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926/IX. - 2. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan 1-084-1 für den Bereich Gruftstraße / Kavarinerstraße / S


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer926/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-084-1 für den Bereich Gruftstraße / Kavarinerstraße / Schweinemarkt / Heideberger Mauer / Arntzstraße im Ortsteil Kleve, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Die Einleitung des Verfahrens zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 1-084-1 für den Bereich Gruftstraße / Heldstraße / Kavariner Straße / Schweinemarkt / Heideberger Mauer / Arntzstraße im Ortsteil Kleve wurde vom Rat am 16.10.2013 beschlossen. Gleichzeitig beschloss der Rat auch die Auslegung des Plans zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die Auslegung fand statt vom 29.10.2013 bis 13.11.2013. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.10.2013 um Stellungnahme gebeten.

Die Anregungen und Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.

Aufgrund von privaten Anregungen wurde die Höhenfestsetzung für die Flurstücke 452 und 454 überarbeitet und konkretisiert. Daher beschloss der Rat der Stadt Kleve am 18.12.2013 die erneute Offenlage des Bebauungsplans. Die Offenlage fand statt vom 02.01.2014 bis zum 16.01.2014. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.12.2013 um erneute Stellungnahme gebeten.

Im Rahmen der erneuten Offenlage wurden Anregungen und Stellungnahmen abgegeben, die mit den dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung der beigefügten Tabelle zu entnehmen sind. Die abgegeben Stellungnahmen und Anregungen wurden geprüft, führten jedoch nicht dazu, dass Änderungen vorgenommen werden mussten.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 1-084-1 als Satzung zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2014
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 926/IX. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 05.02.2014
Wortbeitrag:
StV. Gebing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 12.02.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-084-1 für den Bereich Gruftstraße / Kavarinerstraße / Schweinemarkt / Heideberger Mauer / Arntzstraße im Ortsteil Kleve, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung.
Wortbeitrag:
StV. Gebing nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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