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678/IX. - Schiedsamtswesen; Neufestsetzung der Aufwandsentschädigung für die Ausübung der Tätigkeit als Schied

Vorlagennummer678/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt, den im Bereich der Stadt Kleve amtierenden Schiedsleuten ab 2012 eine Entschädigung in Form einer jährlichen Wohnraum- und
Kostenpauschale in Höhe von 500,00 € und den stellvertretenden Schiedsleuten in Höhe von jährlich 150,00 € zu zahlen.

Sachverhalt:


Gemäß § 12 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften fallen die sächlichen Kosten des Schiedsamtes den Gemeinden zur Last.

Der Rat der Stadt Kleve hat auf Vorschlag des Hauptausschusses in seiner Sitzung am 17.12.1980 einstimmig entschieden, den im Bereich der Stadt Kleve amtierenden Schiedsleuten ab 1981 eine monatliche Entschädigung (Wohnraumpauschale) in Höhe von 30,00 DM (15,34 €) und zusätzlich 30,00 DM (15,34 €) für jeden bearbeiteten Fall zu zahlen. Seit 1980 ist eine Anpassung nicht erfolgt.

Mit Schreiben vom 19.03.2012 beantragen die im Bereich der Stadt Kleve tätigen Schiedsleute die Anhebung der Fallpauschale sowie der Wohnraumpauschale.

Die nachstehend aufgeführten Städte zahlen zurzeit folgende Entschädigungen:

· Emmerich = 720,00 € jährliche Pauschale
· Geldern = 368,13 € jährliche Wohnraumpauschale
· Straelen = 200,00 € jährliche Pauschale
· Moers = 613,56 € jährliche Pauschale
· Kamp-Lintfort = 613,55 € jährliche Wohnraumpauschale
· Goch = 206,00 € jährliche Wohnraumpauschale zzgl. 100,00 € Kostenpauschale
· Bocholt = 288,00 € jährliche Wohnraumpauschale, Stellvertreter: 96,00 €
· Dinslaken = 720,00 € jährlicher Auslagenersatz zzgl. 30,00 € Fallpauschale (hiervon verbleiben jedoch 50 % bei der Stadt)


Unter Zugrundelegung der in den mit der Stadt Kleve vergleichbaren Städten gezahlten Entschädigungen muss festgestellt werden, dass hier die Schiedsleute in den Städten Kamp-Lintfort (38.197 Einwohner, 2 Schiedsleute), Emmerich (29.621 Einwohner, 5 Schiedsleute), Geldern (33.637 Einwohner, 2 Schiedsleute), Dinslaken (69.227 Einwohner, 4 Schiedsleute) und Moers (105.102 Einwohner, 7 Schiedsleute) besser gestellt sind als die hiesigen Schiedsleute, die bisher durchschnittlich 300,00 € jährlich erhalten.
Eine Anpassung ist aus den vorgenannten Gründen erforderlich, wobei hier zwei Möglichkeiten in Betracht kommen:

1.) Monatliche Wohnraumpauschale in Höhe von 30,00 € (x 12= 360,00 €) zuzüglich einer Fallpauschale in Höhe von 20,00 € je Fall.

Wenn man berücksichtigt, dass die Schiedsleute in Kleve durchschnittlich 6-8 Fälle jährlich zu bearbeiten haben, beträgt die Entschädigung mithin insgesamt 480,00 € bis 520,00 €.

Die bisher gezahlte Entschädigung für den Stellvertreter/-in sollte in diesem Beispiel weiterhin ein Drittel der Entschädigung der Schiedsleute betragen und somit von 61,35 € auf jährlich 120,00 € angehoben werden.

Nachteil ist hier, dass die zu zahlende Fallpauschale je Schiedsperson berechnet werden müsste.

2.) Zahlung eine Wohnraum- und Kostenpauschale in Höhe von 500,00 € jährlich

Die stellvertretenden Schiedsleute sollen in diesem Vorschlag eine jährliche Wohnraum- und Kostenpauschale in Höhe von 150,00 € erhalten.

Auswirkungen:


Der Ansatz für das Jahr 2013 sowie die Folgejahre ist bei Sachkonto 54210000 (PSP-Element 1.100.02.01) um 1.000,00 €, von 3.000,00 € auf 4.000,00 €, zu erhöhen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 07.11.2012
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 07.11.2012
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den im Bereich der Stadt Kleve amtierenden Schiedsleuten ab 2012 eine Entschädigung in Form einer jährlichen Wohnraum- und
Kostenpauschale in Höhe von 500,00 € und den stellvertretenden Schiedsleuten in Höhe von jährlich 150,00 € zu zahlen.

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