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604/IX. - Antrag zum Thema "Fracking" der Piratenpartei Deutschland - Kreisverband Kleve

Vorlagennummer604/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Bürgeranträge nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 08.05.2012 beantragt die Piratenpartei Deutschland - Kreisverband Kleve -, die Gasfördermethode „Fracking“ in Kleve abzulehnen bzw. für eine solche Energiegewinnung keine kommunalen Grundstücke zur Verfügung zu stellen.

Fracking bzw. Hydraulic Fracturing (engl. to fracture – aufbrechen oder aufreißen) ist eine Methode der geologischen Tiefbohrtechnik, bei der durch Einpressen einer Flüssigkeit in eine durch Bohrung erreichte Erdkrustenschicht dort Risse erzeugt und stabilisiert werden. Ziel ist es, die Gas- und Flüssigkeitsdurchlässigkeit in der Gesteinschicht so zu erhöhen, dass ein wirtschaftlicher Abbau von Bodenschätzen (z. B. Erdgas und Erdöl) ermöglicht wird. Hydraulic Fracturing wird auch zur Vorbereitung der Nutzung von Geothermie angewendet.

Das Thema einer etwaigen unkonventionellen Gewinnung von Erdgas durch Fracking hat zumindest in Teilen des Landes in den vergangenen Monaten große Medienaufmerksamkeit erfahren. Hintergrund ist, dass derzeit mehrere Firmen entsprechende Interessen in Nordrhein-Westfalen bzw. auch darüber hinaus verfolgen.

Momentan geht es dabei bergrechtlich ausgedrückt um die „Aufsuchung“. Darunter versteht man Maßnahmen zur Erkundung und zur Feststellung der Ausdehnung der vermuteten Lagerstätte und nicht die etwaige spätere „Gewinnung“. Für weite Teile des Landes NRW wurden bereits „Bergbauberechtigungen“ zur „Aufsuchung“ von Kohlenwasserstoffen vergeben. Eines dieser „Erlaubnisfelder“ betrifft u. a. auch Kleve als Bestandteil eines Feldes namens „Saxon I West“. Bergbauberechtigungen sind jedoch nicht bereits die für konkrete Maßnahmen zur Aufsuchung regelmäßig erforderlichen zugelassenen „Betriebspläne“ (vgl. § 51 Abs. 1 Bundesberggesetz - BBergG). Für eine etwaige spätere Gewinnung wären gesonderte Bewilligungen (oder Bergwerkseigentum) und Betriebspläne erforderlich. Zuständige Genehmigungsbehörde für konkrete Maßnahmen ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbauamt. Grundlage für entsprechende Genehmigungen sind zunächst das Bundesberggesetz (BBergG) und die bundeseinheitlich geltende Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau). Hier ist u. a. geregelt welche Behörden im Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind. Kreise und Kommunen werden i. d. R. nicht beteiligt und haben so nur eine eingeschränkte Möglichkeit zur Verhinderung der Planung.
Es kann festgestellt werden, dass die Regelungen des aktuellen Bergrechts nicht explizit das Thema „Fracking“ aufgreifen. Auch die Beteiligung anderer Behörden und öffentlichen Stellen im Genehmigungsverfahren scheint nicht dem aktuellen öffentlichen Bedürfnis nach Information und Transparenz in Planverfahren zu genügen. Um diese Problematik zu lösen wären entsprechende Änderungen des Bundesberggesetzes notwendig.

Sollte in der Zwischenzeit weitere, konkrete Entwicklungen bekannt werden, die auch das Stadtgebiet Kleve bzw. die umliegenden Städte und Gemeinde betreffen, wird die Verwaltung weiter berichten.

Die Verwaltung sieht diese Methode sehr kritisch und hat einen restriktiven Umgang damit gefordert.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 02.07.2012
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Wortbeitrag:
Ergänzend zur Drucksache führt Technischer Beigeordneter Rauer aus, dass die Verwaltung dieser Methode vom Grundsatz her sehr kritisch gegenüberstehe. Sollte die Durchführung dieser Methode für diese Region angedacht werden, werde die Verwaltung alle Mittel ausschöpfen und dagegen vorgehen. Allerdings sei die Verwaltung nicht zuständig. Eine Resolution sei aber möglich.

Bürgermeister Brauer äußert, dass der Antrag der Piratenpartei von seiner Intention her nachzuvollziehen sei. Es wäre wünschenswert, durch die Landesregierung eine Unterstützung dahingehend zu erfahren, dass sie durch eine entsprechende Gesetzgebung die Voraussetzungen für eine negative Begleitung dieser Vorhaben schaffe.

StV. Gietemann meint, dass spätestens bei Verunreinigung des Grundwassers durch den Einsatz dieser Methode die Interessen der Stadt Kleve massiv betroffen seien. Es habe ihn erschreckt, dass Kleve bereits Bestandteil des Erlaubnisfeldes "Saxon I West" sei.

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