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873/VIII. - Anschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung für die Klever Innenstadt

Vorlagennummer873/VIII.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt den Ankauf einer neuen Weihnachtsbeleuchtung für die Klever Innenstadt und stellt die Anschaffungskosten für die neue Weihnachtsbeleuchtung außerplanmäßig bereit. Die Deckung erfolgt über Einsparungen beim Ansatz „Erwerb von Grundvermögen“ beim Produkt 01 12 „Liegenschaftsverwaltung“.

Sachverhalt:


Die bisherige Weihnachtsbeleuchtung entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und soll durch eine moderne Weihnachtsbeleuchtung ersetzt werden. Vorteile einer neuen Weihnachtsdekoration sind u.a. kürzere und damit günstigere Montage- und Demontagezeiten sowie deutlich vereinfachte Lagermöglichkeiten. Darüber hinaus werden ausschließlich LED-Lichterketten verwendet, die die Stromkosten um ca. 80 % reduzieren. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf netto 111.000 € zuzügl. MwSt. 21.090 € = 132.090 €

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 16.09.2009
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 23.09.2009
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig den Ankauf einer neuen Weihnachtsbeleuchtung für die Klever Innenstadt und stellt die Anschaffungskosten für die neue Weihnachtsbeleuchtung außerplanmäßig bereit. Die Deckung erfolgt über Einsparungen beim Ansatz „Erwerb von Grundvermögen“ beim Produkt 01 12 „Liegenschaftsverwaltung“.
Wortbeitrag:
StV. Rütter hält die eingeschlagene Richtung grds. für richtig, die Prioritätensetzung aber für falsch. Er weist darauf hin, dass in China die LED-Technik auch bei der Straßenbeleuchtung eingesetzt werde und so zu enormen Einsparungen führen würde. Er gibt daher zu bedenken, diese Technik nicht nur bei der Weihnachtsbeleuchtung, sondern auch auf anderen Gebieten einzusetzen.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass sich die Einsparungen bei der Weihnachtsbeleuchtung auf einige Tausend Euro belaufen würden und die Verwaltung beabsichtige, diese Technik auch Schritt für Schritt bei der Straßenbeleuchtung einzusetzen. Allerdings seien die Investitionskosten auf diesem Gebiet noch sehr hoch, so dass sich die Amortisierung erst nach einem sehr langen Zeitraum rechne.

StV. Rütter fragt nach dem Amortisierungszeitraum für die Weihnachtsbeleuchtung.

Erster Beigeordneter Haas erklärt, dass dies bei der Weihnachtsbeleuchtung keine Rolle spiele, da sie sich nicht durch die Reduktion des Stromes rechnen werde. Die jetzige Beleuchtung sei bereits 30 Jahre alt und die Glühbirnen seien zudem von der EU nicht mehr zugelassen, so dass eine Alternative ohnehin von Nöten gewesen sei.

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