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932/IX. - Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für den Bereich Klever Stra


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer932/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Klever Straße (K 3)/ Heerstraße/ Pohlackersweg im Ortsteil Bimmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Für ein im Nordwesten des Ortsteils Bimmen an der Heerstraße gelegenes Grundstück liegt aktuell ein Antrag auf Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erschließung neuer Baugrundstücke im rückwärtigen Teil des Grundstücks vor. Da auf diesen Teilen der Grundstücke kein Baurecht besteht, kann das Bauvorhaben nur durch Aufstellen der o.g. Satzung ermöglicht werden. Es handelt sich bei der Satzung um eine sog. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, welche die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den sich anschließenden Innenbereich zum Gegenstand hat.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen in städtebaulicher Hinsicht keine Bedenken gegen das Vorhaben. Obwohl es sich um die Inanspruchnahme von Freiflächen handelt, ist das Vorhaben mit den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Kleve konform, welches eine behutsame Siedlungsentwicklung auch in den dörflich geprägten Ortsteilen vorsieht. Großflächige Neubaugebiete sind demnach zu vermeiden, jedoch werden Maßnahmen zur Nachverdichtung und Arrondierung von Siedlungsrändern befürwortet, um nicht jegliche Entwicklung der Dorflagen zu verhindern.

Im Vorfeld des Verfahrens wurde von der Stadt Kleve bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Voranfrage eingereicht, den Antrag auf Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Bimmen zu prüfen. Diese wurde von Seiten der Bezirksregierung positiv beantwortet, die Aufstellung der Satzung kann aus regionalplanerischer Sicht mitgetragen werden.

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Klever Straße (K 3)/ Heerstraße/ Pohlackersweg im Ortsteil Bimmen ist vom Rat der Stadt am 28.03.2012 beschlossen worden. Gleichzeitig hat der Rat auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 23.04.2012 bis 25.05.2012 einschließlich statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.04.2012 um Stellungnahme gebeten. Die schriftlich vorgebrachten Anregungen, welche in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.

Unter Berücksichtigung der Anregungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung wurden folgende wesentliche Änderungen an der Planzeichnung vorgenommen:

Die öffentliche Verkehrsfläche wird unter Einbeziehung einer Anbauverbotszone entlang der Kreisstraße K 3 (Klever Straße) und der Grundstücksgrenzen verlagert, so dass diese nun in Nord-Süd-Richtung verläuft. Die Baufenster werden an die neue Erschließung angepasst.

Der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan, welcher sich zur Zeit in der Neuaufstellung befindet, weist für diesen Bereich ein Dorfgebiet aus. Damit werden für Bimmen potenzielle Wohnbauflächen ausgewiesen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2014
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Ausschussvorsitzende Angenendt erkundigt sich, ob Beratungsbedarf besteht.

Stadtverordneter Gottfried weist auf den Inhalt der Drucksache hin, nach dem sich eine Miterbin gegen die Satzung ausgesprochen habe und erkundigt sich, ob eine erneute Offenlage unter diesem Aspekt überhaupt Sinn mache.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass es seit der letzten Beteiligung Meinungsänderungen gegeben habe. Im weiteren Verfahren sei der Eingang weiterer Anregungen abzuwarten, die dann abgewogen werden müssen.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 932/IX. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 05.02.2014
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 12.02.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Klever Straße (K 3)/ Heerstraße/ Pohlackersweg im Ortsteil Bimmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass bereits vor Einleitung des Verfahrens die Stellungnahme einer Eigentümerin eingegangen sei, die sich gegen die Aufstellung ausgesprochen habe. Im Laufe des Verfahrens erfolge eine detaillierte Darstellung. Es spreche nichts dagegen, die Bürgerbeteiligung einzuleiten, um später eine Gesamtabwägung vorzunehmen.

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