Login

Passwort vergessen?

Inhalt

988/IX. - Bebauungsplan Nr. 8-258-3 für den Bereich Kranenburger Straße im Ortsteil Donsbrüggen


hier: Einleitung des Verfahrens sowie Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer988/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-258-3 für den Bereich Kranenburger Straße im Ortsteil Donsbrüggen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 8-258-3 für den Bereich Kranenburger Straße im Ortsteil Donsbrüggen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Die St. Lambertus Schule in Donsbrüggen wurde zum Ende des Schuljahrs 2008/2009 aufgelöst. Bis zum Januar 2011 nutzten Schulklassen der Hauptschule Rindern die Räumlichkeiten übergangsweise. Im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 8-258-0 ist das Grundstück der ehemaligen Grundschule als "Fläche für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Schule" dargestellt. Um eine Umnutzung des Gebäudes zu ermöglichen und einen innerörtliche Leerstand zu vermeiden ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt am 20.07.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-258-2 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 2-258-0 beschlossen. Das Verfahren wurde nicht fortgesetzt. Da sich die Planungen für dieses Gebiet geändert haben, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-258-2 eingestellt und das neue Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-258-3 eingeleitet. Die neuen Planungen sehen für den Geltungsbereich eine Wohnbebauung vor.

Im derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan ist der Änderungsbereich als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Des Weiteren sind zweigeschossige Gebäude innerhalb einer L-förmigen Baugrenze zugelassen. Davon ist lediglich der südliche Bereich durch das ehemalige Schulgebäude überbaut.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bereich des neuen Bebauungsplans Nr. 8-258-3 analog zur angrenzenden Bebauung als "Allgemeines Wohngebiet" (WA) auszuweisen. Dadurch sind vielfältige Nutzungen möglich, die eine Wohnnutzung nicht beeinträchtigen. Anstelle einer großen überbaubaren Fläche werden drei Baufenster festgesetzt. Das südliche Baufenster orientiert sich dabei an dem Bestandsgebäude der ehemaligen Schule, welches erhalten werden soll. Die Größe des Baufensters lässt aber noch kleinere Änderungen zu. Die beiden nördlichen Baufenster orientieren sich in ihrer Größe an den umliegenden Wohngebäuden. Die Höhenfestsetzung im südlichen Baufenster übernimmt die Maße des Bestandsgebäudes. Die Höhen in den nördlichen Baufenstern werden so gewählt, dass eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht wird.

Im Bebauungsplan Nr. 8-258-3 wird eine Erschließung des nordwestlich angrenzenden Grundstücks "Spielberg Nr. 2" (Flurstück 497) durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sichergestellt. Die Stadt Kleve veräußerte 1980 dieses Grundstück mit ehemaliger Lehrerdienstwohnung und Garage. Laut dem Kaufvertrag wurde dem Käufer die Erschließung über das Schulgelände gestattet und über einen Grundstücksverkauf hinaus zugesichert.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 08.05.2014
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Ausschussvorsitzende Angenendt erkundigt sich, ob Beratungsbedarf besteht.

Dies ist nicht der Fall.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in den Drucksachen Nr. 987 /IX. und 988 /IX. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.05.2014
Wortbeitrag:
Bürgermeister Brauer lässt über diesen und den vorherigen Tagesordnungspunkt gemeinsam beraten und abstimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Beschlussvorschlägen der Drucksachen Nrn. 987/IX. und 988/IX. zu folgen.
Rat, 21.05.2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
§ das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-258-3 für den Bereich Kranenburger Straße im Ortsteil Donsbrüggen einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
§ den Bebauungsplan Nr. 8-258-3 für den Bereich Kranenburger Straße im Ortsteil Donsbrüggen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

nach oben