Login

Passwort vergessen?

Inhalt

1162/X. - Verkehrsberuhigung Innenstadt Kleve;


Hoffmannallee vor Kreuzung Hoffmannallee/ Südstraße/ Gutenbergstraße durch Errichtung einer Verkehrsinsel

Vorlagennummer1162/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Bürgeranträge lehnt den Antrag auf Einrichtung einer Querungshilfe auf der Hoffmannallee (L 484) im Bereich der Kreuzung Südstraße/ Gutenbergstraße ab.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 19.08.2019 wird zur Verkehrsberuhigung auf der L 484 im Bereich der Kreuzung Südstraße/ Gutenbergestraße die Einrichtung einer Querungshilfe beantragt.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung wurden zunächst die Kreispolizeibehörde Kleve und StraßenNRW mit der Bitte um Stellungnahme beteiligt. Am 05.09.2019 hat daraufhin eine Ortsbesichtigung mit allen Beteiligten stattgefunden. StraßenNRW hatte vorab eine Verkehrsbeobachtung und Verkehrszählung durchgeführt (Stellungnahme folgt unten). Die ermittelten Daten lassen die Einrichtung einer Querugnshilfe nicht zu. Polizeiliche Erkenntnisse zu Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen ebenfalls nicht vor.

StraßenNRW hat im Nachgang zu der Ortsbesichtigung wie folgt Stellung bezogen:

"Bei der am 05.09.2019 durchgeführten Verkehrsbeobachtung und Verkehrszählung im Zeitraum zwischen 7:15 – 8:30 wurde das verkehrsverhalten örtlich beobachtet. Des Weiteren wurden die Verkehrsmengen des KFZ-Verkehr und der zu Fuß gehenden und Rad fahrenden am Knotenpunkt erfasst.
In folgenden Zeiträumen querten zu Fuß gehende bzw. Rad fahrende die L 484 (Hoffmannallee):
 
                      Von Südstr. zur Gutenbergstr.           von Gutenbergstr. zur Südstr.
7:15 – 7:30                        0                      3 Erw. und 3 Kinder/Jugendl.
 
7:30 – 7:45    5 Erw. und 1 Kind/Jugendl.            2 Erw. und 3 Kinder/Jugendl.
7:45 – 8:00    1 Erw. und 0 Kinder/Jugendl.          1 Erw. und 2 Kinder/Jugendl.
8:00 – 8:15    2 Erw. und 1 Kinder/Jugendl.       4 Erw. und 0 Kinder/Jugendl.
8:15 – 8:30    1 Erw. und 2 Kinder/Jugendl.       2 Erw. und 0 Kinder/Jugendl.
7:30-8:30    9 Erw. und 4 Kinder/Jugendl.        9 Erw. und 5 Kinder/Jugendl.
 
Im Zuge der L 484 befuhren/ begehen im Zeitraum von 7:30-8:30 Uhr in Fahrtrichtung (FR) Innenstadt 113 Rad fahrende sowie 9 zu Fuß gehende und in FR Gennep 28 Rad fahrende und 9 zu Fuß gehende die entsprechenden Nebenanlagen, wobei aufgefallen ist, dass die Radwege und Gehwege durch Rad fahrende genutzt werden.

Im Verkehrsablauf des KFZ-Verkehr entstanden immer wieder genügend große Zeitlückenbereiche, damit die zu Fuß gehenden bzw. Rad fahrenden die L 484 sicher überqueren können. Auch die von der Südstraße und Gutenbergstraße in die L 484 einfahrenden bzw. querenden KFZ konnten dieses ohne lange Wartezeiten vornehmen.

Seitens des Antragsstellers wurde die Einrichtung einer Mittelinsel am nördlichen Knotenpunktbereich der L 484/ Südstraße/ Gutenbergstraße beantragt. Die Fahrbahnbreite der L 484 beträgt ca. 6,50m. Ein fahrbahnbegleitender getrennter Geh-/ Radweg ist vorhanden. Auf der südlichen Knotenpunktseite befindet sich eine Bushaltestelle als Haltestellenkap. In einer Entfernung von 200m befindet sich eine Lichtsignalanlage mit gesicherten Querungsmöglichkeiten.

Zur Einrichtung einer Mittelinsel als Querungshilfe ist der notwendige Platz nicht vorhanden. Eine Mittelinsel müsste eine Breite von 2,50m haben. Die Fahrbahnbreiten von jeweils 3,25m + Entwässerungsanlage (mind. 2x0,35m) erfordert einen Querschnitt von 9,70m. Des Weiteren müsste der Radweg dann verdrängt werden, da im Bereich der Querungsstelle keine Aufstellmöglichkeit für wartende zu Fuß gehende bzw. Rad fahrende realisiert werden kann.
 
Fazit:
Seitens Straßen.NRW wird, mit Bezug auf die Verkehrsbeobachtungen vom 05.09.2019 von 7:15 – 8:30 Uhr derzeitig keine Notwendigkeit gesehen eine Mittelinsel als Querungshilfe einzurichten, da immer wieder genügend große Fahrzeuglücken entstehen um die Fahrbahn zu überqueren."

Die o. a. Daten verdeutlichen ausdrucksstark, dass nur relativ wenig Querungsvorgänge im beschriebenen Bereich durchgeführt werden und diese aufgrund der großen Zeitlückenbereiche im Verkehrsablauf des KFZ-Verkehrs durchaus sicher erfolgen. Für unsichere Verkehrsteilnehmer besteht auch die Möglichkeit, die Lichtsignalanlage im Bereich des Kreuzungsbereiches L 484/ Albersallee zu nutzen. Dies führt sicherlich zu Umwegen, welche aber zur Steigerung der Sicherheit in Kauf zu nehmen sind.

In dem Schreiben vom 19.08.2019 wurde weiterhin die Parksituation im Bereich der dort ansässigen Pizzeria beschrieben. Hier erfolgt durch den Ordnuns- und Servicedienst derzeit eine verstärkte Kontrolle der Örtlichkeit, so dass das widerrechtliche Parken dort unterbunden wird.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Bürgeranträge, 25.09.2019
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranträge lehnt den Antrag auf Einrichtung einer Querungshilfe auf der Hoffmannallee (L 484) im Bereich der Kreuzung Südstraße/ Gutenbergstraße einstimmig ab.
Wortbeitrag:
Oberverwaltungsrat van Hoof erläutert die Drucksache. Auf Nachfrage von StV. Teigelkötter zu den im Antrag bezeichneten Unfällen mit Todesfolge verliest er aus der Stellungnahme der Polizei, die nicht näher auf die einzelnen Unfälle eingeht, bauliche Maßnahmen für nicht erforderlich hält, aber ausführt, dass die Situation weiter beobachtet werden müsse.

Abschließend sagt er zu, im Falle einer neuen Sachlage unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückzukommen.

nach oben