Login

Passwort vergessen?

Inhalt

923/IX. - Einzelhandelskonzept für die Stadt Kleve


hier: Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept

Vorlagennummer923/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt das o. g. Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und als handlungsleitende Grundlage für zukünftige Entwicklungen in der Stadt Kleve. Das Konzept ist entsprechend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und umzusetzen.

Sachverhalt:


Einzelhandel ist seit jeher in der europäischen Stadt ein wesentliches Merkmal von Innenstädten und Zentren. Einzelhandel belebt die Stadt und sorgt für städtisches, urbanes Flair. In der Vergangenheit waren die Trends im Einzelhandel jedoch stärker darauf ausgerichtet, Standorte zu besetzen, die nicht zentral in den Innenstädten oder Stadtteilzentren gelegen waren, sondern die sich am Rande der Stadt, auf der „grüne Wiese“ befanden. Bereits seit einigen Jahren wird auf verschiedenen Ebenen der Gesetzgebung und der Planung diesen Trends entgegengearbeitet, um die Zentren zu schützen und einen zu großen Flächenverbrauch sowie damit einhergehend ein großes Verkehrsaufkommen zu verhindern.
In 2013 wurde ein weiterer Schritt diesbezüglich getätigt, durch die Verabschiedung des „Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel“ im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP). Dieser schränkt insbesondere die potenziellen Standorte großflächiger Einzelhandelsbetriebe (großflächig = Verkaufsfläche von mindestens 800 m²) mit zentrenrelevanten Sortimenten ein und stärkt die Bedeutung von Zentralen Versorgungsbereichen. Die neuen landesplanerischen Vorgaben müssen nunmehr in allen Bauleitplanverfahren für den Einzelhandel eingehalten werden.
Vor dem Hintergrund der neuen Vorgaben und der weitreichenden Entwicklungen in der Innenstadt, hat die Stadt Kleve die BBE Handelsberatung damit beauftragt, das bestehende Einzelhandelskonzept zu aktualisieren und fortzuschreiben, welches dieser Drucksache als Anlage beigefügt ist. Dabei sollten zum einen die Festlegungen der zentralen Versorgungsbereiche aus dem Jahr 2009 überprüft und wenn notwendig geändert werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherung der Nahversorgung im Stadtgebiet. Zum anderen sollte besonderes Augenmerk auf den Bereich des Minoritenplatzes und die Verträglichkeit einer potenzielle Bebauung gelegt werden.
Das Einzelhandelskonzept wurde in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erstellt. Ausgangspunkt der Arbeit war eine detaillierte Analyse der vorhandenen Situation durch Kartierungen und Befragungen. Die Analyse ergab, dass die Stadt Kleve die mittelzentrale Versorgungsfunktion umfassend erfüllen kann, jedoch insbesondere in der Innenstadt in qualitativer Hinsicht noch Bedarf für Erweiterungen des Angebotes und der Verkaufsfläche besteht zur Ansiedlung weiterer Magnetbetriebe. Zudem wurden Defizite im Bereich der Nahversorgung insbesondere in den kleineren Ortsteilen erkannt.
In Anlehnung an die Ergebnisse der Analyse und der aktuellen Entwicklungen innerhalb der Stadt wurden die in 2009 festgelegten Zentralen Versorgungsbereiche überprüft. Hier wurden einige Änderungen vorgenommen, um die Ausweisungen der aktuellen städtebaulichen Situation anzupassen und dauerhaft eine wohnungsnahe Versorgung in weiten Teilen des Stadtgebiets zu sichern.
Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen (ergänzt durch Dienstleistungen und Gastronomie) eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Sie umfassen auch Bereiche verschiedener Versorgungsstufen, so dass auch ein Bereich der Grund- und Nahversorgung zentrale Versorgungsfunktion wahrnehmen kann. Die Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereichs setzt eine integrierte Lage und damit eine gute verkehrliche Erreichbarkeit voraus.
In dem bestehenden Einzelhandelskonzept von 2009 wurden insgesamt fünf zentrale Versorgungsbereiche definiert, denen unterschiedliche Versorgungsstufen zugewiesen wurden:
- Innenstadt
- Stadtteilzentrum Kellen
- Nahversorgungszentrum Tönnissen-Center / Materborner Allee
- Nahversorgungszentrum Hoffmannallee
- Nahversorgungszentrum Materborn Dorfstraße
Das überarbeitete Einzelhandelskonzept beschränkt sich auf lediglich vier Zentrale Versorgungsbereiche, das Nahversorgungszentrum Materborn Dorfstraße wird nicht mehr als Zentraler Versorgungsbereich angesehen, da zum einen durch aktuelle Entwicklungen keine ausreichenden Flächenpotenziale mehr vorhanden sind und zum anderen die Versorgungssituation in Materborn bereits heute ausreichend ist.
Weiterhin haben sich die Abgrenzungen der verbliebenen Zentralen Versorgungsbereiche geändert. Wesentliche Änderungen ergaben sich in Kellen und an der Materborner Allee
In Kellen wurde die sehr langgezogene Ausweisung an der Emmericher Straße von 2009 verändert und auf einen Teilbereich konzentriert, der auch noch Potenzialflächen für weitere Entwicklungen beinhaltet. Der Einzelhandelsbesatz entlang der Emmericher Straße ist dennoch gesichert und erwünscht, da der Zentrale Versorgungsbereich lediglich die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel regelt. Der Besatz entlang der Emmericher Straße ist jedoch kleinteilig und aufgrund der vorhandenen Bebauungsstruktur ist auch keine Entwicklung von großflächigem Einzelhandel zu erwarten.
Im Bereich Tönnissen Center / Materborner Allee wurde der Bereich des ehemaligen Schweizerhauses in den Zentralen Versorgungsbereich aufgenommen, da das Gebäude abgerissen werden soll und daher eine Potenzialfläche für neue Einzelhandelsentwicklungen vorhanden ist.
Das Einzelhandelskonzept formuliert aufbauend auf der Bestandsanalyse und unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Kleve folgende Ziele:
- Ausschluss großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
- Konzentration des Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten auf die bereits entwickelten Standorte in Gewerbegebieten zur besseren Nutzung der Verbundeffekte.
- Weiterentwicklung von Nahversorgung außerhalb von Zentralen Versorgungsbereichen soll nur mit Wohngebietsbezug erfolgen zur Vermeidung dezentraler Agglomerationsstandorte.
- Nutzung des Standorts Minoritenplatz zur Verbesserung der stadtgestalterischen und angebotsbezogenen Rahmenbedingungen und zur Schaffung von Impulswirkungen für den gesamten Innenstadtbereich.
Die Inhalte und Ziele des Einzelhandelskonzepts sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Umgangs mit Einzelhandel sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Ausweisung der Zentralen Versorgungsbereiche werden in den Flächennutzungsplan übernommen zur verfahrensmäßigen Absicherung und zur Sicherung der damit verbundenen Rechtswirkungen. Die Inhalte des Einzelhandelskonzepts werden zukünftig eine Grundlage bilden, die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit einzelhandelsrelevanten Festsetzungen zu beachten ist.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2014
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Ausschussvorsitzende Angenendt erkundigt sich, ob Beratungsbedarf besteht.

Stadtverordnete Schnütgen verweist auf die textlichen Ausführungen in der Drucksache, dass eine "breite Beteiligung" der Öffentlichkeit, erfolgen solle und erkundigt sich, wann diese Beteiligung angedacht sei.

Technischer Angestellter Posdena weist darauf hin, dass es sich bei dem Einzelhandelskonzept um eine Leitlinie handelt, die zukünftig im Rahmen der Bauleitplanung Berücksichtigung finden werde. Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Kleve werde eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden.

Stadtverordnete Schnütgen beantragt Fraktionsberatung.
Haupt- und Finanzausschuss, 05.02.2014
Wortbeitrag:
Da das vorgelegte Einzelhandelskonzept aus Sicht der Fraktion Offene Klever einige Unstimmigkeiten aufweist, meldet StV. Merges für seine Fraktion Beratungsbedarf.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 12.02.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen das o. g. Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und als handlungsleitende Grundlage für zukünftige Entwicklungen in der Stadt Kleve. Das Konzept ist entsprechend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und umzusetzen.
Wortbeitrag:
StV. Merges teilt mit, dass seine Fraktion nach Sichtung des Konzeptes festgestellt habe, dass dieses fehlerhaft sei. So würden z.B. die für den Minoritenplatz aufgeführten Verkaufsflächen nicht dem Wert entsprechen, den seine Fraktion errechnet habe. Tatsächlich würden auf Seite 60 des Gutachtens 5840 m² aufgeführt, es errechne sich aber eine Summe von 6830 m². Auch die aufgeführten 21 Leerstände im innerstädtischen Bereich wiesen eine enorme Differenz zu den von seiner Fraktion ermittelten 52 Leerständen zum Stichtag 28.01.2014 auf. Zudem werde noch von einer Bebauung des Minoritenplatzes ausgegangen. Dies entspreche nicht dem, wofür die Offenen Klever einstünden. Seine Fraktion werde der Drucksache daher nicht zustimmen.

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass bei der Flächenberechnung die gastronomischen Nutzungen sowie Dienstleistungen dem Einzelhandel nicht zugeschlagen würden und die Flächen aufgrund der Entwicklung des Konzeptes nicht exakt zu bestimmen seien. Sowohl die Flächenberechnungen als auch die Leerstandssituation würden für planerische Zwecke herangezogen und unterlägen immer der aktuellen Situation. Hinsichtlich der Ausdehnung des zu untersuchenden Radius könne festgestellt werden, dass es in 1a- und 1b-Lage so gut wie keine Leerstände gebe. Längerfristige Leerstände seien individuell oder strukturell und nicht etwa mit mangelnder Nachfrage zu begründen. Gerade weil diese Konzepte auf einer augenblicklichen Situation basierten, würden sie regelmäßig fortgeschrieben und dienten einer längerfristigen Tendenz. Maßgebend sei sicher nicht die Anzahl der Leerstände, sondern seien die Flächen, die sich dahinter verbergen. So könne aus der Anzahl der Leerstände auch nicht hergeleitet werden, dass Kleve nicht attraktiv genug sei.

Technischer Angestellter Posdena stellt klar, dass nicht jedes leerstehende Ladenlokal ein Leerstand sei. Tatsächlich würden die Leerstände anhand bestehender Mietverträge ermittelt. Die Aussage, dass Leerstände schlecht für eine Stadt seien, sei nicht sinnbringend, weil eine Stadt ohne Leerstände nicht handlungsfähig sei. Leerstände seien notwendig, damit Investoren überhaupt die Möglichkeit hätten, sich anzusiedeln. In diesem Zusammenhang stehe Kleve sogar sehr gut dar.

Aufgrund der von den Offenen Klevern errechneten Diskrepanz möchte StV. Frantz wissen, wo genau die Leerstände zu finden seien.

StV. Bungert meint, dass der Rat das vorgelegte Einzelhandelskonzept bewerten und für gut befinden müsse. Dabei sei durchaus ein gewisses Maß an Zurückhaltung geboten, weil es letztlich auch um die Ansiedlung von Investoren in der Stadt gehe. Er könne sich nicht vorstellen, dass Herr Merges dies konterkarrieren wolle.

StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass festzustellen sei, dass es sich um eine Fortführung des Gutachtens aus 2009 einzig mit dem Unterschied handele, dass Materborn nicht mehr Bestandteil sei. Sie persönlich halte die Leerstände für beunruhigend. Allerdings müsse sich in Bescheidenheit geübt werden, weil diese Entwicklungen fremdbestimmt, letztlich marktabhängig, seien, auch wenn sich Verwaltung und Politik natürlich Gedanken machten, wie diese Leerstände zu füllen seien. Ihre Fraktion werde dem Konzept zustimmen, weil es sich um ein Konzept handele, dass den Ist-Zustand beschreibe und damit einer Fortschreibung unterliegen müsse.

StV. Janssen macht deutlich, dass das Einzelhandelskonzept einer Planungssicherheit für die Zukunft dienen solle. Aus diesem Grund werde das Gutachten, welches als konsequente Fortführung der alten Gutachten hervorragend gelungen sei, basierend auf dem nun festgestellten Ist-Zustand fortgeschrieben. Es sei absolut unstrittig, welche Größe an Verkaufsflächen in Kleve fehle. StV. Merges entgegnet er, dass auch die Gründe für Leerstände zu beleuchten seien. So sei ein Teil der Gewerbeimmobilien gar nicht zu vermieten, weil sie zunächst saniert werden müssten. Weiter gebe es viele Flächen, die lediglich eine Größe von ca. 100 m² umfassten und damit für die meisten Einzelhändler zu klein seien. Obendrein gebe es Hauseigentümer, die horrende Mieten verlangten und die es nicht interessiere, ob ihre Immobilien leerstünden. Er erwarte von StV. Merges eine Konkretisierung seiner Aussage.

StV. Merges verweist auf eine von seiner Fraktion erstellte Liste, in der die Leerstände aufgeführt seien, die in den Straßen Hagsche Straße mit der Neuen Mitte, Stechbahn, Kirchstraße, Burgstraße, Große Straße, etc. zu finden seien. Wenn doch das Konzept bereits eine Diskrepanz zu den eigens zu ermittelnden Zahlen aufweise, so könnten die Schlussfolgerungen auch nicht schlüssig sein.

Erster Beigeordneter Haas stellt noch einmal klar, dass das vorliegende empirische Gutachten entsprechend der Ausführungen des Technischen Angestellten Posdena begründet sei. Grundlage seien die bestehenden Mietverträge. Diese Zahlen seien eruiert und korrekt.

Bürgermeister Brauer weist darauf hin, dass Kleve eine hohe Zentralität habe. Problematisch sei aber die vorhandene Kleinteiligkeit, da die Nachfrage nach großflächigen Angeboten immens sei. Als Beispiel nennt er die Ansiedlung von C&A, der seinerzeit immer die Kleinteiligkeit entgegengestanden habe.

StV. Gietemann bittet um Stellungnahme von Frau Ute Schulze-Heiming zu dieser Thematik.

Frau Schulze-Heiming bestätigt, dass es Leerstände gebe, diese aber zumeist in unattraktiver Lage zu finden seien. Die hohen Mietforderungen seien oftmals ein Grund, dass eine Immobilie leerstehe. Hinzu kämen persönliche Differenzen, die für eine hohe Fluktuation sorgten. Tatsächlich sei die Stadt Kleve in 1 a- und 1 b-Lage gut aufgestellt. Dies hätten auch Ortsfremde bei ihrem Besuch im vergangenen Jahr bestätigt. Natürlich werde aber weiterhin an einer Reduzierung der Leerstände gearbeitet.

StV. Dr. Leenders äußert, dass er sich frage, was die Zielrichtung der Bemerkung der Fraktion Offene Klever sei. Zudem sei ihm nicht klar, ob nun darüber diskutiert werde, ob es Kleve und seinem Einzelhandel gut oder schlecht gehe. Er frage sich deshalb, weil ein Einzelhandelskonzept vorliege, das den Ist-Zustand beschreibe, auf dessen Grundlage Entscheidungen für die Zukunft getroffen werden könnten. Zudem besage die Zentralitätsziffer, dass Kleve gut aufgestellt sei.

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass das Gutachten wesentlich mehr als nur die Zahl der Leerstände beinhalte. Ein Instrument zur Aufhebung der Leerstände sei das Integrierte Handlungskonzept. Durch dieses solle u.a. der Einzelhandel in der zentralen 1a- und 1b-Lage belebt und gestärkt werden. Es werde weiter dazu genutzt, um gemeinsam mit Eigentümern, dem KCN, der Kleve Marketing sowie einem Citymanager die Leerstände mit Leben zu füllen. Das Einzelhandelsgutachten habe aber auch die Versorgungsbereiche definiert sowie Schwerpunkte für die Stadtentwicklung. Es gehe um die Stärkung der Innenstadt.

Auch StV. Dr. Meyer-Wilmes äußert, dass es unstreitig sei, dass die Festlegung der Versorgungsbereiche notwendig sei, um eine weitere Planung zu ermöglichen. Das Einzelhandelskonzept weise aus, dass es in der Innenstadt einen Bedarf für eine Erweiterung des Angebotes in qualitativer Hinsicht sowie für großflächige Gewerbeimmobilien gebe. Auch sie betont, dass das Gutachten eine Ist-Situation schildere, die für die Planungen der kommenden Jahre herangezogen werden könne.

Technischer Beigeordneter Rauer ergänzt seine bisherigen Ausführungen dahingehend, dass durch dieses Gutachten die vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten im Kerngebiet fundiert würden, seitens des Rates oder der Verwaltung aber gar keine Möglichkeiten bestünden, in diesen Markt einzugreifen. Diese Inhalte des Gutachtens seien für Investoren weitaus interessanter. Es gebe erhebliche Potentiale im Innenstadtbereich, die ohne Weiteres aufgrund der bestehenden Bebauungspläne zu einem großen Einzelhandelsbereich zusammengefasst werden können. Dies regele aber der Markt.

Bürgermeister Brauer weist darauf hin, dass die Verwaltung ständig in Gesprächen mit Investoren sei, die im Kernstadtgebiet in der vorhandenen Bausubstanz in Dimensionen von 5.000 oder 6.000 m² planten. Die Nachfrage sei da und anhand der bestehenden Bebauungspläne auch umsetzbar.

StV. Bay hält der Fraktion Offene Klever das Prinzip der Aussagenlogik entgegen, die besage, dass, selbst wenn das Gutachten fehlerhaft sei, denkende Menschen aus falschen Prämissen dennoch die richtigen Schlüsse ziehen könnten. Er stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Rednerliste und Abstimmung.

Bürgermeister Brauer lässt über den Antrag abstimmen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen das Ende der Rednerliste und die Abstimmung über die Drucksache.

StV. Janssen meint, dass es der Fraktion Offene Klever gar nicht um das Einzelhandelskonzept selbst, sondern um die gesamte Unterstadt gehe, deren Bebauungsplan bei Ablehnung des Einzelhandelskonzeptes ebenfalls abgelehnt werden könne.

nach oben