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930/IX. - Bebauungsplan Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüs


hier: Einleitung des Verfahrens

Vorlagennummer930/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gustav-Hoffmann-Stadion sowie weitere Teilbereiche des Sportzentrums. Die östlich an das Sportzentrum anschließende Wohnbebauung entlang der Straßenzüge Stadionstraße, Hellingsbüschchen und Lindenallee sind ebenfalls in das Plangebiet miteinbezogen.

Süd-westlich des Gustav-Hoffmann-Stadions soll auf der Fläche der jetzigen Umkleidekabinen eine neue Sporthalle für einen ortsansässigen Sportverein errichtet werden, dessen bisheriger Vereinsstandort aufgegeben werden soll. Auf der südlich der Umkleidekabinen befindlichen Freifläche sind Parkplätze für die neue Sporthalle geplant. Diese Freifläche liegt im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 1-053-1 für den Bereich Buchenhecke/ Merowingerstraße/ Stadionstraße. Der Bebauungsplan Nr. 1-053-1 wird daher im Bereich der Freifläche durch den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 überlagert.
Die Wahl des Standorts der Sporthalle richtet sich nach den Empfehlungen des Sportentwicklungsplans, der einen Neubau der Sporthalle auf dem Gelände des Gustav-Hoffmann-Stadion favorisiert.

Der östliche Teilbereich des Sportzentrums, welcher im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt, ist im Süden mit Tennisplätzen belegt, der nördliche Bereich wurde bisher als Lagerplatz genutzt. Hier besteht aus städtebaulicher Sicht ein Entwicklungspotential für Wohnbebauung. Eine Nachverdichtung im Innenbereich entspricht den Zielsetzungen des Stadtentwicklungskonzepts, das als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch den Rat 2009 beschlossen worden ist.

Aus Sicht der Verwaltung besteht darüber hinaus Bedarf, eine geordnete städtebauliche Entwicklung entlang der Straßenzüge Stadionstraße, Hellingsbüschchen und Lindenallee sicherzustellen. Während die Straße Hellingsbüschchen eine weitgehend einheitliche eingeschossige Einfamilienhausbebauung aufweist, zeigt die Lindenallee mit zweigeschossigen Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie eingeschossigen Reihenhäusern in diesem Bereich eine heterogene Bebauungsstruktur auf. Daher ist der Einbezug dieser Straßenzüge in den Geltungsbereich des Bebauungsplans sinnvoll.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Sporthalle sowie zur Sicherstellung einer verträglichen und geordneten städtebaulichen Entwicklung hat der Rat der Stadt am 07.11.2012 bereits die Aufstellung sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1-290-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße beschlossen. Die Aufstellung erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 abs. 4 BauGB.

Aufgrund einer Vielzahl von Anregungen, die während der Offenlage zu unterschiedlichen Planinhalten vorgebracht worden sind, ist eine umfassende Anpassung des Bebauungsplanentwurfs sowie die Ausweitung des Geltungsbereichs notwendig. Daher ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-290-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße im Parallelverfahren einzustellen.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 1-296-0 integriert die Ziele der Verwaltung und berücksichtigt die Anregungen. Ziel ist es, die Belange der Wohn- und Sportnutzung in verträglicher Wiese miteinander zu verbinden und aufeinander abzustimmen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2014
Wortbeitrag:
Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gemeinsam beraten.

Siehe Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 8.
Haupt- und Finanzausschuss, 05.02.2014
Wortbeitrag:
Bürgermeister Brauer lässt über diesen und den vorherigen Tagesordnungspunkt zusammen abstimmen.

StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesen beiden Tagesordnungspunkten nicht teil.

Bezug nehmend auf die Irritationen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zur Verlegung der Turnhalle teilt Technischer Beigeordnete Rauer mit, dass die Verlegung aus einem von der Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses in einer Sitzung formulierten und mittlerweile positiv abgeschlossenen Prüfauftrag resultiere. Den Plan werde er zum Verfahren im Bau- und Planungsausschuss neu präsentieren.

StV. Gietemann meldet für seine Fraktion noch Beratungsbedarf an, da sich die Parkplatzsituation auch nach Beratung in der Fraktion noch erhärtet habe.

Die beiden Tagesordnungspunkte werden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 12.02.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Wortbeitrag:
StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Nitsch teilt mit, dass für den Bereich, der überplant werden solle, eine Nutzungsvereinbarung mit dem 1. FC Kleve für zwei große Umkleidebereiche vorliege, die noch bis zum 31.12.2029 Gültigkeit habe. Seines Wissens sei hinsichtlich der Fragestellung, wie die Umkleidefunktion für den Jugendbereich künftig realisiert werde, noch kein Dialog mit dem 1. FC Kleve geführt worden. Auf dem gesamten Areal gebe es keine Alternativen und eine gemeinschaftliche Lösung mit dem VfL Merkur halte seine Fraktion für nicht geeignet.

Erster Beigeordneter Haas antwortet, dass es sich um vertragliche Grundlagen handele, für die einvernehmliche Änderungen vorgenommen werden könnten. Das Verfahren müsse zunächst aber eingeleitet werden, da sich die Verwaltung erst dann in der Lage sehe, Gespräche zu führen. Die Konsequenzen ergäben sich im weiteren Verfahren.

StV. Gietemann spricht noch einmal die Parkplatzproblematik an. In seiner Fraktion sei auch die Optionsfläche Feld 8 diskutiert worden. Sie hätten ihre Bedenken mehr als deutlich gemacht. Schade wäre es, wenn sich die Bedenken im Laufe des Verfahrens noch erhärteten und doch eine neue Fläche gesucht werden müsste. Da es sich um die Einleitung des Verfahrens handele, werde seine Fraktion der Drucksache trotz ihrer Bedenken zustimmen.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass selbst ein Satzungsbeschluss unschädlich sei, weil dadurch keine laufenden Verträge gebrochen würden. Da die Umkleidebereiche benötigt würden, werde es für eine mögliche Bauphase eine Interimslösung geben müssen. Hinsichtlich der Parkplatzsituation würden die Flächen im Rahmen der Feinplanung genauer beplant und dem Rat vorgestellt.

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