Login

Passwort vergessen?

Inhalt

934/IX. - Satzung für die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans 4-297-0 im Bereich Königsa

Vorlagennummer934/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt die Satzung für die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-297-0 im Bereich Königsallee/ Kastanienweg im Ortsteil Materborn gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung.

Sachverhalt:


Der Bebauungsplan Materborn 6 für den Bereich Wasserstraße/Kastanienweg/ Schweizer Straße hat am 17.08.1967 Rechtskraft erlangt. Ziel und Zweck des damaligen Bebauungsplanverfahrens war einerseits die Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen. Andererseits sollte eine harmonische städtebauliche Entwicklung mit eindeutigen Festsetzungen vorangetrieben werden. Der Wohnwert sollte erhalten bzw. gesteigert werden.

Der nördliche Bereich des Bebauungsplans Materborn 6 entlang der Wasserstraße wurde bereits in einem förmlichen Änderungsverfahren durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Materborn 6 geändert. Dieser liegt im Nord-Westen des Geltungsbereichs des alten Bebauungsplans Materborn 6.

Aufgrund einer Überprüfung des Bebauungsplans Materborn 6 für den Bereich Wasserstraße/Kastanienweg/ Schweizer Straße hinsichtlich der Plausibilität der Festsetzungen sieht die Verwaltung der Stadt Kleve für den Bereich entlang der Königsallee/ Kastanienweg aus stadtplanerischer Sicht Änderungsbedarf.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Materborn 6 liegt am Stadtrand von Materborn. In dem Bereich sind kleinteilige Gebäude mit ein bis zwei Geschossen sowie ein bis zwei Wohneinheiten. Die Anzahl der Wohneinheiten war bis jetzt nicht festgesetzt. Um eine Fehlentwicklung zu verhindern ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, die Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Anzahl der Wohneinheiten zu überarbeiten und den realen Verhältnissen anzupassen.

An die Verwaltung sind diesbezüglich Anfragen herangetragen worden. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Umfeld des Geltungsbereichs künftig Grundstücksveräußerungen, Nutzungsänderungen oder bauliche Maßnahmen vorgenommen bzw. aufgenommen werden, die mit einer harmonischen Entwicklung und den damit verbundenen Zielsetzungen aus städtebaulicher Sicht nicht vereinbar sind.
Diese Entwicklung soll mit der Veränderungssperre verhindert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2014
Wortbeitrag:
Die Tagesordnungspunkte Nr. 12 und 13 werden gemeinsam beraten.

Siehe Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 12.
Haupt- und Finanzausschuss, 05.02.2014
Wortbeitrag:
Bürgermeister Brauer lässt über diesen und den vorherigen Tagesordnungspunkt zusammen abstimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksachen Nr. 933/IX. und 934/IX. zu folgen.
Rat, 12.02.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die folgende Satzung für die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-297-0 im Bereich Königsallee/ Kastanienweg im Ortsteil Materborn gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

Satzung der Stadt Kleve über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Königsallee/ Kastanienweg

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 12.02.2014 folgende Satzung beschlossen:

Präambel
Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 12.02.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4-297-0 für den Bereich Königsallee/ Kastanienweg gefasst. Die Veränderungssperre dient zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 4-297-0.

§ 1
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Satzung für die Veränderungssperre ergibt sich aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-297-0 und ist grob wie folgt begrenzt:
- Kastanienweg
- Königsallee
Der Satzungsbereich ist in einem Übersichtsplan dargestellt, der als Anlage zur Veränderungssperre Bestandteil der Satzung ist.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben und wesentlichen Veränderungen

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

§ 3
Ausnahmen
Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

§ 4
Weiteres Vorgehen
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

§ 6
Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt außer Kraft, sobald für ihren räumlichen Geltungsbereich der zurzeit in Aufstellung befindliche Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.

nach oben