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1026/X. - Bebauungsplan Nr. 1-324-0 für den Bereich Königsgarten/ Stadtbadstraße


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1026/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-324-0 für den Bereich Königsgarten/ Stadtbadstraße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche des Hallenbads sowie die Flächen hinten den Gebäuden entlang der Straße "In den Galleien" bis zum Kermisdahl. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Straße "Königsgarten". Im südlichen Bereich grenzt der Bebauungsplanentwurf 1-324-0 an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 1- 272-0 für den Bereich In den Galleien an.

Das Hallenbad an dieser Stelle wird durch das neue Stadtbad Sternbusch ersetzt, so dass die Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Teile des Geltungsbereichs befinden sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Um hier eine Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Der Rat der Stadt Kleve hat am 20.12.2017 beschlossen, den Bebauungsplan 1-324-0 für den Bereich Königsgarten / Stadtbadstraße einzuleiten. Zeitgleich wurde auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Beteiligung fand vom 04.01.2018 bis zum 22.01.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.12.2017 um Stellungnahme gebeten.

Die frühzeitige Beteiligung fand zu einem Planentwurf statt, der nur die Abgrenzung des Geltungsbereichs zum Inhalt hatte. An diesen Verfahrensschritt anschließend wurde der Bebauungsplan nun weiter konkretisiert. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, welches im Bereich des Stadtbades eine verdichtetere Bebauung zulässt, wohingegen im südlichen Teilbereich eine aufgelockertere Bebauung forciert werden soll. Dadurch erfolgt eine Anpassung an das jeweilige Umfeld. Entlang des Kermisdahls wird eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. Der Bebauungsplan schafft damit die Voraussetzungen zukünftig entlang des Kermisdahls einen Fuß- und Radweg zu ermöglichen. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Straße Königsgarten sowie die Straße "Stadtbadstraße" und einer neu anzulegenden Planstraße.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, 20.02.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer führt zu der geplanten Wohnbebauung anhand einer Powerpoint-Präsentation aus und geht auf die Inhalte ein.
Ferner weist er darauf hin, dass vor der letzten Bau- und Planungsausschusssitzung eine Planung veröffentlicht worden sei, die noch nicht abgestimmt war. Dieses gelte es zu entschuldigen und sei unglücklich gewesen. Hinsichtlich des Bebauungsplans für den Bereich Königsgarten/ Stadtbadstraße wünsche er sich darüber hinaus eine sachliche Auseinandersetzung, wobei Presseberichte, in denen vom "Wohnghetto" gesprochen werde, nicht zur Sachlichkeit beitragen würden und zur Verunglimpfung von Planungsleistungen führten.
In seinen weiteren Ausführungen zum Bebauungsplan Nr. 1-324-0 führt er anhand visueller Hinweise weiter aus und zeigt auf, dass es sich bei der überbaubaren Fläche aktuell um eine versiegelte Fläche von 2.400 m² handele. Der jetzige Plan sehe im Gegensatz dazu ca. 2.000 m² vor.
So sehe der derzeitige Bebauungsplan auf der Ecke zum Bereich Königsgarten ein dreigeschossiges Gebäude vor. Zur Stadtbadstraße hin gewandt sollten die Gebäude dreigeschossig plus Staffelgeschoss und zum Kermisdahl hin die Gebäude zweigeschossig plus Staffelgeschoss aussehen. Seitlich an den Gebäuden entstünden Parkflächen. Zudem könnten entlang der weiterführenden Stadtbadstraße Einfamilien- bzw. Doppelhäuser erstellt werden.
Entlang des Kermisdahls würde gemäß Planung der Grünbereich belassen, wobei hinter dem Gelände des Kanu-Clubs ein Spiel- und Bolzplatz vorgesehen sei.
Der Bebauungsplan werde am 06.03.2019 im Bau- und Planungsausschuss, am 13.03.2019 im Haupt- und Finanzausschuss und am 20.03.2019 im Rat vorgelegt.
In diesem Zusammenhang erklärt Ausschussvorsitzender Cosar, dass im letzten Bau- und Planungsausschuss beschlossen worden sei, den Bebauungsplan im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung vorzustellen, da es der Sinn dieses Ausschusses sei, gestalterisch einzugreifen.
Bürgermeisterin Northing erklärt, dass der vorherige Bebauungsplan für den Bereich Königsgarten/ Stadtbadstraße so nicht innerhalb der Verwaltung abgestimmt und er deshalb von der Tagesordnung abgesetzt worden sei und nicht aufgrund der Demonstrationen vor dem ehemaligen Hallenbad.
Die Unterschrift, die sie am Tag der Demonstration auf eine Unterschriftenliste geleistet habe, habe sich keinesfalls auf den Bebauungsplan bezogen, sondern war eine von Jugendlichen initiierte Liste zum Erhalt des Bolzplatzes. Ungeachtet dessen sei festzustellen, dass die Stadt Kleve weiter wachse und dringend Wohnraum auch für Menschen benötigt werde, die sich kein Einfamilienhaus leisten könnten. Insofern verweise sie auf das initiierte Handlungskonzept Wohnen, welches im Bau- und Planungsausschuss am 21.03.2019 vorstellt werde.
Für die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kleve erklärt StV. Gebing, dass diese den vorliegenden Bebauungsplanentwurf ablehne. Allerdings befürworte sie in diesem Bereich eine kleinteilige und sensible Bebauung, die dem besonderen Charakter des Gebietes gerecht werde.
Auch stimme sie der Verlängerung der Stadtbadstraße nach Süden und den geplanten Baufeldern für Einzel- bzw. Doppelhäuser mit je einer Wohneinheit grundsätzlich zu.
Des Weiteren sei bei der Aufstellung der Bauleitplanung der Erhalt und der Bestand des vorhandenen Clubgebäudes des Kanuclubs wichtig. Daher sei es für die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kleve nicht ersichtlich, weshalb angesichts des noch über Jahre bestehenden Pachtvertrages ein solch großes Baufeld vorgesehen sei. Auch sei die An- und Zufahrt zu dem Gelände des Kanuclubs mit Fahrzeugen bzw. Anhänger für die Boote bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Was die drei Baufelder im mittleren Bereich der heutigen Stadtbadstraße anbelange, so sollten diese nach Vorstellung der CDU-Fraktion nicht dreigeschossig sein, sondern sich in Höhe den an der anderen Straßenseite vorhandenen Gebäuden anpassen, wobei die Anzahl der Wohneinheiten deutlich zu beschränken sei.
Hinsichtlich der Bebauung an der Straße Königsgarten müsse sich deren Art und Geschossigkeit stärker an den vorhandenen Strukturen anpassen. Hier solle die Höhe auf zwei Geschosse beschränkt werden. Allerdings sei bei der konkreten Ausgestaltung der Planung die Funktion eines "Eckgebäudes" zu berücksichtigen. Zudem sei die Randbebauung der Freifläche mit dem verbleibenden Baum bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Was die Baufelder am Kermisdahlufer anbelange, so solle eine maximal zweigeschossige Bebauung entsprechend dem bereits vorhandenen Gebäude zugelassen werden. Auch gelte es, die Anbindung dieser Grundstücke/ Häuser noch einmal zu diskutieren, weil die Anfahrt zwischen den Häusern an der Stadtbadstraße nicht optimal erscheine.
Was den Bolzplatz südlich des Kanuclubs anbelange, so könne dieser entfallen, da im Zuge der Planung des Stadthallenumfeldes dort nicht nur ein Spielplatz, sondern auch ein Kleinspielfeld konzipiert worden sei. Dieser Bereich sei stadtnäher und überdies besser einsehbar. Was die Grünfläche in diesem Bereich anbelange, so könne diese insgesamt naturbelassen bleiben, so dass auch der Tierbereich geschont werde.
Auch plädiere man für den Wegfall des geplanten Weges. Zwar ermögliche dieser einen besseren Rundlauf, allerdings hätten die Bedenken überwogen, dass viele Tiere gerade wegen des gut frequentierten Weges auf der anderen Seite des Kermisdahls ihre Nist- und Brutplätze auf die gegenüberliegende Seite des Kermisdahls verlegt hätten.
Zudem solle nach Meinung der CDU-Fraktion die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, ob die städtischen Grundstücke im Wege des Erbbaurechts vermarktet werden könnten.
Schließlich solle die Verwaltung prüfen, ob Teile der städtischen Flächen an die GeWoGe übertragen werden könnten, um eine Gestaltung durch ein dem Allgemeinwohl verpflichtetes im wesentlichen in städtischer Inhaberschaft stehenden Unternehmen zu ermöglichen. Auch könne diese einen Architektenwettbewerb initiieren, da die konkrete Ausgestaltung der Bebauung allein durch Bauleitplanung nur eingeschränkt möglich sei.
Für die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve erklärt StV. Gietemann, dass man sich derzeit am Beginn eines Meinungsbildungsprozesses befinde. So gelte es, sachlich alle Einflussfaktoren für die ausgewogene Meinungsbildung zusammenzuführen und auszuwerten.
Schließlich gehe es um die städtebauliche Fortentwicklung der Innenstadt und um die Zurverfügungstellung bezahlbaren Wohnraums, wobei menschengerechte Gestaltung der Innenstadt aufeinander abgestimmt werden müssten. Dazu sollte eine mögliche Bebauung höhentechnisch in die Umwelt passen, wobei der vorliegende Bebauungsplan Raum für Verbesserung zulasse.
Nach den ersten Vorstellungen der SPD-Fraktion höre der Bebauungsplan und damit die Stadtbadstraße am Grundstücksende des Kanuclubs auf. Dadurch blieben der Spiel- und Bolzplatz sowie die alten Kopfbäume erhalten. Was den Kanuclub anbelange, so sei eine Verlagerung bzw. Umsiedlung nie vorgesehen gewesen. Auch sei die Qualität des alten Parks verbessert und das Plangebiet aufgewertet worden, wobei man sich einem möglichen Architektenwettbewerb nicht verschließe. Auch befürworte man einen Fußweg entlang des Kermisdahlufers, wobei man sich der Meinung des Klevischen Vereins anschließe und die Radfahrer über die Straße "In den Galleien" leiten solle.
Im Plangebiet selbst solle eine Durchmischung des Wohngebiets mit Eigenheimen, Miet- und Eigentumswohnungen entstehen. Darüber hinaus sollten die Gebäude klimaneutral gebaut werden, wobei vertikales Grün an den Gebäuden erwünscht sei. Im Innenbereich/ Gärten zwischen den Gebäuden sollten diese mit lebendigem Grün wie Hecken, Ziergehölze oder Kopfbäumen durchmischt und so lebendig gestaltet werden. Auch seien Rasengittersteine zu verwenden, da man Pflasterung, Asphalt, Kies oder Split usw. nicht befürworte. Was diese Forderungen anbelange, so könnten diese nur in diesem Ausschuss gestellt werden, da sie im Bauplanungsverfahren nicht relevant seien.
Für die Fraktion Bündnis `90/DIE GRÜNEN führt StV. Dr. Meyer-Wilmes aus, dass die Beteiligung zu einem Planentwurf, die im Januar stattgefunden habe, nur die Abgrenzung des Geltungsbereichs zum Inhalt gehabt habe, auf die sehr viele BürgerInnen in kritischer Weise eingegangen seien, die in der jetzigen Vorlage nicht zu erkennen seien.
Was nun vorliege, sei eine Konkretisierung der Bebauung, wobei der Vorteil der bereits öffentlich geführten Diskussion darin liege, dass die Unzulänglichkeiten dieser Bauleitplanung auch durch die Betroffenen vor Augen geführt worden seien. So sei im Bereich des Stadtbades eine verdichtete Bebauung mit drei Baufeldern für inzwischen 8 Wohneinheiten am Weg Kermisdahlufer und ein 4-geschossiger inzwischen unterbrochener Riegel entlang des Königsgartens vorgesehen. So stelle man sich die Frage, warum das Kermisdahlufer bebaut werden solle. Schließlich gehöre das östliche Kermisdahlufer zum Parkbereich. Auch sei gegenüber der Stadtbadstraße eine mehrgeschossige Bebauung ins Auge gefasst worden, wobei "In den Galleien" eine Hinterlandbebauung ermöglicht werden solle. Für die Flurstücke 44/ 45 bedeute dieses, dass eine Zufahrt durch ihre jetzigen Gärten erfolge und die Haustüre an der Hinterseite des Hauses liege.
Sollte die Stadtbadstraße bis zu einem Wendehammer durchgezogen werden sei festzustellen, dass die Grundstücke nicht der Stadt gehörten. Auch sei zu beachten, dass die Verlängerung der Stadtbadstraße sowie die ausgewiesenen Baufelder über einen kiesigen Untergrund des ehemaligen Rheinarms verfügten, die Aussicht der Bewohner der Häuser In den Galleien auf ein Stück "wilder Ufernatur" zerstörten. Auch fielen 19 Kopfweiden auf dem Bolzplatz und eine uralte Eiche am Ufer einer solchen Planung zum Opfer.
Bei dem frei werdenden Grundstück des alten Hallenbades handelt es sich um ein "Sahnestückchen" in einer Grünlandschaft zum Kermisdahl, was sicherlich Begehrlichkeiten wecke. Auch weise die Fraktion Bündnis `90/ DIE GRÜNEN darauf hin, dass dieser Bebauungsplan in der jetzigen Form eine Zerstörung der Uferstruktur hervorrufe, wobei dieser Bereich einen hohen Erholungswert genieße.
Auch sei der Fraktion noch nicht bekannt, dass der Bolzplatz zum Spielplatz im Bereich der Stadthalle verlagert werden solle.
Dem Vorschlag der CDU-Fraktion, die städtischen Grundstücke im Wege des Erbbaurechts zu vermarkten und Teile der städtischen Flächen an die GeWoGe zu übertragen, um diese dem sozialen Wohnungsbau zuzuführen, könne sich die Fraktion Bündnis `90/ DIE GRÜNEN gleichfalls anschließen.
Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass sich der in Rede stehende Wendehammer der Stadtbadstraße auf städtischem Grund befinde.
StV. Goertz erinnert daran, dass Kleve viele Gebäude und Parks zum Ende des 2. Weltkrieges verloren habe. So seien die Unabhängigen Klever der Meinung, dass der vorgeschlagene Bebauungsplan nicht durchgeführt werden solle und schließe sich dem Grunde nach den Ausführungen der CDU-Fraktion an.
StV. Rütter erklärt für die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Kleve, dass er sich dem Grunde nach dem Statement seiner Vorredner im Wesentlichen anschließen könne. Auch die FDP-Fraktion halte den in Rede stehenden Bebauungsplan für absolut ungeeignet. Allerdings halte sie eine "dezente" Bebauung mit entsprechenden Vorgaben für denkbar, wobei man in diesem Bereich sehr sensibel vorgehen müsse. Daher schlage man vor, einen Architektenwettbewerb auszuloben und die großen Flächen mit externem Sachverstand zu betrachten. Auch gelte es, den dort ansässigen Kanuclub als Priorität und nicht als "lästiges Hindernis" zu sehen.
Aus den Vorträgen fasst Ausschussvorsitzender Cosar zusammen, dass bezüglich des Bebauungsplans für den Bereich Königsgarten/ Stadtbadstraße eine gewisse Kleinteiligkeit und Höhenbegrenzung gefordert werde, die die dortigen Häuser an Höhe nicht übersteigen dürften.
StV. Dr. Meyer-Wilmes ergänzt, dass auch große Teile nicht bebaut werden sollten, aber dieses im Bau- und Planungsausschuss zu beraten sei.
Bau- und Planungsausschuss, 06.03.2019
Wortbeitrag:
Ausschussvorsitzender Gebing erklärt, dass der Bebauungsplanentwurf bereits im Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung diskutiert worden sei. Er verweist auf die vorhandene Niederschrift aus dem Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung und erklärt, dass man jetzt zunächst über die Offenlage diskutieren werde.

Technischer Angestellter Posdena stellt detailliert die Vorgehensweise und die Aufgabenschwerpunkte der Stadtplanung dar. Er geht im Wesentlichen auf die folgenden fünf Aspekte ein:
- Ökologie und Artenschutz
- Klimaschutz
- Erholungsmöglichkeiten (Parkanlagen und Bolzplatz)
- Schaffung von Wohnraum (Hinweis auf die beauftragte Wohnraumanalyse)
- Denkmalpflege und die kulturhistorischen Bereiche

Er führt weiter aus, dass in der Stadt eine Trennung der beschriebenen Aspekte schwer möglich sei und dass man bei der Planung eine nachvollziehbare Mischung der Aspekte beachtet habe. Er werbe um Verständnis für den momentanen Entwicklungsstand des Bebauungsplans und erklärt, dass das Ziel die Entwicklung von Wohnraum sei. Abschließend erläutert er die Drucksache mit den Planungsinhalten.

Erster Beigeordneter/Stadtkämmerer Haas ergänzt, dass sich die Verwaltungsspitze intensiv mit den Planungen für den Bereich auseinandergesetzt habe. Man habe vom Stadtrat den Auftrag erhalten einen Plan zu entwickeln. Dieser werde von folgenden Kriterien geleitet:
- Ausgestaltung des vorderen Bereiches mit Mehrfamilienhäusern und im hinteren Bereich mit Einfamilienhäusern bzw. Doppelhaushälften
- Erschließung eines Rundlaufes mit Erholungscharakter für Fußgänger
- Insbesondere erklärt er, dass das Gelände für den Kanu Club nicht in Frage gestellt werde und dass man in Gesprächen über die Verlängerung des Pachtvertrages sei
- Berücksichtigung von öffentlichen Grünflächen.

Er erläutert, mit Blick auf die mögliche Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, weiter, dass dies in Kleve bereits positiv umgesetzt worden sei. Die Bebauung der Richard-van-de-Loo-Straße mit Mehrfamilienhausbebauung sehe er als eine richtige Entwicklung für die Stadt Kleve. Er werbe daher um eine Zustimmung für die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes.

StV Ricken äußert, dass er die Politik in Zusammenarbeit mit dem technischen Sachverstand der Stadtverwaltung in der Verantwortung sehe. Er erklärt, dass seine Fraktion die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ablehne. Er verweist auf die Niederschrift des Ausschusses für Kultur- und Stadtgestaltung und führt im Folgenden einige Ergänzungen zu dieser Sitzung vom 20.02.2019 auf. StV Ricken erklärt, dass die CDU-Fraktion eine kleinteilige und sensible Bebauung befürworte, der 9-Punktevorschlag das Maximale und dass eine Erweiterung ausgeschlossen sei. Er sehe die Möglichkeit einer evtl. Reduzierung des Plangebietes. Er beschreibt weiter, dass die CDU-Fraktion unter Umständen auf eine grundsätzliche Verlängerung der Stadtbadstraße ganz verzichten werde. Ein Fußweg entlang des Kermisdahlufers werde abgelehnt, da der Natur- und Tierschutz Priorität habe.
In den Bestand des Kanuclubs solle in keiner Weise eingegriffen bzw. dieser in seiner jetzigen Form eingeschränkt werden. Der vorhandene Bolzplatz könne verlegt oder beibehalten werden.
Abschließend sei wichtig und selbstverständlich, dass Vorschläge, Einwände von der Bevölkerung und den Vereinen Berücksichtigung finden.
StV Ricken hält eine zeitnahe Besichtigung des Geländes Königsgarten, Stadtbadstraße, Kermisdahlstraße für sinnvoll.

StV Gietemann nimmt ebenfalls Bezug auf den Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung. Er fügt ergänzend hinzu, dass für die SPD-Fraktion die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt mit bezahlbarem Wohnraum wichtig sei. Die im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Höhen werden nicht unterstützt und müssen nach unten angepasst werden. Das Plangebiet endet für ihn beim Gelände des Kanuclubs. Somit könne der Bestand des Kanuclubs unangetastet, der Bolzplatz und die alten Kopfbäume erhalten bleiben. Dies führe dazu, dass die Qualität des alten Parks erhalten werde. Er spreche sich für einen Architektenwettbewerb aus. In den zukünftigen Planentwürfen wünsche er sich eine klimaneutrale Bebauung und vertikale Begrünung.
StV Gietemann erklärt abschließend, dass die SPD-Fraktion der Offenlage für diesen Bebauungsplanentwurf nicht zustimmen werde.

StV Dr. Meyer-Wilmes teilt die Auffassung vom Technischen Angestellten Posdena mit Blick auf die von ihm beschriebenen 5 Aspekte der Stadtplanung. Sie stellt allerdings infrage, ob es nicht sinnvoller sei, im Vorfeld die Aspekte herauszustellen die für die Planung Vorrang haben sollten. Sie sehe darin eine Wertschätzung des Bestandes und eine Verständigung über den Charakter der Fläche. Sie teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den anderen Fraktionen bei vielen Punkten zustimme und dass auch ihre Fraktion die Offenlage ablehne.

Sachk. Bürger Dr. Merges führt aus, dass er mit Blick auf die Historie des Parks jetzt die Chance sehe die Fehler der Vergangenheit zu beheben. Die Fraktion der Unabhängigen Klever wolle Strukturen, die sich am historischen Park orientieren. Er erklärt weiter, dass eine beidseitige Bebauung der Stadtbadstraße vermieden und eine öffentliche Nutzung der Parkanlagen im Auge behalten werden solle. Er wünsche sich Bestandsschutz für den Kanu Club, bekräftigt durch die Verlängerung des Pachtvertrages. Er sehe ein Werkstattverfahren bzw. einen Wettbewerb von Landschaftsarchitekten als geeignetes Mittel an, um eine attraktive Fläche zu entwickeln.
Er weist insbesondere daraufhin, dass sich am alten Stadtbad ein Klinkerrelief von Sabisch befinde und dass es wichtig sei, dieses zu erhalten.
Sachk. Bürger Dr. Merges teilt mit, dass die Fraktion der Unabhängigen Klever das Schaffen von Wohnraum auf dieser Fläche nicht für sinnvoll halte. Es gebe andere Grundstücksflächen für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern in Kleve und man lehne die Offenlage ab.

Erster Beigeordneter/Stadtkämmerer Haas informiert über die Verhandlung mit dem Kanu Club. Er führt aus, dass erst nach der Schaffung der Grundlagen durch den Rat der Pachtvertrag verlängert werden könne.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschlussvorschlag der Drucksachen Nr. 1026 und 1026a/X. abzulehnen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.03.2019
Wortbeitrag:
Die Vorsitzenden der Fraktionen halten an den in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgetragenen Stellungnahmen ihrer Fraktionen zur Ablehnung der Beschlussvorlagen fest.

StV. Gebing kündigt zudem an, vor der kommenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses einen Ortstermin durchzuführen.

Bürgermeisterin Northing schlägt vor, ein ähnliches Verfahren wie seinerzeit zur Entwicklung des Minoritenplatzes durchzuführen.

Auf die Frage von StV. Bay nach dem politischen Auftrag zur Entwicklung dieses Grundstücks führt Technischer Beigeordneter Rauer zum bisherigen Verfahren aus. Der Sachverhalt ergebe sich zudem aus der Drucksache.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Beschlussvorschlag der Drucksache abzulehnen.
Rat, 20.03.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve lehnt die vorgestellte Planung einstimmig ab und beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-324-0 für den Bereich Königsgarten/ Stadtbadstraße gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB somit noch nicht zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Nach kurzer Aussprache zum Verfahren herrscht Einigkeit unter den Fraktionen und StV. Fuchs, dass die vorliegende Planung abgelehnt und komplett neu erarbeitet werden solle und dass ein Verfahren ähnlich dem zur Entwicklung des Minoritenplatzes nicht gewünscht sei. StV. Gebing erinnert an seinen Vorschlag, vor der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses gemeinsam mit den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung eine Ortsbesichtigung durchzuführen und die Diskussion im Anschluss offen fortzuführen.

Im Folgenden werden noch einmal die wesentlichen Argumente aus den vorangegangenen Beratungen vorgetragen.

Bürgermeisterin Northing stellt abschließend klar, dass sie keine Eckpunkte gefordert, sondern lediglich den Vorschlag zur Durchführung eines Verfahrens ähnlich dem zur Entwicklung des Minoritenplatzes vorgeschlagen habe. Letztlich gehe es darum, gemeinsam eine neue Planung zu erarbeiten.

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