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1173/X. - Befristete Ausweitung der Schulsozialarbeit

Vorlagennummer1173/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
a) die an den Klever Schulen eingesetzte Schulsozialarbeit ab dem 01.01.2019 für zwei Jahre befristet um zwei Vollzeitäquivalente auszuweiten und
b) dem Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum e.V. einen um den damit verbundenen Aufwand erhöhten Zuschuss zu den Personalkosten zu gewähren und
c) die Verwaltung zu beauftragen, die Einsatzplanung der geförderten Fachkräfte in Abstimmung mit dem Theodor-Brauer-Haus an den in dieser Drucksache dargestellten Kriterien orientiert zu steuern.

Für die Finanzierung des Mehraufwandes werden Bundesmittel eingesetzt, die der Stadt Kleve nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden.

Sachverhalt:


Mit Beschluss vom 02.03.2016 hat der Jugendhilfeausschuss grundlegende Entscheidungen zur Ausgestaltung und Förderung der Schulsozialarbeit getroffen. Ergänzend zu den aufgrund des Konzeptes eingesetzten Fachkräften mit einem Beschäftigungsumfang von 350 % für die Grundschulen, 200 % für die weiterführenden Schulen und 125% für das Förderzentrum sind an den beiden Gesamtschulen Fachkräfte im Landesdienst eingesetzt. Darüber hinaus hat das Land im Rahmen des Programms "Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung" im Jahr 2017 auf Antrag der Stadt Kleve zwei zusätzliche Stellen im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit geschaffen, die insbesondere die Integration von zugewanderten Schülerinnen und Schülern fördern sollen.

Die Bemessung der aus kommunalen Zuschüssen anteilig bzw. teilweise vollständig finanzierten Stellen erfolgte seit 2016 auf Basis der Empfehlungen des seinerzeit für die Evaluation beauftragten Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO). Die Empfehlungen fußten auf der Auswertung verschiedener Belastungsindikatoren im Jahr Schuljahr 2015/2016.

Mit dieser Drucksache wird die Fortschreibung der seinerzeitigen Bemessung auf Basis einer erneuten Auswertung verschiedener Belastungsindikatoren vorgeschlagen.


Grundschulen

Die seinerzeit herangezogenen Belastungsindikatoren je Schule bzw. in den räumlichen Einzugsbereichen der Schulen haben sich wie folgt entwickelt.

Indikator 2015 2019 Veränderung
Alleinerziehende 1619 1589 -1,9%
Beratungen durch das Jugendamt 233 194 -16,7%
Leistungsgewährung durch das Jugendamt 287 342 19,2%
Elternteil nicht in Deutschland geboren 628 923 47,0%
Fälle Jugendgerichtshilfe 363 366 0,8%
6-9-Jährige im SGB II Bezug 303 385 27,1%


Da die herangezogenen Belastungssituationen zu einander im Verhältnis stehen, sich gegenseitig bedingen und teilweise auf die gleichen Ursachen zurück zu führen sind, ist eine Saldierung der Veränderungswerte nicht sachgerecht. Jedoch wird bei Betrachtung einzelner Werte sichtbar, dass die Belastungen der Grundschulen zugenommen haben. In Bezug auf den besonders stark angestiegenen Anteil der Schüler, von denen mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren ist, ist auf die zusätzliche Vollzeit-Stelle im Landesdienst hinzuweisen, die für die Grundschulen tätig ist und als Schwerpunktschule an der Grundschule An den Linden eingesetzt ist.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung wird vorgeschlagen, die Ausstattung der Schulsozialarbeit im Grundschulbereich um Stellenanteile auszuweiten, die in Summe einer Vollzeitstelle entsprechen.

Für die Verteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden Stellenanteile kann eine Differenzierung nach den einzelnen Indikatoren herangezogen werden, wenngleich weitere Faktoren zu berücksichtigen sind. Es ist bei der Verteilung neben den rechnerisch ermittelten Indikatoren zu beachten, dass
· eine ausreichende Grundausstattung je Schule vorzuhalten ist,
· einzelne Schulen im Besonderen durch den Einsatz von landesseitig finanzierten Stellen berücksichtigt sind,
· in Anbetracht der Situation der eingesetzten Fachkräfte (Qualifikationsniveau, Beschäftigungsumfang) eine exakte arithmetische Verteilung nicht sachgerecht wäre,
· Personalressourcen innerhalb der Teamstrukturen des Theodor-Brauer-Hauses auch schulübergreifend eingesetzt werden (Teamleitung, Kinderschutzfachkraft, besondere Qualifikationen),
· die Belastungen naturgemäß Schwankungen unterliegen und die Auswertung insofern nur eine Momentaufnahme darstellt, zumal jährlich ein Viertel der Schülerschaft der Grundschulen wechselt,
· Abweichungen zwischen der im definierten Einzugsbereich wohnenden Kinder und der tatsächlichen Schülerschaft der jeweiligen Schule bestehen.

Insofern bleibt es eine dauerhafte Aufgabe der Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen und dem Theodor-Brauer-Haus an der Einsatzplanung der Fachkräfte mitzuwirken.

Um angemessen auf die Schwankenden Bedarfslagen der Schulen zu reagieren wurden mit dem 2016 beschlossenen Konzept Schultandems eingeführt. Es wird vorgeschlagen, die Tandems zukünftig wie folgt auszustatten:


Tandem bzw. Schule Schulsozialarbeit
am 01.01.2019 Schulsozialarbeit
zum 01.01.2020
Grundschule An den Linden 75% 75%
Marienschule Materborn 25% 75%
Montessorischule Kleve 62,5% 75%
Standort Griethausen
Karl-Leisner-Schule 100% 100%
St. Michael Schule Reichswalde anteilig 25%
Willibrordschule Kellen 62,5% 75%
Johanna-Sebus-Schule Rindern 25% 25%
Summe 350% 450%

Die diesem Verteilungsvorschlag zugrundeliegenden Datenauswertungen können der Anlage zu dieser Drucksache entnommen werden.


Weiterführende Schulen

Für die Bemessung und Verteilung der Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen wurden schülerbezogene Daten herangezogen, da für diese keine Einzugsbereiche definiert werden können.
Die herangezogenen Indikatoren haben sich wie folgt entwickelt:


Indikator 2015 2019 Veränderung
Anzahl Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (NL) 142 219 54,2%
Anzahl Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (andere) 824 1125 36,5%
Anzahl Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf 148 201 35,8%
Anzahl Schülerinnen und Schüler in Seiteneinsteigerklassen 66 74 12,1%
Schülerzahl Sekundarstufe I 2789 3375 21,0%
SGB II Bezug im Geburtszeitraum der Sek I – Schüler
(30.09.2003 und 30.09.2008 bzw. 30.09.2000 und 30.09.2005) 358 430 20,1%


Hierbei wurden die Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die folgende Schulen besuchen:
- Freiherr-vom-Stein Gymnasium
- Konrad-Adenauer Gymnasium
- Karl Kisters Realschule
- Joseph Beuys Gesamtschule
- Gesamtschule Am Forstgarten

Die Schülerinnen und Schüler der inzwischen aufgelösten Schulen, für die das seinerzeitige Konzept keine Schulsozialarbeit mehr vorsah, sind in den Daten für 2015 nicht enthalten. So sind die starken Zuwächse in den einzelnen Indikatoren zu erklären. Jedoch wurde die Entwicklung des SGB II Bezuges aus Daten des Jobcenters ermittelt. Auch im Bereich der weiterführenden Schulen wird vor dem Hintergrund der zugewanderten Schülerinnen und Schüler seit dem 01.09.2017 eine zusätzliche Stelle im Landesdienst vorgehalten, die ihre Stammschule an der Gesamtschule am Forstgarten hat. Des Weiteren bestehen an den Gesamtschulen Stellen(-anteile), die aus unterschiedlichen Mitteln der Schulen bzw. des Landes finanziert werden.

Angesichts der Entwicklungen im Bereich der weiterführenden Schulen wird vorgeschlagen, die Schulsozialarbeit an den fünf weiterführenden Schulen von Stellenanteilen im Gesamtumfang von 200 % BU auf Stellenanteile im Gesamtumfang von 300 % BU auszuweiten, für deren Verteilung folgender Vorschlag unterbreitet wird:

Tandem bzw. Schule Schulsozialarbeit am 01.01.2019 Schulsozialarbeit zum 01.01.2020
Gesamtschule am Forstgarten 50% 50%
Joseph Beuys Gesamtschule 0% 100%
Konrad-Adenauer Gymnasium 25% 25%
Freiherr-vom-Stein Gymnasium 50% 50%
Karl Kisters Realschule 75% 75%
Summe 200% 300%

Die diesem Verteilungsvorschlag zugrundeliegenden Datenauswertungen können der Anlage zu dieser Drucksache entnommen werden.


Verortung des Angebot an Schulsozialarbeit

Bei den Fachkräften, die auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses in den Klever Schulen eingesetzt werden handelt es sich um ein Angebot der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII. Vor dem Hintergrund, dass es die gesetzliche Zielrichtung ist, junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen zu unterstützen, ist es angebracht, die Einsatzplanung der Fachkräfte an den Belastungen auszurichten, die an den Schulen vorhanden bzw. aufgrund deren Einzugsbereiches zu erwarten sind. Aufgrund der Ausstattung, die der Jugendhilfeausschuss und der Rat durch entsprechende Beschlüsse ermöglichen, handelt es sich bei der Schulsozialarbeit in Kleve weiterhin um ein leistungsstarkes Angebot, dass an allen Schulstandorten präsent sein kann. Trotz dieser flächendeckenden Versorgung der Schulen gehört es nicht zum Profil der in der Jugendhilfe verorteten Schulsozialarbeit, sämtliche an Schulen auftretenden Belastungslagen kompensieren zu können. Hier sind nicht selten andere Leistungssysteme oder das vom Land verantwortete Schulsystem gefragt, während die Schulsozialarbeit durch eine gute Netzwerkarbeit und ihre Lotsenfunktion vermitteln und Lösungswege aufzeigen kann.


Finanzierung

Weiterhin werden Mittel des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes NRW sowie aus dem Landesprogramm "Soziale Arbeit an Schulen" zur anteiligen Refinanzierung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen und weiterführenden Schulen eingesetzt. Darüber hinaus werden bislang einige Stellenanteile aus kommunalen Mitteln finanziert, die für so genannte "Matching-Verfahren" eingesetzt werden. In diesem Rahmen sagt das Land die Finanzierung von Stellenanteilen im Landesdienst fest zu, sofern aus kommunalen Mitteln entsprechende Anteile ergänzend einsetzt werden.

Die nun vorgeschlagene befristete Ausweitung soll neben den o.g. Finanzierungsformen aus Mitteln erfolgen, die die Stadt Kleve nach dem Teilhabe und Integrationsgesetz NRW erhält. Zu den Zielen des Gesetzes zählen (u.a.)
· eine Grundlage für ein gedeihliches und friedvolles Zusammenleben der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu schaffen,
· jede Form von Rassismus und Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen zu bekämpfen,
· eine Kultur der Anerkennung und des gleichberechtigten Miteinanders auf der Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu prägen,
· Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig von ihrer sozialen Lage, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, ihrer Religion oder Weltanschauung insbesondere bei ihrer Bildung, Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen und zu begleiten,
· die soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern,
· die Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozesse einzubinden und sie zu fördern,
· die Integration fördernde Struktur auf Landes- und Kommunalebene zu sichern und weiter zu entwickeln.

Zu diesen Zwecken erhält die Stadt Kleve Zuweisungen in Form von Pauschalen, die der Fachbereich Arbeit und Soziales vereinnahmt. Die Landesregierung beabsichtigt, die in 2019 den Kommunen insgesamt weitergeleiteten Mittel von 100 Mio. Euro auf 400 Mio. Euro auszuweiten. Vor diesem Hintergrund ergeben sich voraussichtlich zweckgebundene Mehrerträge, die mit dem genannten Beschlussvorschlag zweckentsprechend eingesetzt werden können.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 06.11.2019
Jugendhilfeausschuss, 06.11.2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt bei einer Enthaltung einstimmig ,
a) die an den Klever Schulen eingesetzte Schulsozialarbeit ab dem 01.01.2020 für zwei Jahre befristet um zwei Vollzeitäquivalente auszuweiten und
b) dem Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum e.V. einen um den damit verbundenen Aufwand erhöhten Zuschuss zu den Personalkosten zu gewähren und
c) die Verwaltung zu beauftragen, die Einsatzplanung der geförderten Fachkräfte in Abstimmung mit dem Theodor-Brauer-Haus an den in dieser Drucksache dargestellten Kriterien orientiert zu steuern.

Für die Finanzierung des Mehraufwandes werden Bundesmittel eingesetzt, die der Stadt Kleve nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden.
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Traeder stellt die Drucksache vor. Im Beschlussvorschlag sei ein Druckfehler enthalten. Die Ausweitung der Stellenanteile solle zum 01.01.2020, und nicht wie angegeben zum 01.01.2019 erfolgen.

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