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1041/X. - Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen

Vorlagennummer1041/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, zum Schuljahr 2019/20 jeweils eine Überhangklasse für die Karl Kisters Realschule, das Konrad-Adenauer-Gymnasium und für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium zuzulassen.

Sachverhalt:


Im Zeitraum vom 08.02. bis 15.02.2019 haben die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Kleve stattgefunden.
Aus Kleve sind 411 Schüler und Schülerinnen (SuS) aus den vierten Klassen entlassen worden.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass aus der Gemeinde Bedburg-Hau 124 und aus der Gemeinde Kranenburg 93 SuS aus den vierten Klassen entlassen wurden.

Folgende Anmeldungen liegen vor (Stand 13.03.2019):


Schule Anmeldungen Aus Kleve aus Kranen-
burg aus Bedburg-Hau aus anderen Kommu-
nen
Karl Kisters RS 121 77 18 17 9
Gesamt-
schule am Forstgarten 95 68 17 7 3
Joseph Beuys Gesamt-
schule 113 94 4 9 6
Freiherr-
vom-Stein-Gymna-
sium 105 66 16 19 4
Konrad-
Adenauer-
Gymna-
sium 115 79 19 15 2
Gesamt
549 384 74 67 24


An den Schulen der Nachbarkommunen sind folgende SuS aufgenommen worden (Stand 13.03.2019):

Schule aus Kleve aus Kranenburg aus Bedburg-Hau
Gaesdonck
10 1 7
Realschule Kalkar 1 17
Gymnasium Kalkar 3
Euregio Realschule Kranenburg 7 12 1
Förderzentrum
4
Städt. Gymnasium Goch 1
Gesamtschule Mittelkreis Goch 2
Basisschool de uitdaging NL 1
Gesamt
27 13 27
Fehlende Anmeldungen 0 6 30

Der Klassenfrequenzrichtwert für die weiterführenden Schulen in der Klasse 5 gemäß § 6 Abs. 5 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetzes beträgt 27 und es gilt eine Bandbreite von 25-29 SuS. Die Bandbreite kann um bis zwei SuS überschritten werden. Eine Unterschreitung bis auf 22 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Schulleitungen haben in vielen Beratungsgesprächen versucht, die Eltern zu der Schulform zu führen, die für das jeweilige Kind geeignet erscheint. Leider haben nicht alle Eltern die Empfehlungen angenommen und ihr Recht auf freie Schulwahl wahrgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Kinder die gewählte Schulform gut durchlaufen und nicht nach der Erprobungsstufe die Schule wechseln müssen.

Am 07.03.2019 hat die Verwaltung in einem konstruktiven Gespräch mit den Schulleitungen und den Fraktionen über die Anmeldezahlen an den weiterführenden Schulen mit Stand vom 07.03.2019 gesprochen und eine mögliche Vorgehensweise zur Klassenbildung erörtert. Der Vorschlag der Verwaltung zur möglichen Klassenbildung wurde eingehend besprochen und spiegelt sich in dieser Drucksache wieder.

Die Joseph Beuys Gesamtschule ist durch Ratsbeschluss vom 28.11.2016 fünfzügig genehmigt und kann mit 113 SuS fünf Züge bilden. Die Schule nimmt insgesamt 15 SuS mit Förderbedarf auf und kann somit fünf kleine Klassen bilden.

Die Gesamtschule am Forstgarten, durch Ratsbeschluss vom 09.11.2016 ebenfalls fünfzügig genehmigt, kann mit 95 SuS vier Klassen bilden. Die Schule nimmt 12 SuS mit Förderbedarf auf und kann somit vier kleine Klassen bilden. Die Klassen werden erfahrungsgemäß spätestens nach der 6.Klasse weitere SuS aufnehmen.

Das Konrad-Adenauer-Gymnasium ist mit Ratsbeschluss vom 09.11.2016 dreizügig genehmigt und könnte mit 115 SuS vier Klassen bilden. Da das KAG zum Schuljahr 2018/19 drei Eingangsklassen gebildet hatte, könnte zum kommenden Schuljahr eine Überhangsklasse, also eine vierte Eingangsklasse, gebildet werden.

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, ebenfalls mit Ratsbeschluss vom 09.11.2016 dreizügig genehmigt, könnte mit 105 SuS auch vier Klassen bilden. Die Schulleitung hat bestätigt, dass eine vierte Eingangsklasse räumlich untergebracht werden kann. Der Rat der Stadt Kleve hatte bereits in der Sitzung am 14.03.2018 zum Schuljahr 2018/19 eine Überhangklasse genehmigt. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, auch in diesem Jahr eine Überhangklasse zuzulassen. Würden nur drei Klassen gebildet, so müsste die Schule 12 SuS ablehnen. Von diesen 12 SuS könnten nur neun am KAG aufgenommen werden, da sonst die Bandbreite überschritten würde. Das bedeutet, dass drei SuS einen Platz an einem Gymnasium in den Nachbarstädten suchen würden und die Eingangsklassen an den Klever Gymnasien sehr groß würden.

Die Karl Kisters Realschule, ebenfalls mit Ratsbeschluss vom 09.11.2016 dreizügig genehmigt, könnte mit 121 SuS vier Eingangsklassen bilden. Dennoch müssten 13 SuS abgelehnt werden. Da die Schule in diesem Jahr fünf SuS mit zieldfifferenten und einen Schüler mit zielgleichen Förderbedarfen aufnimmt, ist es nicht möglich, die Bandbreite auszuschöpfen. Die Ablehnungen finden gesetzeskonform im Rahmen eines Losverfahrens durch die Schulleitung statt. Diesen SuS steht ein Schulplatz an einer der beiden Gesamtschulen zur Verfügung.

Insgesamt kann durch die Bildung der vorgeschlagenen Überhangklassen weitestgehend (außer Karl Kisters Realschule) allen SuS ein Schulplatz wie gewünscht ermöglicht werden.

Die Bezirksregierung wird über den Ratsbeschluss entsprechend informiert werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 20.03.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, zum Schuljahr 2019/2020 jeweils eine Überhangklasse für die Karl Kisters Realschule, das Konrad-Adenauer Gymnasium und für das Freiherr-vom-Stein Gymnasium zuzulassen.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing erläutert die Rechtauffassungen der Bezirksregierung und der Stadt Kleve. Die Verwaltung werde sich Gedanken zur räumlichen Ausstattung machen, um die Schulen zukunftssicher aufzustellen. Abschließend dankt sie allen Beteiligten, die an dieser einvernehmlichen Lösung für den Schulfrieden in Kleve mitgewirkt hätten.

StV. Cosar, StV. Tekath, StV. Rütter und StV. Dr. Merges äußern im Namen ihrer Fraktionen, dass sie die gemeinsam erarbeitete Lösung ausdrücklich begrüßten. StV. Tekath und StV. Rütter stellen zudem heraus, wer Entscheidungsträger sei.

Auf Nachfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt Bürgermeisterin Northing mit, dass es einen telefonischen Kontakt mit der Bezirksregierung in dieser Angelegenheit gegeben habe. Nach der Entscheidung durch den Rat werde die Bezirksregierung schriftlich informiert. Die Schulleitungen würden die Bescheide am kommenden Montag verschicken.

Oberverwaltungsrätin Wier teilt mit, dass das Freiherr-vom-Stein Gymnasium final 106 und die Karl Kisters Realschule 110 Schülerinnen und Schüler aufnehme und damit neun Schülerinnen und Schüler abweisen müsse. Sie weist zudem darauf hin, dass der Städtebund die Rechtsauffassung der Stadt Kleve zur Zuständigkeit bestätigt habe und eine Unterhöhlung der Zügigkeiten ab dem 3. Jahr mit Überhangklasse sehe.

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