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805/VIII. - Konjunkturpaket II -Umsetzung des Gesetzes zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein-Wes

Vorlagennummer805/VIII.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt die im Rahmen des Konjunkturpaketes II durchzuführenden Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Sachverhalt:


Nach Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag und Zustimmung durch den Bundesrat ist das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland am 05.03.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 06.03.2009 in Kraft getreten. Teil dieses sog. Konjunkturpaketes II ist Artikel 7: „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Länder und Kommunen“ (ZuInvG), das die kommunalen Investitionen stärken soll.

Mit dem durch die Landesregierung inzwischen eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen“ sollen die für eine schnelle und wirkungsvolle Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes wird Anfang April erwartet.

Die Stadt Kleve wird aus den im Rahmen des Konjunkturpaketes II bereitgestellten Mitteln 5.085.721 € erhalten, die in den Jahren 2009 und 2010 mit 3.157.328 € für Investitionen mit den Schwerpunkt „ Bildungsinfrastruktur“ und mit 1.928.393 € mit dem Schwerpunkt „Infrastruktur“ zu verwenden sind.

Gemäß § 3 des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder beinhaltet der Schwerpunkt „Bildungsinfrastruktur“ die Förderbereiche Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, Schulinfrastruktur ( insbesondere energetische Sanierung), Hochschulen ( insbesondere energetische Sanierung), kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung ( insbesondere energetische Sanierung) und Forschung.

Der Schwerpunkt Infrastruktur beinhaltet die Förderbereiche Krankenhäuser, Städtebau ( ohne Abwasser und öffentlichen Personennahverkehr), ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und öffentlichen Personennahverkehr), Kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen), Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen.

Die bereitgestellten Mittel dienen dem Zweck, die Konjunktur zu beleben. Dazu sollen notwendige zusätzliche Investitionen ermöglicht werden, die ohne Mittel des Konjunkturpaketes unterbleiben oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden würden. Zahlreiche Details zur Umsetzung und Durchführung des InvföG NRW bedürfen noch der Klärung, welche parallel zum Gesetzgebungsverfahren über das Landesinnenministerium durch Abstimmung auf Bundes- und Landesebene angestrebt wird. Diese Fragen beziehen sich insbesondere auf die Themenfelder „Förderbereiche“, „Zusätzlichkeit“, „Investitionsbegriff“ und „Verbot der Doppelförderung“.

Die Investitionsmaßnahmen werden im Nachtrag 2009 aufgenommen. Die Prioritäten werden bei städtischen Einrichtungen gesetzt.

Sanierungsmaßnahmen, insbesondere energetische Sanierungen, sind vorgesehen bei der

- Christus-König-Grundschule
- Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
- Wilhelm-Frede-Hauptschule Rindern

Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob und inwieweit weitere Umbaumaßnahmen an der

- Realschule Kleve
- Feuerwehrgerätehäuser Donsbrüggen und Kellen
- Stadthalle Kleve

durch Mittel aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden können.
Die Möglichkeit der Einbeziehung weiterer städtischer Maßnahmen wird derzeit überprüft.

Mit der Durchführung der Baumaßnahmen soll das Gebäudemanagement der Stadt Kleve betraut werden. Die notwendigen Mittel sind entsprechend an das Gebäudemanagement der Stadt Kleve weiterzuleiten.

Im Hinblick auf die hier vorliegenden Anträge Dritter:

- Kreisbauernschaft Kleve ( Förderung des ländlichen Wegebaues)
- Landessportbund Nordrhein-Westfalen (Sanierung von Sportstätten)
- Nordrheinwestfälischer Handwerkstag (Sanierung von beruflichen
Bildungseinrichtungen)
- Bischöfliches Generalvikariat (Fassadensanierung Altbau Wasserburg Rindern und
Sanierung Bewegungsraum Familienbildungsstätte)

schlägt die Verwaltung vor, diese Anträge nicht zu berücksichtigen. Grund dafür ist, dass der Sanierungseigenbedarf der städtischen Einrichtungen zu groß ist und ohne wesentliche zusätzliche finanzielle Belastungen für den städtischen Etat mit dem Konjunkturpaket II durchgeführt werden können.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 02.04.2009
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die im Rahmen des Konjunkturpaketes II durchzuführenen Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte einzuleiten.

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