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928/IX. - Bebauungsplan Nr. 3-183-4 für den Bereich Siemensstraße im Ortsteil Rindern


hier: Einleitung des Verfahrens

Vorlagennummer928/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-183-4 für den Bereich Siemensstraße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-183-1 einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Für das Gewerbegebiet an der Siemensstraße existiert der rechtskräftige Bebauungsplan 3-183-1, der seit 1997 Rechtskraft besitzt. In diesem Plan wurden eine funktionale Erschließung und großzügige Baufenster ausgewiesen, um potenziellen Gewerbetreibenden möglichst viel Freiraum in ihrer Bebauung zu geben.
In den letzten Jahren ist jedoch der Flächenbedarf bei vielen Gewerbetreibenden rückläufig und viele Betriebe benötigen keine großen Flächen. Daher hat der Rat der Stadt Kleve aktuell dem Verkauf kleinteiliger Flächen nördlich der Siemensstraße an verschiedene Gewerbetreibende zugestimmt. Um diese Flächen jedoch unabhängig voneinander baulich nutzen zu können, muss hier die Erschließung an die kleinteiligere Nutzungsstruktur angepasst werden.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, den rechtskräftigen Bebauungsplan 3-183-1 dahingehend zu ändern, dass im nördlichen Bereich von der Siemensstraße aus eine öffentliche Straße ausgewiesen wird, um die im Norden liegenden Gewerbeflächen in ausreichendem Maße erschließen zu können. Sollten dann in Zukunft weitere Entwicklungen in diesem Bereich geplant werden, kann die Straße weitergeführt werden, um die Flächen im Norden bis hin zum Tweestrom zu erschließen. Da diese Entwicklungen jedoch erst mittel- bis langfristig zu erwarten sind, wird zunächst mit der Planung der Stichstraße begonnen, um den interessierten Gewerbebetrieben möglichst zeitnah eine Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen.
Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans wird auch die im Bebauungsplan 3-183-1 vorhandene Ausweisung der Industriebahn geändert, da diese Trasse nicht gebaut werden wird und die Ausweisung daher nicht mehr den aktuellen Rahmenbedingungen entspricht.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2014
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 928/IX. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 05.02.2014
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 12.02.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-183-4 für den Bereich Siemensstraße zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-183-1 einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

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