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1187/X. - Förderung des Sports;


Antrag des SV Nordwacht Keeken auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für die Reparatur des Warmwasserbehälters und der Heizung im Vereinshaus in Keeken sowie Gewährung des vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginns vom 15.10.2019

Vorlagennummer1187/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der SV Nordwacht Keeken erhält für die dringend notwendige Reparatur der Heizungsanlage im Vereinshaus in Keeken zu den förderfähigen Kosten von 2.870 € eine Beihilfe in Höhe von 40 % = 1.148 Euro. Die Mittel werden aus dem Vorsorgeansatz bei den Investitionszuschüssen an Sportvereine bereitgestellt.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 15.10.2019 weist der SV Nordwacht Keeken auf einen Defekt am Warmwasserbehälter und an der Heizungsanlage im Vereinshaus in Keeken hin. Mit Verweis auf den lfd. Spielbetrieb sei dringender Handlungsbedarf gegeben. Die notwendigen Reparaturkosten werden mit 4.100 € angegeben. Ein entsprechendes Kostenangebot ist dem Antrag beigefügt. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme wird gleichzeitig der vorzeitig, förderunschädliche Maßnahmenbeginn beantragt.

Die beantragte Heizungsanlage beheizt neben den Räumlichkeiten des Vereins auch das angebaute Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Keeken. Der flächenmäßige Anteil der Feuerwehr an der Gesamtfläche beider Häuser beträgt 30 %. Aufgrund der Mischnutzung wird vorgeschlagen, den Anteil an den Baukosten aus den Mitteln der Bauunterhaltung des GSK zur Verfügung zu stellen. Der Anteil des GSK beträgt nach dieser Berechnung 1.230 € (4.100 € x 30 %). Die Bemessungsgrundlage für die Sportförderung mindert sich entsprechend um diesen Betrag und die förderfähigen Kosten betragen somit 2.870 €.

Gemäß Ziffer 3.6 der Richtlinien zur Förderung des Sports gewährt die Stadt Kleve den Sportvereinen Beihilfen zum Bau und zu größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Der Verein erfüllt die in Ziffer 2.1 der Richtlinien genannten Anspruchsvoraussetzungen. Zu den entstehenden förderfähigen Kosten von 2.870 € kann eine Beihilfe von bis zu 40 % = 1.148 € gewährt werden.

Dem vorzeitig, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn wurde mit Schreiben vom 17.10.2019 zugestimmt.

Sportfachlich bestehen keine Bedenken gegen eine Förderung der dringend notwendigen Reparaturkosten. Die erforderlichen Haushaltsmittel können im Etat 2020 aus dem Vorsorgeansatz bei den Investitionszuschüssen an Sportvereine bereitgestellt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 18.11.2019
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem SV Nordwacht Keeken für die dringend notwendige Reparatur der Heizungsanlage im Vereinshaus in Keeken zu den förderfähigen Kosten in Höhe von 2.870 € eine Beihilfe in Höhe von 40 % = 1.148 € zu gewähren. Die Mittel werden aus dem Vorsorgeansatz bei den Investitionszuschüssen an Sportvereine bereitgestellt.

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