Inhalt
897/IX. - Reaktivierung der Bahnstrecke Kleve - Nijmegen
Vorlagennummer | 897/IX. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die Reaktivierung der Bahnstrecke Kleve - Nijmegen wird weiterhin mittel- bzw. langfristig angestrebt.
Die Stadt Kleve sichert die Strecke für eine zukünftige Nutzung und setzt sich für eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Busverbindungen ein.
Sachverhalt:
Nachdem 1991 beschlossen worden war, den Eisenbahnverkehr auf der Schienenverbindung Nijmegen–Kleve einzustellen, wurde die Strecke überhaupt nicht mehr genutzt. Groesbeek, Kranenburg und die Stadt Kleve haben 2007 die Bahnstrecke von der Landesgrenze bis Kleve aufgekauft. Seit April 2008 wird auf der Eisenbahnlinie zwischen dem Zentrum von Groesbeek und Kleve eine Draisine betrieben, insbesondere mit dem Ziel, die Bahnstrecke instand zu halten.
Angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtung im Grenzgebiet wurde im Februar 2011 im Rahmen des europäischen SINTROPHER-Programms eine Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Bahnlinie durchgeführt. Diese Studie entstand in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren. Die wichtigsten
Schlussfolgerungen aus dieser Studie waren:
- dass eine Reaktivierung möglich ist, wobei als Verkehrsträger sowohl die Eisenbahn als auch die Straßenbahn in Frage kommen;
- dass keine gemeinsame Vision zur Zukunft der Eisenbahnlinie existiert;
- dass keine Klarheit hinsichtlich der Finanzierung auf deutscher und niederländischer Seite besteht.
Die Reaktivierung erwies sich also als machbar, was jedoch nicht mit belastbaren Zahlen belegt werden konnte. Anschließend wurde ein raumordnerischer Quickscan erstellt, um zu untersuchen, ob eine Reaktivierung zur raumordnerischen Entwicklung im Umfeld der Bahnhöfe bzw. Haltestellen beitragen könnte. Dieser Quickscan kann als Ergänzung zur Machbarkeitsstudie betrachtet werden.
Aus den Aspekten der Kosten, des erwarteten Fahrgastaufkommens und der raumordnerischen Einpassung lassen sich folgende Chancen und Risiken ableiten:
Chancen
- Angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtung im Grenzgebiet bietet eine Reaktivierung Chancen auf gesellschaftlichem Gebiet und im Bereich der Freizeit und des Tourismus.
- Eine zusätzliche Schienenverbindung kann sich möglicherweise positiv auf die Region auswirken.
Risiken
- Die Investitionskosten sind hoch.
- Mit der Schienenverbindung wird (strukturell) ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet.
- Angesichts des Umfangs der Anfangsinvestition müssen langfristige Rücklagen für die Deckung des jährlichen negativen Betriebsergebnisses gebildet werden. Nähere Erläuterung: Wenn sich nach Ablauf eines Konzessionszeitraums herausstellt, dass die Eisenbahn oder Straßenbahn nicht erfolgreich betrieben werden kann, ist ein Ausstieg aus dem Projekt schwierig, da bereits viele Millionen Euro in die Reaktivierung investiert wurden und die Bahnstrecke andernfalls ungenutzt bleibt.
- Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind nicht gedeckt.
- Es ergeben sich negative Auswirkungen auf andere Konzessionen (Reduzierung des Bustakts).
- Bei einer Reaktivierung in Form einer Eisenbahnverbindung könnte sich als Nebeneffekt auch ein Nutzen für den Güterverkehr ergeben.
- Angesichts der Unsicherheit hinsichtlich der Straßenbahn in Nijmegen ist unklar, inwiefern die potenziellen Synergievorteile (Durchfahrt bis in die Innenstadt) mit dieser Variante tatsächlich realisiert werden können.
Der raumordnerische Quickscan zum Mehrwert aus räumlich-wirtschaftlicher Perspektive hat
nicht zu einer wesentlichen Änderung der vorstehenden Erkenntnisse geführt.
Die Risiken und die Standpunkte der einzelnen Behörden haben dazu geführt, folgende Schlussfolgerung zu ziehen:
- Es besteht Übereinstimmung hinsichtlich der Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Kleve und Nijmegen.
- Dieser Reaktivierung liegt kein dringendes Mobilitätsproblem zugrunde, sondern sie soll vor allem Chancen für die euregionale Zusammenarbeit, Verflechtung und Entwicklung bieten.
- Die regionalen Kommunen Kleve, Groesbeek und Nijmegen bevorzugen aus Gründen der Einpassbarkeit eine Straßenbahn.
- Die Finanzierungsmöglichkeiten sind am größten, wenn eine Zugverbindung realisiert wird.
- Dieses Dilemma sorgt schon längere Zeit dafür, dass so gut wie keine Fortschritte erzielt werden.
- Kurzfristig besteht weder Aussicht auf die Finanzierung der Investition noch der Betreibung noch der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Bis 2020 ist die Reaktivierung der Bahnstrecke nicht möglich.
- Sowohl auf deutscher als auch auf niederländischer Seite sollte über Folgendes mit verschiedenen Partnern gesprochen werden:
o die Möglichkeiten der Finanzierung
o die Voraussetzungen für eine Finanzierung
und zwar mittel- bzw. langfristig.
Dabei sind Straßenbahn und innovative Transportsysteme als Möglichkeiten einzubeziehen - zum Beispiel Lightrail, Zweisystembahn, ein System, das auf deutschem Grundgebiet als Zug und im öffentlichen Raum im Zentrum von Kleve, Kranenburg, Groesbeek und Nijmegen als Straßenbahn eingesetzt wird - die mit den Ausgangspunkten sowohl der regionalen Kommunen als auch der Finanzierungspartner zu vereinbaren sind. Dabei spielt das verfügbare Budget der regionalen Kommunen und der Stadtregion aufgrund der Kofinanzierung ebenfalls eine Rolle.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Umwelt- und Verkehrsausschuss, 28.11.2013
Wortbeitrag: | Technischer Beigeordneter Rauer erläutert das Ergebnis des letzten EUREGIO-Treffens. Auf niederländischer Seite sei kein Kapital vorhanden, um das Projekt zu finanzieren. Die notwendigen finanziellen Mittel seien vermutlich erst nach 2020 vorhanden. Daher mache die Einrichtung eines vom Rat gewünschten Projektbüros zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn. StV. Bay fragt an, wieso dieser Tagesordnungspunkt erneut im Ausschuss besprochen werde. Die Verwaltung habe vom Rat der Stadt Kleve den klaren Auftrag erhalten dieses Projekt umzusetzen. Zudem wies er darauf hin, dass die Informationen in der Drucksache undurchsichtig und ohne konkrete Aussage seien. Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas macht daraufhin deutlich, dass man seitens der Verwaltung seit sechs Monaten versuche, den Willen des Rates der Stadt Kleve in die Tat umzusetzen. Er berichtet, dass keine der von der Stadt Kleve kontaktierten Kommunen die Bereitschaft erklärt habe, sich finanziell an diesem Projekt zu beteiligen. Da auf der niederländischen Seite kein Geld vorhanden sei, könne auch ein Antrag auf Fördermittel der EUREGIO nicht gestellt werden. Dies sei erst nach 2020 möglich. Bürgermeister Brauer bestätigt die Aussage des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Haas. Das Projekt sei auf sämtlichen Veranstaltungen das Projekt beworben und vorangetrieben um somit dem Auftrag des Rates nachzukommen. Der Mangel an Bereitschaft der anderen Kommunen, sich auch finanziell an dem Projekt zu beteiligen sei sehr bedauerlich. Seitens der Stadt Kleve habe man nichts unversucht gelassen. StV. Bay und StV. Gietemann erklären, dass sich weder am Beschluss des Rates der Stadt Kleve, noch am Willen der Stadt, dieses Projekt in die Tat umzusetzen, etwas geändert habe. Man würde auch weiterhin mit allen verfügbaren Mitteln an der Reaktivierung der Strecke Kleve-Nimwegen arbeiten. Ausschussvorsitzender Rütter schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Das Entscheidungsdokument Kleve-Nimwegen von der Stadsregio Arnhem Nijmegen wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 11.12.2013
Wortbeitrag: | Bürgermeister Brauer weist darauf hin, dass eine Beschlusslage bereits vorliege und der Rat die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Verfahrensstand zur Kenntnis nehme. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bürgermeisters einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
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Rat, 18.12.2013
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve nimmt die Ausführungen der Drucksache Nr. 897/IX. einstimmig zur Kenntnis. |
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