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1175/X. - Neufassung der Richtlinien zur Förderung in Kindertagespflege

Vorlagennummer1175/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung in Kindertagespflege.

Sachverhalt:


Mit der Neufassung der Richtlinien zur Förderung in Kindertagespflege werden die örtlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Bundes- und Landesrechts weiterentwickelt. Ziel war es einerseits, redundante Regelungen zu streichen und andererseits fachliche Standards zur Qualitätsentwicklung fortzuschreiben.

Stärker herausgestellt werden u. a. die für die Kindertagespflege charakteristischen Alleinstellungsmerkmale des unmittelbaren Personenbezugs, der Familienähnlichkeit und der überschaubaren Gruppengröße. Wegen der hohen Bedeutung wurde ein Rahmen für die Eingewöhnung definiert und Besonderheiten zur Form der Großtagespflege aufgenommen.

Es wird davon Abstand genommen, zur Beanspruchung eines bestimmten Betreuungsumfangs Nachweise von Eltern zu verlangen. Zukünftig wird hier stärker auf den Elternwunsch, begrenzt durch das Wohl des Kindes, abgestellt.

Bei der Festsetzung der laufenden Geldleistung soll das System von "Leistung und Gegenleistung" durch ein pauschaleres System ersetzt werden, welches Kindertagespflegepersonen eine höhere finanzielle Sicherheit bietet und Schwankungen in der monatlichen Geldleistung reduziert. Auf quartalsweise Stundenabrechnungen soll ab dem 01.01.2020 verzichtet werden. Die nach Betreuungsstunden gestaffelte laufende Geldleistung wird dann unabhängig von der Anwesenheit der Kinder gezahlt, soweit das Kind einen unveränderten Betreuungsbedarf hat.

Es ist beabsichtigt, die Richtlinien nach Inkrafttreten eines neuen Kinderbildungsgesetzes auf mögliche Änderungsbedarfe zu überprüfen. Dies betrifft auch eine eventuelle Anpassung der laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 06.11.2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung in Kindertagespflege.
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigten Koch erläutert die Drucksache.

StV. Kanders erkundigt sich nach der Höhe eines angemessenen Entgeltes für Mittagessen. Tariflich Beschäftigter Koch erklärt, dass bewusst auf die Nennung eines Betrags verzichtet worden sei. Als Richtschnur könne das Entgelt, welches in Kindertageseinrichtungen erhoben werde, herangezogen werden. Diese liege üblicherweise bei 3 € bis 4 € je Mahlzeit.

Erster Beigeordneter Haas ergänzt, dass die Verfahrensumstellung bei der Abrechnung der laufenden Geldleistung auch der Verwaltungsvereinfachung und dem Bürokratieabbau diene.

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