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Inhalt

- 1. Ergebnisse der Einzelhandelsuntersuchung für den Ortsteil Kellen


- Vorstellung durch Frau Küpper von der BBE Handelsberatung GmbH

Beratungsartöffentlich

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 18.05.2017
Wortbeitrag:
Ausschussvorsitzender Gebing begrüßt Frau Küpper von der BBE zu der 17. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses.

Frau Küpper stellt anhand einer Präsentation die ersten Ergebnisse des Einzelhandelsgutachtens dar. Die Präsentation wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

Stadtverordneter Teigelkötter erkundigt sich im Anschluss an die Präsentation, ob die Kaufkraft der Niederländer mit in die Berechnungen einfließe.
Hierzu antwortet Frau Küpper, dass dies planungsrechtlich nicht relevant sei, da die Kaufkraftzuflüsse keine fehlende Mantelbevölkerung (Kaufkraft vor Ort) ersetzen können. An dem jetzigen Netto-Markt an der Emmericher Straße sei zudem die Kaufkraft der Niederländer nicht ausschlaggebend. Der Netto-Markt stelle in seiner jetzigen Form keinen Anziehungspunkt dar, das könne sich jedoch bei einer Neuaufstellung des Marktes ändern.

Stadtverordneter Gietemann stellt fest, dass der Kaufland in Kellen in dem Modell nicht berücksichtigt worden sei.
Frau Küpper teilt mit, dass der Kaufland in seiner jetzigen Form in den Modellrechnungen mit berücksichtigt worden sei, jedoch liege er nicht im zentralen Versorgungsbereich. Es bestehe durch die Umsiedlung des Netto-Marktes keine Betriebsgefährdung.

Sachkundiger Bürger Dr. Josef Merges fragt, ob das neue Baurecht eine Bedeutung für den Einzelhandel habe. Zudem fragt er, ob die Nähe zur Hochschule und die Kaufkraft der Studierenden, die nicht in Kleve wohnen, ebenfalls berücksichtigt würden.
Frau Küpper äußert, dass die Novellierung der Bauordnung in Bezug auf den Einzelhandel keine Änderungen beinhalte. Für die Hochschule gelten die Studenten als sogenannte „Streuumsätze“, die jedoch zahlenmäßig nur wenig Bedeutung haben.

Stadtverordnete Dr. Meyer-Wilmes erkundigt sich, ob eine Verkleinerung des zentralen Versorgungsbereichs möglich wäre. Zudem müsse eine Verlagerung des Nettos rechtlich zu gewährleisten sein und keine Gefährdung für den Einzelhandel in Kellen darstellen.
Frau Küpper könne für den wirtschaftlichen Aspekt eine Entwarnung aussprechen. Es werden sich rechnerisch keine Leerstände durch die Neuaufstellung des Netto-Marktes ergeben. Städtebaulich sei die Situation differenzierter zu betrachten. Die grundsätzliche Idee von zentralen Versorgungbereichen sei die räumliche Konzentration von Einzelhandelsanbietern an einem integrierten Standort. Der zentrale Versorgungsbereich von Kellen habe nach der Verkleinerung keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten.

Stadtverordnete Fuchs warnt vor der Entstehung einer „zweiten Stadt“ im Umfeld der Union, Bensdorp, XoX und Bahnhof und bittet, dieses zu berücksichtigen.

Stadtverordneter Verhoeven teilt mit, dass sich südlich der B9 einige Leerstände befänden, die jedoch aufgrund ihrer Struktur und Größe keine Möglichkeiten für wettbewerbsfähigen, großflächigen Einzelhandel böten.
Frau Küpper führt aus, dass für eine positive Entwicklung des Bereichs eine Impulswirkung notwendig sei. Kleine Einzelhändler können sich derzeit nicht etablieren, da zu wenig Frequenz in diesem Bereich herrsche. Bei einer Ansiedlung eines Nahversorgers könne auch kleiner Einzelhandel bestehen. Ideal für diesen Bereich sei eine Mischung aus einem großflächigen Nahversorger (um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern) und kleinteiligem, ergänzendem Einzelhandel.

Stadtverordneter Gietemann erkundigt sich bei Frau Küpper nach einer Chanceneinschätzung zur Genehmigung des Netto-Marktes.
Frau Küpper sieht hier Schwierigkeiten. Die Bezirksregierung benötige aufgrund der Vorgaben der Landesplanung plausible Erläuterungen, um eine Ausnahmeregelung als erforderlich anzuerkennen.

Technischer Beigeordneter Rauer bedankt sich bei Frau Küpper für die Vorstellung und für die rechtliche Darlegung.

Technischer Beigeordneter Rauer fragt ab, ob weiterhin Interesse bestehe, Vorgespräche mit der Bezirksregierung zu führen, um zu klären, ob eine Genehmigung erreicht werden könne. Er weist darauf hin, dass die Planungshoheit der Stadt durch die Landesplanung eingeschränkt sei.

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