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774/VIII. - a) Kindergartenbedarfsplanung b) Planung für das Kindergartenjahr 2009/2010 c) Änderung der Satz

Vorlagennummer774/VIII.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


2.1 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2009/2010 und die Regelungen für die Kindertageseinrichtungen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung umzusetzen.
Der Rat beschließt,
2.2 die Kostenbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen zu ändern (Anlage 3)
2.3 im Nachtrag 2009 für die Kindertageseinrichtungen 318.000 € bereitzustellen.

Sachverhalt:


a) Kindergartenbedarfsplanung

Die Kindergartenbedarfsplanung für Kleve ist gem. § 80 SGB VIII regelmäßig fortzuschreiben. In der Anlage 1 ist die Entwicklung der Kinderzahlen dargestellt für den Stichtag 01.08.09. Die Planung berücksichtigt die drei-, vier- und fünfjährigen Kinder zu 100 % sowie die Kinder des hineinwachsenden Jahrgangs zu 22,5 %. Nach Einschätzung des Fachbereichs trifft diese Grundlage zur Berechnung des Bedarfs nach den bisherigen Erfahrungen über die Nutzung der Plätze zu. Die Detailplanung ist abgestellt auf 4 Sozialräume, die seinerzeit im Unterausschuss Jugendhilfeplanung festgelegt wurden. Nach dieser Berechnung ist das Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen ausreichend.

b) Planung für das Kindergartenjahr 2009/2010

Im November/Dezember 2008 wurde erstmalig zeitgleich in allen Klever Kindertageseinrichtungen/Familienzentren das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2009/2010 durchgeführt. Die Abstimmungsgespräche zwischen dem Fachbereich Jugend und Familie und den Trägern bzw. Leiterinnen der Tageseinrichtungen für Kinder in Kleve haben im Januar stattgefunden. Entsprechend den Bedarfen der Eltern wurde gemeinsam erarbeitet, wie im Kindergartenjahr 2009/2010 die Betreuung in den einzelnen Einrichtungen erfolgen soll. Aus der beigefügten Aufstellung (Anlage 2) ist ersichtlich, welche Gruppenformen im neuen Kindergartenjahr vorgesehen sind sowie welche Kindpauschalen zu zahlen sind.
Nach der Anlage zum KiBiz ist die Gruppenform I ein Angebot für Kinder von 2 Jahre bis zur Einschulung, die Gruppenform II ein Angebot für Kinder unter 3 Jahre und die Gruppenform III ein Angebot für Kinder von 3 Jahren und älter. Es ist eine wöchentliche Betreuungszeit von 25 Stunden (a), 35 Stunden (b) und 45 Stunden (c) möglich.
Bei den Planungsgesprächen wurde festgestellt, dass sich die Angebotsstruktur bei der 25 Stunden Betreuung und bei der 35 Stunden Betreuung des letzten Kindergartenjahres weitgehend bewährt hat und bedarfsgerecht war. Hier hat sich für das neue Jahr eine ähnliche Angebotsstruktur ergeben. Bei der 45 Stunden Betreuung gibt es einen erheblich gestiegenen Bedarf (2008: 362, 2009: 517). Wegen der weiterhin großen Nachfrage nach Kindergartenplätzen sollte im Kindergarten Christus König die 4. Gruppe wieder eröffnet werden. Mit verschiedenen Trägern wurde außerdem vereinbart, dass die Regelbelegung im zulässigen Rahmen überschritten wird. Dies ist auch bei den städt. Kindertageseinrichtungen vorgesehen.
Für die bisherigen Einrichtungen wurden die U 3-Plätze auf 99 Plätze kontingentiert, damit der Rechtsanspruch für 3- bis 6jährige Kinder erfüllt werden kann. Der SOS-Kinderdorf e. V. wird in seiner neuen Einrichtung eine Kinderkrippe mit 10 Plätzen sowie eine 2. Gruppe mit 15 Plätzen anbieten. In dieser Einrichtung entstehen dann 18 neue U 3-Plätze. Es gibt weiterhin eine große Nachfrage nach U 3-Plätzen.

c) Kostenbeiträge

Nach § 23 KiBiz können für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen Kostenbeiträge vom Jugendamt festgesetzt werden (Anlage 3). Dabei ist eine soziale Staffelung vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Beitragserhebung für die Kinder, die in einer Krippe (Gruppenform II) betreut werden, schlägt die Verwaltung vor, wegen des Mehraufwands einen erhöhten Beitrag (2,5 fach) festzusetzen. Ansonsten sollte es bei der bisherigen Beitragsregelung bleiben.

d) Finanzielle Auswirkungen

Für katholische Träger von Kindertageseinrichtungen werden seit Jahren Trägeranteile übernommen, soweit es sich um Kosten für Gruppen handelt, die außerhalb der so genannten pastoralen Grundversorgung angeboten werden (eine Gruppe je 1.500 Katholiken). Diese Trägeranteile wurden auch 2008 in voller Höhe übernommen. Nach Abschluss des Kindergartenjahres sollte noch einmal geprüft werden, ob diese Regelung sachgerecht ist.

Bei den Elterninitiativen wurde 2008 entsprechend dem Ratsbeschluss von 1994 ein freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil wie bisher (2,5 %) gezahlt. Auch hier sollte nach Abschluss des Kindergartenjahres geprüft werden, ob diese Regelung weiterhin notwendig erscheint. Nach Anlage 2 wird für die Kindertageseinrichtungen eine Gesamtpauschale von 8.180.795 € errechnet. Die Elterninitiativen erhalten neben der Kindpauschale einen Mietzuschuss von rund 161.700 €.
Von der Pauschale zahlen die Träger ca. 663.550 €
das Land NRW ca. 2.981.525 €
die Stadt Kleve ca. 4.697.420 €.

Es besteht für 2009 zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 318.000 €.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 18.02.2009
Jugendhilfeausschuss, 18.02.2009
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas lobt, dass das KiBiz mit den freien Trägern und dem FB 51 gut umgesetzt werden konnte. Er weist insbesondere auf die höhere Anzahl der Kinder, die 45 Stunden die Kindertagestätte besuchen und der gestiegene Betreuung der U3- Kinder durch Tagespflege, Krippen und Kindertagesstätten. Weiterhin wünscht sich der Erste Beigeordnete Haas eine bessere Versorgung mit integrativen Plätzen, damit das Ausweichen Klever Eltern nach Bedburg- Hau oder Kranenburg nicht mehr notwendig ist.

Fachbereichsleiter van Elsbergen erläutert die Drucksache. Er führt aus, dass früher bei der Kindergartenbedarfsplanung die Berechnung mit 90 % der Kinderzahl erfolgt ist. Nun wird mit 100 % der Kinderzahl die Berechnung durchgeführt. Somit ist der gesetzliche Rechtsanspruch auf dem Stadtgebiet erfüllt. Im laufenden Jahr werden u.a. in der Kindertagestätte Christus- König und der Kindertagesstätte vom SOS- Kinderdorf neue Kindergartenplätze geschaffen.

Der StV. Gietemann fragt, ob der FB 51 im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung prüft, warum Kinder keine Kindertagesstätte besuchen.

Fachbereichsleiter van Elsbergen antwortet, dass mehr Eltern ihre Kinder in der Kita anmelden als in der Vergangenheit. Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass fast alle Kinder erreicht werden.

StV. Garisch möchte keine regelmäßige Überprüfung der Eltern von Kindern, die nicht eine Kindertagesstätte besuchen. Das sei nicht zeitgemäß.

Gleichstellungsbeauftragte Rübo macht deutlich, dass durch höhere Belegungszahlen in einzelnen Gruppen stärkere berufliche Belastungen für die Erzieherinnen entstehen.

Erster Beigeordneter Haas erläutert, dass dies aufgrund der hohen Nachfrage notwendig ist. Der Gesetzgeber lässt es zu, dass für eine Übergangszeit eine Überbelegung erfolgt. Mit den Trägern ist bereits im Vorfeld gesprochen worden, dass auch diese Möglichkeit eintreten könnte.

Abteilungsleiterin Reihs berichtet von Eltern, die ihre Kinder so lange zuhause betreuen, bis der Platz in der bevorzugten Kindertagesstätte durch das Kind belegt werden kann.

Ausschussmitglied Pastoors schildert den Paradigmenwechsel von der Angebotsstruktur des Kindergartenwesens zu Nachfragestruktur. Von daher erhält der Träger mehr Risiko bei der Beschäftigung von Mitarbeitern. Die Träger müssen flexibler in den Personalverschiebungen werden. Dies kann schon mal „auf die Knochen“ der Mitarbeiter gehen. Das ist ein Prozess, der sich bei den Trägern einspielen muss. Er bietet aber auch Gestaltungsmöglichkeiten.

Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlage zwei Erzieherinnen neu eingestellt und Teilzeitstellen aufgestockt wurden.

Fachbereichsleiter van Elsbergen betont den regen Austausch zwischen der Abteilungsleitung 51.1 und den Leiterinnen der Kindertagesstätten.

StV. Garisch lobt die Verwaltung, da sie die Kindergartenbedarfsplanung mit 100 % der Kinderzahl berechnet. Weiterhin ist die Sozialraumaufteilung und die Darstellung im Kindergartenbedarfsplan gut gelungen.

Fachbereichsleiter van Elsbergen weist auf die Anlage 2 hin. Dort gibt es kleine Veränderungen durch die sich die Gesamtpauschale um ca. 20.000 € erhöht. Die Ausgaben erhöhen sich auf ca. 8,2 Millionen €.

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2009/2010 und die Regelungen für die Kindertageseinrichtungen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung umzusetzen.
Haupt- und Finanzausschuss, 18.03.2009
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Punkte 2.2 und 2.3 der Drucksache zu folgen.
Rat, 02.04.2009
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
2.2 folgende Änderung der Satzung vom 11.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Kleve:

Satzung vom …… zur Änderung der Satzung vom 11.06.2008
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Kleve

Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz), der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII), (Kinder- und Jugendhilfe), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBL. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.12.2008 (BGBL. I. S. 2403) hat der Rat der Stadt Kleve am 02.04.2009 folgende Änderung der Satzung vom 11.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Kleve beschlossen:

§ 1

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Im Falle des § 2 Abs. 2 (Pflegeeltern) ist der Elternbeitrag nach der Elternbeitragsstaffel für die zweite Einkommensgruppe zu zahlen, es sei denn, nach der anliegenden Beitragstabelle ergibt sich ein niedrigerer Beitrag. Für die Betreuung in einer Kinderkrippe (Gruppenform II nach der Anlage zum KiBiz) ist der 2,5 fache Beitragssatz zu zahlen.

§ 2

§ 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Elternbeiträge
für die Krippe
Jahreseinkommen:

25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
bis 15.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
bis 24.542 € 18,65 € 26,10 € 33,50 € 46,65 € 65,25 € 83,75 €
bis 36.813 € 31,80 € 44,50 € 57,15 € 79,50 € 111,25 € 142,90 €
bis 49.084 € 52,30 € 73,10 € 93,95 € 130,75 € 182,75 € 234,90 €
bis 61.355 € 82,25 € 115,05 € 147,85 € 205,65 € 287,65 € 369,65 €
über 61.355 € 108,20 € 151,35 € 194,50 € 270,50 € 378,40 € 486,25 €


§ 3

Die Satzung tritt am 01.08.2009 in Kraft.

2.3 im Nachtrag 2009 für die Kindertageseinrichtungen 318.000 € bereit zu stellen.
Wortbeitrag:
Bezug nehmend auf Punkt c) der Drucksache weist StV. Gietemann für die SPD-Fraktion darauf hin, dass es "nur" um die Betreuung von 10 Plätzen gehe. In 2008 habe die SPD-Fraktion eine Einkommensgrenze von jährlich 18.000 € beantragt. Diese sei damals von der Mehrheit abgelehnt worden, weil kreisweit eine einvernehmliche Lösung gefunden worden sei. Er habe nun festgestellt, dass in Emmerich die Grenze bei 20.000 € liege und er weist bereits jetzt darauf hin, dass die SPD-Fraktion im Falle einer erneuten Satzungsänderung die Anhebung der Einkommensgrenze beantragen werde.

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