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Inhalt

846/VIII. - Verkehrssituation auf der Nimweger Straße / Einrichtung einer Bushaltestelle

Vorlagennummer846/VIII.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Eheleute Rose und Manfred Kanderske, sowie der Mitunterzeichner abzulehnen.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 24.05.2009 an den Ausschuss für Bürgeranträge beantragen die Eheleute Rose und Manfred Kanderske und Mitunterzeichner die Einrichtung einer Bushaltestelle auf der Nimweger Straße im Bereich des Truppenübungsplatzes.

Mit Schreiben vom 05.03.2009 wurde bereits von den vg. Antragstellern die Einrichtung einer Bushaltestelle bei der Verwaltung beantragt. Dieser Antrag wurde nach Einholung der Stellungnahmen der beteiligten Stellen mit Schreiben vom 01.04.2009 abgelehnt.

Das nach der StVO vorgesehene Anhörungsverfahren der beteiligten Stellen ergab wie folgt:

Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vom 31.03.2009

„Wie bereits in der gemeinsamen Ortsbesichtigung am 02.03.2009 festgestellt, ist bei den gegebenen Möglichkeiten kein geeigneter Haltestellenstandort vorhanden. Des weiteren sind, zumindest für die Fahrtrichtung Kleve, keine Aufstellflächen vorhanden. Der beschriebene Teil der Nimweger Straße befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h. Auf die Einrichtung einer Bushaltestelle auf diesem Streckenabschnitt, sollte unter den gegebenen Umständen aus polizeilicher Sicht verzichtet werden.“

Stellungnahme des Landrates als Straßenbaulastträger der Nimweger Straße (K 15) vom 18.03.2009

„Die gewünschte Haltestelle liegt außerhalb geschlossener Ortslage. Es ist zwar eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h angeordnet, jedoch besteht diese Anordnung nur auf Probe. Die Strecke ist einsehbar. Der motorisierte Verkehrsteilnehmer erwartet wegen der örtlichen Gegebenheiten keine Bushaltestellen. Ein Überqueren der Straße ist durchaus als gefährlich anzusehen, insbesondere wenn man davon ausgeht, dass die querenden Personen ihre eigene Mobilität reduziert haben, die sie nunmehr auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind. Wegen der Verkehrsgefährdung kann einem Anhalten des Busses auf der Fahrbahn ebenfalls nicht zugestimmt werden. Wegen der dargestellten Gefährdung sollten neue Bushaltestellen abgelehnt werden.“

Stellungnahme der Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (NIAG) vom 20.03.2009

„Wie auf dem Ortstermin festgestellt, kann auf Grund der verkehrlichen Situation keine Haltestelle auf der Nimweger Straße in Höhe der Hausnummern 184 – 204 eingerichtet werden.“

Nach Eingang der Stellungnahmen hat die Verwaltung mit Schreiben vom 01.04.2009 die Einrichtung einer Bushaltestelle abgelehnt. Nach der Ablehnung durch die Verwaltung haben die vg. Antragsteller nochmals darum gebeten, die Angelegenheit zu prüfen.

Auf Grund des Antrags an den Ausschuss für Bürgeranträge und des erneuten Schreibens der Anwohner an die Verwaltung vom 17.04.2009, ist das Anhörungsverfahren nochmals durchgeführt worden.

Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vom 18.06.2009

„Durch den Unterzeichner wurde die Örtlichkeit heute erneut besichtigt. Bei der Haltestelle „Dennekamp“ auf der Römerstraße handelt es sich um eine Rückbaumaßnahme im Rahmen der Geh-/Radwegerneuerung auf der K 15. Hier kann die Haltestelle so eingerichtet werden, da sie sich auf einer langen übersichtlichen geraden Strecke befindet. Auf der Nimweger Straße Höhe Truppenübungsplatz/Heidestraße ist dies nicht der Fall. Hier würde die Haltestelle in Fahrtrichtung Kranenburg vor und in Fahrtrichtung Kleve hinter einer Kurve liegen. Dies würde unweigerlich zu gefährlichen Überholmanövern führen, da der Bus auf der Fahrbahn halten müsste. Die jeweiligen Einmündungen sind nicht als Aufstellflächen geeignet. Aus den gegebenen Umständen, sollte wie bereits am 19.03.2009 mitgeteilt auf die Einrichtung einer Haltestelle verzichtet werden.“

Stellungnahme des Landrates als Straßenbaulastträger der Nimweger Straße (K 15) vom 02.06.2009

„Die Sach- und Rechtslage hat sich inzwischen nicht geändert, so dass ich bei meiner ablehnenden Haltung bleiben muss. Die aufgeführte Haltestellensituation am Dennekamp ist wegen der Streckencharakteristik nicht zu vergleichen. Einseitig besteht hier auch eine Busbucht. Inwieweit die Ein-/Ausstiegszahlen abweichen, kann ich nicht beurteilen.“

Schreiben der NIAG vom 29.06.2009

„Zum neu vorgeschlagenen Standort einer Haltestelle auf der Nimweger Straße ist zu sagen, dass ich auch diesen Standort für sehr unglücklich halte, da er, wie die Bilder zeigen, sich kurz vor bzw. hinter einer Kurve befindet.“

Hinsichtlich der Beurteilung der Verkehrssituation schließt sich die Verwaltung vollinhaltlich den Ausführungen der beteiligten Stellen an.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 27.08.2009
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge beschließt einstimmig, den Antrag der Eheleute Kanderske sowie der Mitunterzeichner auf Einrichtung einer Bushaltestelle an der Nimweger Straße zur weiteren Beratung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss zu verweisen.
Wortbeitrag:
Oberamtsrat van Hoof erläutert die Drucksache. Er hält es für nicht verwunderlich, dass die Beteiligten Stellen innerhalb des kurzen Zeitraumes zum selben Ergebnis gekommen seien, welches den Antragstellern bereits vor Herantreten an diesen Ausschuss mitgeteilt worden sei. Hauptargument für die Ablehnung der Bushaltestelle sei die Tatsache, dass sich diese direkt vor bzw. hinter einer Kurve befinde und die Straße zudem stets schnell befahren werde.
StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion diese Angelegenheit noch nicht abschließend diskutiert habe und deshalb den Verweis in den Umwelt- und Verkehrsausschuss beantrage.
StV. Fischer sowie StV. Tobisch schließen sich im Namen ihrer Fraktion den Ausführungen von StV. Gebing an.
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 02.09.2010
Wortbeitrag:
Oberamtsrat van Hoof erläutert ausführlich die Kernpunkte der Drucksache und beantwortet verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder. Er teilt mit, dass der Bürgermeister und das Fachamt mit den Anwohnern eine Ortsbesichtigung durchgeführt habe.
Weiterhin führt Oberamtsrat van Hoof aus, dass nur durch Ankauf einer Fläche des Bundes eine Bushaltestelle in Fahrtrichtung Kleve eingerichtet werden könnte. Die Einrichtung einer Haltestelle in Fahrtrichtung Kranenburg sei in Höhe der Häuser möglich

StV. Dr. Leenders fragt an, wie viele Bürger tatsächlich von der Einrichtung der Bushaltestelle betroffen seien.

Oberamtsrat van Hoof teilt mit, dass ca. 20 Personen von der Maßnahme betroffen sind.

StV. Gietemann geht auf die Stellungnahmen der angehörten Stellen ein. Er könne die Sicherheitsbedenken nachvollziehen.

StV. Nuy teilt mit, dass die CDU die Sachlage grundsätzlich wie die SPD bewerte. Er beantragt Fraktionsberatungen und bittet um Ermittlung der Kosten für die Herstellung einer Bushaltestelle in Fahrtrichtung Kleve (Grunderwerb, Herrichtung der Böschung, Beleuchtung u.a.)

StV. Schnütgen teilt mit, dass bereits die Einrichtung einer Bushaltestelle in Fahrtrichtung Kranenburg für eine Erleichterung der Anwohner sorgen könne. Auf der Rückfahrt könne der Ausstieg an der Bushaltestelle „Haus Ida“ erfolgen.

Ausschussvorsitzender StV. Rütter bitte die Verwaltung, die Kosten - wir vorab ausgeführt - zu ermitteln.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.09.2010
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Angelegenheit bei Vorliegen der angesprochenen Ergebnisse im Fachausschuss neu zu beraten.
Dieser Tagesordnungspunkt wird somit nicht in der kommenden Ratssitzung am 29.09.2010 thematisiert.
Wortbeitrag:
Bürgermeister Brauer weist auf die Beschlusslage aus dem Umwelt- und Verkehrsausschuss hin. Die Verwaltung sei beauftragt worden, die Möglichkeit zur Einrichtung einer Bushaltestelle in Fahrtrichtung Kranenburg auf Höhe der rechtsseitigen Bebauung zu prüfen. Daneben solle auch die Möglichkeit der Einrichtung einer Haltestelle in umgekehrter Fahrtrichtung unter der Voraussetzung des Erwerbs des Seitenstreifens geprüft werden. Dazu müssten zunächst einmal die Kosten ermittelt werden. Ein Ortstermin zur weiteren Prüfung sei für den 21.09.2010 vorgesehen. Die Verwaltung schlage daher vor, diese Thematik bei Vorliegen der Prüfungsergebnisse sowie der Kostenermittlung im Fachausschuss vorzustellen und zu beraten.

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