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Inhalt

- Beschwerde über das Haus Frankenstraße Nr. 14


- Bericht der Verwaltung

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 20.09.2012
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst kurzfristig eine melderechtliche sowie eine bauordnungsrechtliche Überprüfung des Hauses Frankenstraße 14 vorzunehmen und dem Ausschuss entsprechend zu berichten. Der Ordnungs- und Servicedienst soll diesen Bereich verstärkt frequentieren und Präsenz zeigen.
Wortbeitrag:
Beschwerdeführerin Bhasin begründet stellvertretend für die übrigen anwesenden Anwohner die Beschwerde über das Haus Frankenstraße Nr. 14.

Oberamtsrat van Hoof berichtet über die bislang durchgeführten Maßnahmen und Prüfungen der Verwaltung. Die insgesamt 14 Einzelmaßnahmen seien immer aufgrund konkreter Hinweise der Anwohner durchgeführt worden. Aufgrund der Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht könne die Verwaltung nur bedingt eingreifen. Weitere Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung seien eine melderechtliche sowie eine gemeinsam mit der Bauordnung durchzuführende bauliche Überprüfung. Zudem biete er an, dass der Ordnungs- und Servicedienst diesen Bereich öfter frequentiere und Präsenz zeige. Er appelliert weiter an die Anwohner, aufmerksam zu sein und die Verwaltung über Missstände zu informieren.

Ausschussvorsitzender Teigelkötter spricht den Umstand an, dass offenbar auch Kinder in den unzumutbaren Zuständen des Hauses leben würden.

Oberamtsrat van Hoof antwortet, dass die Kinder dort nicht fest wohnten, sondern in den Ferien zu Besuch seien und danach in ihre Heimat nach Rumänien zurückkehrten.

Beratendes Mitglied Dahl regt an, einen unparteiischen Moderator einzuschalten, der zwischen den Parteien, den Bewohnern des in Rede stehenden Hauses sowie den übrigen Anwohnern der Frankenstraße, vermitteln solle.

StV. Fischer fragt nach dem zeitlichen Rahmen für die von Herrn van Hoof genannte Überprüfung.

Oberamtsrat van Hoof antwortet, dass die Verwaltung unmittelbar nach Beauftragung tätig werden könne.

Technischer Beigeordneter Rauer ergänzt, dass die Verwaltung nur im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, dann allerdings sehr kurzfristig, handeln könne. Die Problematik mit dem Eigentümer des Hauses sei bekannt, so dass sich die Situation als entsprechend schwierig darstelle.

StV. Kepser spricht den Hinweis an, dass Fäkalien in den Regenwasserkanal gelangt seien.

Oberamtsrat van Hoof teilt mit, dass dies natürlich nicht erlaubt sei und die Verwaltung bei Bekanntwerden unmittelbar tätig werden müsse.

Ausschussvorsitzender Teigelkötter fasst zusammen, dass Einigkeit darüber herrsche, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden sollten.

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