, kann die Bauabwicklung nur nacheinander erfolgen. Es ist daher vorgesehen, dass zunächst die Stadtwerke ihre Versorgungsleitungen verlegen und die aufgeworfenen Gräben provisorisch verschließen. Erst danach lassen sich die Kanalerneuerung und der Straßenausbau in Teilabschnitten realisieren. Die Bauzeit wird aufgrund des aufwendigen Bauverfahrens mindestens 1 Jahr betragen.
Die geschätzten Kosten liegen für den Kanalausbau bei rd. 590.000,- € und für den Straßenausbau im Rahmen der Entwurfsplanung bei ca. 780.000,00 €.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 10.05.2012
Beschluss:
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen zu, dass die Straßenplanung den Anwohnern der Straße „Königsgarten“ in einer Anwohnerversammlung vorgestellt wird.
Wortbeitrag:
Städt. Baudirektor Janßen erläutert die Drucksache. Er teilt mit, dass die Straße einen desolaten Zustand habe. Daher seien Haushaltsmittel für das Jahr 2012 bereit gestellt worden. Es sei kein tragfähiger Untergrund vorhanden und die Straßenbeleuchtung müsse erneuert werden. Die vorhandenen Straßenbäume seien bereits frühzeitig gefällt worden. Entgegen den in der Drucksache aufgeführten 18 Bäumen seien jedoch 30 Bäume gefällt worden. 24 Bäume werden neu gepflanzt. Derzeit seien 49 Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorhanden. Nach Umbau der Straße sollen insgesamt 51 Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Baumaßnahme sei in vier Bauabschnitten geplant und die Bauzeit dauere mindestens ein Jahr.

StV. Zigan fragt an, ob die vorgestellte Planung auch die Radfahrer berücksichtige.

Städt. Baudirektor Janßen erläutert, dass die Straße Königsgarten im Radverkehrskonzept als Fahrradstraße vorgeschlagen werde. Hierzu müsse jedoch eine fachliche Prüfung erfolgen. Fahrradstraßen können nur dort eingerichtet werden, wo der Fahrradverkehr die vorrangige Verkehrsart sei.

Techn. Beigeordneter Rauer führt weiterhin aus, dass räumlich bedingt keine separaten Radwege realisiert werden können. In Tempo 30- Zonen sei die Anordnung der Benutzungspflicht für Radwege generell nicht zulässig.

StV. Garisch führt aus, dass die Straße Königsgarten als Haupterschließungsstraße zum Stadtbad diene. Die Chancen auf Einrichtung einer Fahrradstraße seien dadurch gering. Das Argument Platzmangel könne nicht gelten, da für Stellplätze genügend Flächen vorhanden seien.

Techn. Beigeordneter Rauer erläutert, dass hier ein Abwägungsprozess stattgefunden habe. Das Parken sei notwendig, der Parkraumbedarf hoch.

StV. Fischer fragt an, ob die Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn möglich sei.

Techn. Beigeordneter Rauer entgegnet, dass die Straße Königsgarten auch als Erschließungsstraße für die Stadthalle diene. Der Verkehrsfluss müsse gewährleistet werden.

Städt. Baudirektor Janßen erläutert, dass bei der Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer eine Fahrbahnbreite von 4,50 Metern vorhanden sein müsse. Weiterhin seien 1,50 Meter pro Schutzstreifen erforderlich. Somit würde die Einrichtung von Schutzstreifen zu Lasten der Fußgänger gehen.

StV. Nitsch bedankt sich zunächst bei Städt. Baudirektor Janßen für den transparenten Vortrag. Weiterhin fragt er an, ob die Einrichtung einer intelligenten Einbahnstraße möglich sei und ob diese bei der Planung bedacht worden sei.

Städt. Baudirektor Janßen teilt mit, dass die Einrichtung einer Einbahnregelung bei der Planung berücksichtigt worden sei. Diese sei jedoch auf Grund der vielen Stichstraßen nicht praktikabel einzurichten.

Techn. Beigeordneter Rauer ergänzt, dass von der Einrichtung von Einbahnregelungen abgesehen werden sollte. Diese führen regelmäßig zu höheren Geschwindigkeiten und Mehrverkehren.

StV. Zigan fragt an, ob es sich um eine Anlieger- oder eine Durchgangsstraße handele und welche Kosten auf die Anwohner zukommen werden.

Techn. Beigeordneter Rauer teilt mit, dass der Rat die Straße per Satzung als Haupterschließungsstraße klassifiziert habe. Umlagefähige Kosten werden ca. in Höhe von 500.000,00 € vorhanden sein. Nach dem Kommunalen Abgabengesetz muss eine Umlage erhoben werden.

StV. Fischer fragt an, ob bei der Bürgerversammlung auch die eventuell anfallenden Kosten genannt werden sollen.

Techn. Beigeordneter Rauer teilt mit, dass dies vorgesehen sei. Es können jedoch nur ca. Beträge genannt werden, da die Abrechnung erst nach Fertigstellung der Straße erfolgen könne.

Städt. Baudirektor Janßen ergänzt, dass bisher nur Kostenschätzungen durchgeführt wurden. Es sollten weiterhin zunächst die Anregungen der Bürger mit eingeplant werden. Nach Vorlage der Angebote könne dann eine genauere Kostenberechnung erfolgen.

StV. Garisch stellt den Antrag, die Verwaltung solle die Planung dahingehend überarbeiten, eine Verbesserung für den Radverkehr herzustellen.

Ausschussvorsitzender StV. Rütter gibt den Antrag des StV. Garisch zur Abstimmung frei. Bei vier Ja-Stimmen wird der Antrag des StV. Garisch abgelehnt.

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