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929/IX. - Bebauungsplan Nr. 1-290-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße


hier: Einstellung des Verfahrens

Vorlagennummer929/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-290-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Auslegungsbeschluss vom 07.11.2012 werden aufgehoben.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 07.11.2012 beschlossen, den Bebauungsplan nach dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die entsprechende Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte am 20.12.2012.
Die öffentliche Auslegung fand vom 07.01.2013 bis 07.02.2013 einschließlich statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.01.2013 beteiligt.

Während der Offenlage ist zu unterschiedlichen Planinhalten eine Vielzahl an Anregungen vorgebracht worden, welche die Verwaltung als sinnvoll erachtet. Um diesen Anregungen Folge leisten zu können, müssen mehrere wesentliche Planinhalte angepasst werden.
Daher ist es sinnvoll einen neuen Bebauungsplan mit einem größeren Geltungsbereich aufzustellen, der alle sinnvollen Anregungen integriert.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-290-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße ist einzustellen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2014
Wortbeitrag:
Die Tagesordnungspunkte Nr. 8 und Nr. 9 werden gemeinsam beraten.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Ausschussvorsitzende Angenendt erkundigt sich, ob Beratungsbedarf besteht.

Sachkundige Bürgerin Fuchs weist darauf hin, dass es sich im oberen Bereich der Lindenallee um einen sehr sensiblen Bereich handeln würde, der sich durch die markante Architektur einzelner Gebäude auszeichne. Sie halte die in der Planzeichnung dargestellte einheitliche Bauflucht in diesem Bereich nicht für sinnvoll.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mir, dass in der Planzeichnung nur Baugrenzen festgesetzt würden. Es bestehe keine Verpflichtung bis an diese Baugrenzen zu bauen. Verpflichtend seien in diesem Zusammenhang nicht die Fluchten, sondern die Baugrenzen. Er weist darauf hin, dass die Bebauung in diesem Bereich weitestgehend bereits vorhanden sei.

Stadtverordneter Gietemann weist darauf hin, dass die Fläche, die für den Parkverkehr vorgesehen sei zukünftig nicht ausreichen werde, weil die Mehrheit der Sportstättennutzer mit dem PKW kommen werde. Er bittet darum, die Thematik der Parksituation in diesem Bereich zu überdenken, da er Störungen in diesem Bereich befürchte.

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass die Drucksache zur Einleitung des Verfahrens und nicht zum Satzungsbeschluss vorliege. In dem zur Zeit für diesen Bereich rechtskräftigen Bebauungsplan sei diese Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es sei davon auszugehen, dass das aktuelle Bebauungsplanverfahren das ganze Jahr in Anspruch nehmen werde. Nach den Sommerferien können erste konkrete Planungen vorgelegt werden.

Ausschussvorsitzende Angenendt verweist auf die Parkplätze an der Welbershöhe, die den Nutzern der Sportstätte als alternative Parkmöglichkeit dienen können.

Stadtverordneter Gietemann hält die Ausweichmöglichkeit an der Welbershöhe für Praxisfremd, da niemand einen 500m langen Fußweg in Kauf nehmen würde.

Technischer Beigeordneter Rauer bittet darum, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen. Die Fläche könne auf diesem Wege überplant und dargestellt werden. Konflikte und Befindlichkeiten der Bürger können im Rahmen des Beteiligungsverfahren mit aufgenommen werden.

Stadtverordneter Gottfried merkt an, dass man sich in früheren Beratungen dazu entschieden habe, die Sporthalle an diese Stelle zu planen. Für den Fall, dass der Argumentation des Stadtverordneten Gietemann gefolgt würde, müsse man die Diskussion neu starten. Die Parkplatzproblematik sei von Anfang an bekannt gewesen und auch zuvor bereits thematisiert worden.

Stadtverordneter Gebing weist darauf hin, dass oberhalb noch ein Parkplatz sei.

Stadtverordneter van Ackeren bemerkt, dass die Parkplatzproblematik allen Fraktionen bekannt sei. Im vorliegenden Fall werde über das weitere Verfahren abgestimmt.

Stadtverordneter Gietemann bittet darum, den mit Parkplätzen überplanten Bereich als präzise Zeichnung zu geben. Er sei mit der dargestellten Parksituation nicht einverstanden.

Stadtverordneter Leenders weist darauf hin, dass die Möglichkeit an dieser Stelle eine Sporthalle zu bauen einen einhundertprozentigen Vorteil biete. Die Parkplatzsituation habe sich durch das zusätzlich eingezeichnete Grundstück bereits verbessert.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in den Drucksachen Nr. 929/IX. und 930/IX. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 05.02.2014
Wortbeitrag:
zusammengefasst mit TOP 13.
Rat, 12.02.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-290-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Auslegungsbeschluss vom 07.11.2012 werden aufgehoben.
Wortbeitrag:
StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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