Login

Passwort vergessen?

Inhalt

833/IX. - Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Gemeindeweg

Vorlagennummer833/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Gemeindeweg, und zwar zwischen der Einmündung Berliner Straße und der Dorfstraße, eine Fahrradstraße, Kraftfahrzeugverkehr frei, einzurichten.

Sachverhalt:


Das Radverkehrskonzept sieht vor, auf dem Gemeindeweg eine Fahrradstraße einzurichten.

In der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Kleve am 28.02.2013 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Gemeindeweg möglich ist.

Die Zulässigkeit von Fahrradstraßen richtet sich nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung. Die Verwaltungsvorschriften sind bindend. Zu den Zeichen 244 und 244a (Fahrradstraße) wird erläutert, dass Fahrradstraßen in Betracht kommen, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nur befahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen zugelassen ist. Sofern Kraftfahrzeuge zugelassen werden, dürfen diese die Radfahrer weder gefährden noch behindern, wenn nötig, ist die Geschwindigkeit zu verringern. Ein nebeneinander herfahren der Fahrräder ist dabei ausdrücklich erlaubt.

Der Landrat als Kreispolizeibehörde nimmt mit Schreiben vom 10.06.2013 wie folgt Stellung:

"Der Gemeindeweg verbindet die Ortsteile Materborn und Reichswalde. Er verläuft zwischen den Straßen "Am Forsthaus" und der Dorfstraße im Ortskern des Ortsteils Materborn und wird hier von vielen Schülern mit dem Fahrrad als direkter Schulweg in die Innenstadt genutzt. Von der Straße "Am Forsthaus" bis zur Kreuzung Berliner Straße/ Ronser Straße gehört der Gemeindeweg zum Vorbehaltsnetz im Stadtgebiet Kleve. Auf diesem Teilstück gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (innerhalb der geschlossenen Ortschaft). Die Fahrbahn ist in diesem Bereich 6,50 m breit und verfügt nur über unbefestigte Seitenstreifen.

Ab der Kreuzung Berliner Straße/ Ronser Straße in Richtung Dorfstraße ist die Straße grau gepflastert. Hier ist eine "Zone 30" angeordnet. Mittig zwischen Mörikestraße und Baegertstraße ist ein Teil als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Dorfstraße eingerichtet. Am Ende des Gemeindeweges vor der Dorfstraße befindet sich ein stark frequentierter Supermarkt.

Nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO kommen Fahrradstraßen nur dort in Betracht, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist.
Das ist für den Bereich von der Straße "Am Forsthaus" bis zur Berliner Straße und im Bereich des Supermarktes nicht der Fall.
Hier kann, wenn man die Verwaltungsvorschrift zur StVO nimmt, keine Fahrradstraße angeordnet werden.
Im Bereich zwischen Berliner Straße und Hölderlinstraße ist der Gemeindeweg eine "Zone 30".
Auf diesem Teilstück könnte eine Fahrradstraße eingerichtet werden, jedoch müsste hier der Fahrzeugverkehr zugelassen werden. Zu bedenken sei hierbei auch, dass der Gemeindeweg als Zufahrt zum Ortskern und der Nahversorgung genutzt wird.
Insgesamt betrachtet ist der Gemeindweg zur Einrichtung einer Fahrradstraße nicht geeignet."

Die Verwaltung kommt bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage teilweise zu einem anderen Ergebnis.
Die Ausführungen der Polizei für den Gemeindeweg im Bereich zwischen der Einmündung "Am Forsthaus" und der Berliner Straße treffen zu. Aufgrund der örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse ist hier die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht möglich.

Die Verkehrssituation auf dem Gemeindweg, im Bereich zwischen der Berliner Straße und der Dorfstraße, wird jedoch von der Verwaltung anders beurteilt.
Es ist zwar richtig, dass der Gemeindeweg in diesem Bereich eine Verbindung zwischen der Berliner Straße und der Dorfstraße darstellt, jedoch findet hier vornehmlich Zielverkehr statt, und zwar zu den Wohngebieten Gemeindeweg, Mörikestraße, Baegertstraße, Hölderlinstraße und zum Supermarkt. Durchgangsverkehr in Fahrtrichtung Dorfstraße findet zwar auch statt, jedoch nicht in einem hohen Maße. In umgekehrter Fahrtrichtung ist aufgrund der bestehenden Einbahnregelung Kraftfahrzeugverkehr nicht zulässig.

Der Gemeindeweg im Abschnitt zwischen der Berliner Straße und der Dorfstraße unterscheidet sich auch von der Gestaltung her von dem ersten Abschnitt des Gemeindeweges zwischen der Straße "Am Forsthaus" und der Berliner Straße. Der Bereich ist gepflastert, ebenso wie die angrenzenden Wohnstraßen. Zudem ist hier eine "Zone 30" eingerichtet.

Die Verwaltung hat Geschwindigkeitsmessungen/ Verkehrszählungen durchgeführt, so im Zeitraum vom 29.08. bis zum 06.09.2012 und vom 06.12. bis zum 13.12.2012.

Im ersten Zeitraum wurde ein Gesamtverkehrsaufkommen von 6.602 festgestellt, wobei 2.848 einspurige Verkehrsteilnehmer (einschließlich Radfahrer) registriert wurden. Der Anteil betrug 43,1 % am Gesamtverkehrsaufkommen.

Im zweiten Messzeitraum lag das Gesamtverkehrsaufkommen bei 3.478. Der Anteil der einspurigen Verkehrsteilnehmer (einschließlich Radfahrer) lag bei 444 (= 12,8 %).

Bei der zweiten Messung ist davon auszugehen, dass aufgrund der winterlichen Verhältnisse das Verkehrsaufkommen an Radfahrern deutlich zurückgegangen ist.
Bei der ersten Messung hingegen war das Verkehrsaufkommen mit Radfahrern sehr hoch.
Auch wenn - zumindest prozentual - hierdurch die "vorherrschende Verkehrsart" nicht erreicht wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass hier die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Beobachtungen der Verwaltung vor Ort wurde festgestellt, dass phasenweise (z.B. Schul-/ Unterrichtsbeginn bzw. -ende) das Verkehrsaufkommen mit Radfahrern deutlich höher war, als das Aufkommen mit Kraftfahrzeugen. In diesen Phasen war der Radverkehr auch rechnerisch somit die "vorherrschende Verkehrsart".

Auch die übrige Situation auf dem Gemeindeweg, zwischen der Berliner Straße und der Dorfstraße, spricht für die Einrichtung einer Fahrradstraße.
Die Geschwindigkeit ist durch die bestehende "Zone 30" begrenzt. Verkehrsunfälle zwischen Radfahrern und Fahrzeugen sind polizeilicherseits nicht bekannt geworden.

Die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Gemeindeweg, im Bereich zwischen der Berliner Straße und der Straße "Am Forsthaus" ist allerdings aus vorgenannten Gründen aus verkehrlicher Sicht im Einvernehmen mit der Polizei nicht möglich.

Auswirkungen:


Die Maßnahme wird durch die Umweltbetriebe der Stadt Kleve im Rahmen der laufenden Unterhaltung durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf rd. 300 € (Wirtschaftsplan der USK).

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 19.09.2013
Wortbeitrag:
Stadtoberamtsrat van Hoof erläutert die Drucksache.

Ausschussvorsitzender Rütter erkundigt sich, ob Beratungsbedarf besteht.

Stadtverordneter Fischer merkt an, dass über diese Drucksache bereits lange im Vorfeld diskutiert worden sei. Das Gesamtkonzept sehe Fahrradstraßen in Kleve vor. Er erkundigt sich, warum der Teilbereich zwischen dem Forsthaus und der Berliner Straße nicht zur dreißiger Zone erklärt würde und ob man das ändern könne.

Stadtoberamtsrat van Hoof teilt mit, dass die Änderung des Teilbereichs zwischen dem Forsthaus und der Berliner Straße in eine dreißiger Zone grundsätzlich möglich sei. Er verweise diesbezüglich auf den Ratsbeschluss zum Vorbehaltsnetz der Zone 30. Auf Wunsch der Politik sei eine planerische Änderung möglich. Die Berliner Straße und die Straße am Forsthaus seien, aufgrund der bestehenden Verkehrsströme dort, Teil des Vorbehaltsnetzes. Eine Ausweisung einer dreißiger Zone in diesem Bereich sei aufgrund der genannten Verkehrsströme schwierig.

Stadtverordneter Fischer weist darauf hin, dass sich keine durchgehende Fahrradstraße für Schüler ergeben würde und erkundigt sich, ob man probeweise für den kompletten Gemeindeweg eine Fahrradstraße einrichten könne.

Stadtoberamtsrat van Hoof weist darauf hin, dass die Verwaltung vorgeschlagen habe, über den Teilbereich zwischen der Einmündung Berliner Straße und der Dorfstraße, eine Fahrradstraße, Kraftfahrzeugverkehr frei, einzurichten. Irgendwo müsse man mit der Umsetzung beginnen.

Stadtverordnete Schnütgen macht deutlich, dass unter Verweis auf den heute vorgestellten Klimaschutzfahrplan an Radfahrer gedacht werden müsse. Es sollen Wege für Radfahrer geschaffen werden. Bei Ernstnahme des Radverkehrskonzeptes, dann dürfe man nicht immer vorranging an Kraftfahrzeuge denken. Sie begrüße die Anmerkung des Stadtverordneten Fischer und sie sei ebenfalls der Auffassung, dass Stückelungen nichts nützen würden.

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas weist darauf hin, dass die Verwaltung im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für ein Teilsegment als geschaffen ansehe. Zukünftig solle eine Vernetzung der Teilsegmente erfolgen. Von Seiten der Verwaltung werde vorgeschlagen pragmatisch vorzugehen und entsprechend der Drucksache zu beschließen.

Stadtverordneter Kumbrink teilt mit, er werde der Drucksache in dieser Form zustimmen. Er empfiehlt dem Ausschuss die Verwaltung direkt zu beauftragen eine Vernetzung der Teilsegmente zu prüfen. Der Klever an sich müsse sich zukünftig erst an die eingerichteten Fahrradstraßen gewöhnen. Er halte es für sinnvoll die Einführung von Fahrradstraße in Teilbereichen vorzunehmen.

Stadtverordneter Bay erklärt, er halte es nicht für sinnvoll die Fahrradstraßen in kleinen Schritten einzurichten. Er verweist auf die Metropolen Paris und Düsseldorf und das dort ebenfalls Fahrradstraßen eingerichtet worden seien. Es gehe um die Innenstadt, nicht um Ortsteile.

Stadtverordneter Fischer beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an die Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet.
Haupt- und Finanzausschuss, 02.10.2013
Wortbeitrag:
StV. Garisch teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache unter dem Vorbehalt zustimmen werde, dass auch der hintere beruhigte Teil des Gemeindeweges perspektivisch zur Fahrradstraße werden solle.

StV. Cosar äußert, dass seine Fraktion in den unterschiedlichen Regelungen für den Gemeindeweg möglicherweise Schwierigkeiten für Schulkinder sehe und daher noch Beratungsbedarf habe.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 16.10.2013
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, auf dem Gemeindeweg, und zwar zwischen der Einmündung Berliner Straße und der Dorfstraße, eine Fahrradstraße, Kraftfahrzeugverkehr frei, einzurichten.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich darauf hinzuarbeiten, dass die Straße Gemeindeweg in dem Abschnitt von der Berliner Straße bis zur Straße Am Forsthaus so umgewidmet wird, dass dort zügigst eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann.
Wortbeitrag:
StV. Cosar teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Gemeindeweg entweder in Gänze als Fahrradstraße einrichten wolle oder gar nicht, weil sie es für gefährlich halte, dass die Schüler im Verlauf des Gemeindeweges in den normalen Verkehr entlassen würden. Auch mit Blick auf den Tagesordnungspunkt 11. stünde dies der Stadt gut zu Gesicht.

StV. Schnütgen äußert, dass dies den von ihrer Fraktion geäußerten Anregungen entspreche und ihr Konzept einer Gleichberechtigung von Auto- und Radfahrern damit ernsthaft verfolgt werde. Insofern unterstütze ihre Fraktion den Vorschlag der CDU-Fraktion und spreche sich ebenfalls dafür aus, nun über die Einrichtung einer Fahrradstraße über die gesamte Länge des Gemeindeweges abzustimmen.

Leitender Rechtsdirektor Goffin führt aus, dass die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten seien. Fahrradstraßen könnten nur eingerichtet werden, wenn der Radfahrverkehr die vorherrschende Verkehrsart sei. Dies sei in dem Bereich zwischen der Straße Am Forsthaus und dem Kreuzungsbereich Berliner Straße nicht der Fall, so dass sowohl die Verwaltung als auch die Polizei die Einrichtung einer Fahrradstraße in diesem Bereich ablehne. Der Bürgermeister müsse einen entsprechenden Beschluss beanstanden.

StV. Rütter äußert, dass natürlich die Regelungen der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden müssten. Seine Fraktion werde der Drucksache zustimmen, um überhaupt eine Umsetzung zu erzielen. Es mache keinen Sinn die Einrichtung einer Fahrradstraße für den gesamten Gemeindeweg zu beschließen, wenn dieser Beschluss beanstandet werde.

Bürgermeister Brauer merkt an, dass es auch im Interesse der Verwaltung sei, den Gemeindeweg in Gänze als Fahrradstraße einzurichten, dies aber derzeit aufgrund der gesetzlichen Regelungen sowie der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich sei. Die Verwaltung werde aber alle Anstrengungen unternehmen, um eine Gesamtlösung zu erreichen.

StV. Kumbrink meint, dass es sinnvoll sei, zunächst das Teilstück des Gemeindeweges als Fahrradstraße einzurichten und die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für eine Gesamtlösung zu schaffen. Die Klever Bürgerinnen und Bürger benötigten unter Umständen auch eine gewisse Eingewöhnungszeit für die Nutzung der Fahrradstraßen.

StV. Janssen äußert, dass das Einhalten der Gesetze außer Frage stehe. Seine Fraktion halte die vorgeschlagene Lösung aber insbesondere für Kinder und Jugendliche für gefährlich, weil auf einem kurzen Stück zwei unterschiedliche verkehrsrechtliche Situationen zu beachten seien. Es sei dann sinnvoller, die Fahrradstraße erst bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine ganzheitliche Lösung einzurichten, zumal es kein Problem sein dürfte, diese Voraussetzungen in kürzester Zeit zu schaffen.

Bürgermeister Brauer macht deutlich, dass diese Drucksache von der zuständigen Abteilung sehr präzise und umfassend erarbeitet worden sei. Die verkehrsrechtlichen Gegebenheiten gäben derzeit keine andere Lösung her. Daher müssten unter Beteiligung der notwendigen Behörden zunächst die Voraussetzungen für eine ganzheitliche verkehrssichere Lösung geschaffen werden.

Auch Erster Beigeordneter Haas spricht sich dafür aus, dass dieses Teilstück des Gemeindeweges als Pilotabschnitt in eine Fahrradstraße umgewandelt werde. In einem zweiten Schritt würden alle weiteren Voraussetzungen geprüft und erarbeitet, um auch den übrigen Teil des Gemeindeweges als Fahrradstraße einzurichten und das Ziel einer Fahrradstraße von Reichswalde bis Materborn umzusetzen.

Bürgermeister Brauer schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Verwaltung sämtliche Aspekte abzuwägen, zu prüfen und alle Anstrengungen zu unternehmen habe, um eine ganzheitliche Lösung hinzubekommen.

StV. Schnütgen stellt klar, dass ihre Fraktion zwar grundsätzlich den gesamten Gemeindeweg als Fahrradstraße eingerichtet wissen wolle. Sofern dies nicht möglich sei, würden sie sich aber für die vorgeschlagene Lösung aussprechen. Perspektivisch gesehen, müsse die Verwaltung aber sämtliche Anstrengungen wie z.B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h unternehmen, um die Straße Gemeindeweg umwidmen und in Gänze als Fahrradstraße einrichten zu können. Zudem glaube sie, dass die Berliner Straße für Pkw nicht vorfahrtsberechtigt sein dürfe. Sie verweist auf niederländische Regelungen, die ggf. hier eingeführt werden könnten.

Bürgermeister Brauer gibt zu bedenken, dass die deutsche Straßenverkehrsordnung derartige Umsetzungen wie sie in den Niederlanden zu finden seien gar nicht hergebe.

StV. Janssen stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag um folgenden Satz zu ergänzen:
"Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich darauf hinzuarbeiten, dass die Straße Gemeindeweg in dem Abschnitt von der Berliner Straße bis zur Straße Am Forsthaus so umgewidmet wird, dass dort zügigst eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann."

Bürgermeister Brauer lässt dann über den Antrag von StV. Janssen abstimmen.

nach oben