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925/IX. - Bebauungsplan Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavariner Straße/ Spoykanal (w


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer925/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavariner Straße/ Spoykanal (westliche Unterstadt) bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und Vorprüfung Umweltbericht als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 23.09.2009 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-279-0 für den Bereich Kavarinerstraße/ Hafenstraße/ Bensdorpstraße/ Herzogstraße (Neues Stadtquartier Minoritenplatz) einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (siehe Drucksache 859/VIII.). Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 30.11.2009 bis einschließlich 18.12.2009.

Ziel des eingeleiteten Verfahrens war es, den Bereich um den Minoritenplatz in der Klever Innenstadt neu zu ordnen und einer der Zentrumslage angemessenen Bebauung zuzuführen. Inhaltlich sollte dabei der mehrheitlich durch die Klever Bürgerschaft favorisierte Siegerentwurf (sog. Variante C) umgesetzt werden, der in einem dialogorientierten Werkstattverfahren ermittelt wurde.
Grundsätzliches Ziel der Planung war eine nachhaltige Fortentwicklung der Klever Innenstadt durch Ergänzungen im Bereich des Minoritenplatzes, die im Sinne einer Stärkung der mittelzentralen Funktion der Gesamtstadt erfolgt. Bezogen auf den städtebaulichen Zusammenhang sollte durch die geplante Entwicklung die räumliche und funktionale Anbindung des neuen Hochschulstandorts, unmittelbar nördlich des Plangebiets, an die Innenstadt erfolgen.

Am 13.04.2011 hat der Rat der Stadt beschlossen den Aufstellungsbeschluss vom 23.09.2009 zu ergänzen und das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 1-279-0 in einen östlichen Bereich (1-279-0) und einen westlichen Bereich (1-279-1) zu teilen. (siehe Drucksache 327/IX.a)
So wurde dem Verfahrensverlauf Rechnung getragen, um durch eine zeitliche Staffelung die bauabschnittsweise Realisierung des Gesamtkonzepts zu ermöglichen.
Die oben genannten Grundzüge der Planung sowie die städtebauliche Intention des ursprünglichen Bebauungsplans wurden durch die Teilung nicht verändert, sondern lediglich zeitlich verschoben.

Für den östlichen Bereich wurde in selbiger Sitzung durch den Rat der Stadt die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese erfolgte in der Zeit vom 02.05.2011 bis einschließlich 03.06.2011. In seiner Sitzung am 20.07.2011 hat der Rat alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Bebauungsplan 1-279-0 als Satzung beschlossen.

Um die, im Zusammenhang mit der Gesamtplanung, beschriebenen Ziele auch für den Bereich westlich des Spoykanals umzusetzen, wurde die Verwaltung beauftragt für den Bebauungsplan Nr. 1-279-1 (westliche Unterstadt) den Verfahrensschritt der Offenlage (Drucksache Nr.: 606 /IX) einzuleiten und das Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 04.05.2012 bis einschließlich 05.06.2012. Gemäß § 4 (2) BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.05.2012 um ihre Stellungnahme gebeten.

Um die Entwicklung der Unterstadtbebauung in dem Teilbereich des Plangebiets, dessen betroffene Belange bereits umfassend abgewogen werden können, nicht unverhältnismäßig zu verzögern und das Interesse potenzieller Bauherrn nicht zu gefährden, hat die Verwaltung am 22.05.2013 dem Rat den Beschlussvorschlag vorgelegt, den Geltungsbereich erneut zu teilen. Dieser Beschluss wurde von der Politik nicht gefasst.

Am 18.10.2013 hat der Rat der Stadt Kleve den erneuten Auslegungsbeschluss gefasst. Die erneute Auslegung erfolgte in der Zeit vom 30.09.2013 bis einschließlich 30.10.2013. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 25.09.2013 um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Rat hat am 18.12.2013 den zweiten erneuten Auslegungsbeschluss gefasst. Die Auslegung fand in der Zeit zwischen den 02.01.2014 bis einschließlich 16.01.2014 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind mit dem Schreiben vom 19.12.2013 beteiligt worden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2014
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass es sich bei dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavarinerstraße/ Spoykanal (westliche Unterstadt) um eines der wichtigsten Verfahren im Stadtgebiet handele, die jemals durchgeführt worden seien. Aus diesem Grund sei auch eine Vielzahl von bis zu 100 Anregungen zu verzeichnen, die in der vorliegenden Drucksache abgewogen worden seien. Die Verwaltung stehe den Ausschussmitgliedern bei Fragen gerne nach Absprache in den nächsten drei Wochen bis zur Ratssitzung zur Verfügung.

Technische Angestellte Rohwer erläutert den bisherigen Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavarinerstraße/ Spoykanal (westliche Unterstadt). Bisher seien die vier Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung, der Offenlage, der erneuten Offenlage sowie zuletzt der zweiten erneuten Offenlage durchgeführt worden. Die wesentlichen Änderungen im Rahmen der erneuten Auslegung lägen in der Umwandlung von Sondergebiet in Kerngebiet, in der Änderung der Höhenfestsetzungen sowie in der Änderung der Ausweisung einer Grünfläche.

Im Zuge der zweiten erneuten Offenlage habe man die Stellungnahmen des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland in den Plan eingearbeitet. Zusätzlich wurden die Mischgebiete herausgenommen und die Grünfläche erweitert. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hat im Rahmen der zweiten erneuten Offenlage keine Bedenken vorgetragen und sehe alle ihre Belange abgearbeitet.

Ausschussvorsitzende Angenendt erkundigt sich, ob Beratungsbedarf besteht.
Stadtverordnete Schnütgen beantragt Fraktionsberatung und regt an, die Beschlussfassung über die vorliegende Drucksache in die Sitzung des Rates im März zu verlegen um auf diese Weise vorab eine Abstimmung im Bau- und Planungsausschuss zu ermöglichen. Die sehr umfangreiche Drucksache läge den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses erst seit dieser Sitzung als Tischvorlage vor. Weiterhin weist Sie darauf hin, dass es möglich gewesen sei, die in der Wallgrabenzone geplanten Gebäude im Rahmen der Überarbeitung der Planvorlage wieder herauszunehmen und regt an den dargestellten Knick auf der Wallgrabenzone ebenso wegzunehmen.
Technischer Beigeordneter Rauer bittet darum in den Fraktionen zu prüfen, ob der Satzungsbeschluss nicht doch im März gefasst werden könne. Hauptthema sei nunmehr die zentrale Fläche des Loses zwei. Die von der Stadtverordneten Schnütgen angesprochene Thematik auf der Wallgrabenzone sei bereits zuvor Thema gewesen und beraten worden. Der Rat habe im Rahmen der Grundstücksverhandlungen in der Hand, hinter den im Bebauungsplan dargestellten Flächen zurückzubleiben. Der Bebauungsplan sei ein Angebot. Der Rat der Stadt werde zukünftig als Eigentümer dieser Flächen über eine mögliche Bebauung entscheiden. Es sei von daher unbedenklich den Bebauungsplan in dieser Form zu beschließen.
Technischer Angestellter Posdena ergänzt dass der dargestellte Knick entlang der Wallgrabenzone eine von Seiten der Politik in vorangegangenen Diskussionen gewünschte Unterbrechung der Fassadenfront sei, um eine Gebäudefront als „geschlossenen Riegel“ zu vermeiden.
Stadtverordneter Gottfried weist darauf hin, dass dies alles Maßnahmen seien, die bereits diskutiert und abgestimmt worden seien. Der Satzungsbeschluss solle gefasst werden. Die Abwägung sei in den Unterlagen zusammengefasst.
Sachkundige Bürgerin Fuchs beantragt eine öffentliche Sondersitzung des Bau- und Planungsausschusses abzuhalten, in der die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger diskutiert werden können.
Stadtverordneter Leenders weist darauf hin, dass über den Minoritenplatz bereits seit dreißig Jahren diskutiert würde. Alle seien seit Jahren an einer sinnvollen Gestaltung in diesem Bereich interessiert. Er weist darauf hin, dass dem Rat der Stadt Kleve als Eigentümer die Entscheidung über die Errichtung von Gebäuden obliegt.
Ausschussvorsitzende Angenendt lässt die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusse über den Antrag der sachkundigen Bürgerin Fuchs eine öffentliche Sondersitzung des Bau- und Planungsausschusses anzuberaumen, abstimmen.
Der Bau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag, in einer öffentlichen Sondersitzung des Bau- und Planungsausschusses zu beraten, mehrheitlich bei einer Ja-Stimme ab.

Es wird Fraktionsberatung beantragt.
Haupt- und Finanzausschuss, 05.02.2014
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erklärt den Umgang mit den Eingaben der Privaten zu den Bebauungsplänen, die entsprechend anonymisiert würden, um dem Datenschutz Rechnung zu tragen. Lediglich in den Fällen, bei denen eine Anonymisierung dazu führe, dass der Sinnzusammenhang der Eingabe nicht mehr nachvollziehbar sei, seien diese Eingaben als nichtöffentliche Anlage zur Drucksache ausgewiesen worden. Bei künftigen Drucksachen werde eine Namensliste beigefügt, aus der ersichtlich sei, welcher Bürger eine Eingabe getätigt habe. Eine Liste zu dieser Drucksache werde nun ausgehändigt. Er stellt klar, dass die Kenntnis über den Verfasser für die Abwägung völlig irrelevant sei, da die Abwägung ausschließlich sachbezogen vorgenommen werde.

Zwecks einer besseren Zuordnung bittet StV. Gietemann darum, auf den Anregungen zu vermerken, welcher Private sich dahinter verberge.

Auf die Frage von StV. Gietemann, ob die in dem ausgehängten Plan ausgewiesene straffierte gelbe Fläche hergebe, dass die Flächen vor der späteren Bebauung komplett als Grünfläche angelegt würden, antwortet Technischer Beigeordneter Rauer, dass die Stadt Eigentümer dieser Fläche und eine Bebauung ausgeschlossen sei, weil es sich um eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parken handele. Der Rat habe aber natürlich die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung dieser Fläche zu nehmen.

Da die zahlreichen Eingaben der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Bebauungsplan in der vergangenen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses gar nicht diskutiert und beraten worden seien, beantragt StV. Merges für seine Fraktion, den Tagesordnungspunkt in den Bau- und Planungsausschuss zurückzuverweisen.

StV. Gietemann stellt klar, dass die Beschlüsse des Rates in der Sitzung am 02.02.2011 insbesondere zu den Losen 3B und 4 sowie der Zusammenfassung der Lose 2 und 3A seinerzeit einstimmig, unter Beteiligung der Ratsmitglieder, Herr Zigan und Frau Peters, gefasst worden seien. Da die Entscheidung über die Minoritenplatzbebauung insgesamt bereits einstimmig gefasst worden sei, könnten die Offenen Klever nun nicht hingehen und das gesamte Verfahren von Beginn an neu aufzäumen wollen, sondern müssten bei der ganzen Wahrheit bleiben.

Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und FDP bestätigen diese Ausführungen.

Es folgt eine Diskussion über die Minoritenplatzbebauung insgesamt. Die übrigen Ausschussmitglieder sind sich einig, dass diesem Bebauungsplan die Zustimmung erteilt werden solle, da die Volksbank das Grundstück bereits erworben habe und daher Baurecht geschaffen werden müsse. Die Ausgestaltung der Fläche des Loses 2/3A sei dabei derzeit nur nebensächlich.

Der Bürgermeister lässt dann über den Antrag auf Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss abstimmen.

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag von StV. Merges, diesen Tagesordnungspunkt in den Bau- und Planungsausschuss zur erneuten Beratung zurückzuverweisen, mehrheitlich bei einer Ja-Stimme ab.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 12.02.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ab und beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavarinerstraße/ Spoykanal (westliche Unterstadt), bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und Vorprüfung Umweltbericht als Satzung.
Wortbeitrag:
StV. Janssen bezieht sich auf einen Leserbrief der Offenen Klever, in dem ihm persönlich vorgeworfen werde, er habe in der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gesagt, die Offenen Klever könnten nicht lesen. Da nur Herr Merges in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses anwesend gewesen sei, gehe er davon aus, dass er diese Aussage weitergegeben habe. Er wehre sich dagegen, diese Aussage getätigt zu haben. Er habe tatsächlich gesagt, dass er den Offenen Klevern unterstelle, dass sie meinten, dass die übrigen 47 Ratsmitglieder nicht lesen könnten. Er bittet Herrn Merges, diese Aussage zu widerrufen. Andernfalls behalte er sich eine Unterlassungserklärung vor.

StV. Merges entgegnet, dass er die Ausführungen von StV. Janssen zur Kenntnis nehme. Zur Sache äußert er, dass seine Fraktion dem Bebauungsplan auch deshalb nicht zustimme, weil sie für den Minoritenplatz eine ganze andere Idee hätten. Sie stelle sich dort einen Ereignisplatz vor, der in Verbindung mit dem neuen Rathaus einen Rathausplatz bilden könne. Die Diskussionen hätten zudem gezeigt, dass anscheinend auch die übrigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve einen Park wollten.

StV. Janssen meldet sich zur Geschäftsordnung. Da es von der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lediglich ein Beschlussprotokoll gebe, stellt er den Antrag, über diesen Tagesordnungspunkt aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein Wortprotokoll zu erstellen und allen Ratsmitgliedern zukommen zu lassen, um den durch die Fraktion Offene Klever an ihn herangetragenen Vorwurf widerlegen zu können.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve folgt dem Antrag von StV. Janssen und beauftragt die Verwaltung einstimmig, über den Tagesordnungspunkt "Bebauungsplan Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße, Herzogstraße, Kavarinerstraße, Spoykanal (westliche Unterstadt); hier: Satzungsbeschluss" gemäß Drucksache Nr. 925/IX. aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein Wortprotokoll zu erstellen und allen Ratsmitgliedern zukommen zu lassen.

StV. Gietemann merkt an, dass ihm in diesem Leserbrief unterstellt worden sei, dass er gewisse Äußerungen zur Volksbank gemacht habe. Tatsächlich habe er zur Volksbank aber keine einzige Aussage getätigt. Es reiche ihm aber, wenn die Offenen Klever eingestehen würden, dass ein Fehler passiert sei.

Vor dem Hintergrund, dass alle Fraktionen, auch die Offenen Klever, dem Verkauf des Grundstücks an die Volksbank zugestimmt hätten, möchte StV. Rütter wissen, wie sich die Offenen Klever die Rückabwicklung vorstelle, wenn sie dort nun einen Ereignisplatz errichten wolle.

StV. Janssen führt aus, dass der Rat seinerzeit aufgrund des Ergebnisses des Werkstattverfahrens unter Beteiligung des Mitglieds der Offenen Klever einstimmig beschlossen habe, den Minoritenplatz zu bebauen. Eine Bebauung sei auch von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden. Die Idee der Nichtbebauung sei erst nach den ersten Planungen der Firma Sontowski aufgekommen. Diese Idee widerspreche aber dem, was die Bevölkerung gewählt habe. Über den Verkauf des Grundstücks und über eine Bebauung habe der Rat seinerzeit einen einstimmigen Beschluss gefasst, um der Stadt an dieser Stelle einen Abschluss zu geben. Es habe den Rat zudem immer ausgezeichnet, dass er diese Großprojekte einmütig auf den Weg gebracht habe. Der Bebauungsplan solle nun beschlossen werden, damit die Volksbank endlich Baurecht erlange. Alle weiteren Entwicklungen auf dem Minoritenplatz blieben offen.

Auch StV. Dr. Meyer-Wilmes stellt noch einmal klar, dass es nicht darum gehe, was künftig neben der Volksbank passiere. Sie meine, dass alle mittlerweile zur Kenntnis genommen hätten, dass die Bürger ein eindeutiges Interesse am Minoritenplatz hätten. Daher hätte der Rat auch einen Bürgerentscheid zugelassen. Ihm könne daher nicht vorgeworfen werden, dass der Bürgerwille nicht ernst genommen werde. Mit dem Bebauungsplan gehe es aber nun darum, die Zusage an die Volksbank umzusetzen. Das bedeute nicht, dass die angegebene Baulinie auch für die Zukunft bestehe. Ihre Fraktion werde der Drucksache zustimmen.

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