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1188/X. - Förderung des Sports;


Antrag des 1. FC Kleve 63/03 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für die Sanierung der Heizungsanlage und der Umkleide- und Duschkabinen im Vereinshaus, Bresserbergstraße 49

Vorlagennummer1188/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der 1. FC Kleve erhält, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung für das Jahr 2020, eine Beihilfe in Höhe von 40 % = 15.111,10 € zu den förderfähigen Kosten für die Sanierung der Heizungsanlage und der Umkleide- und Duschkabinen im Vereinhaus Bresserbergstr. 49 von 37.777,74 €.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 21.06.2016 beantragt der 1. FC Kleve im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Sports eine Beihilfe zu den Kosten für die Sanierung der Heizungsanlage und der Umkleide- und Duschkabinen im Vereinshaus, Bresserbergstraße 49. Da der Antrag erst nach Ablauf der in den Richtlinien festgelegten Antragfrist (01.05.) eingegangen war, wurde dem Verein mit Schreiben vom 01.07.2016 mitgeteilt, dass mit einer abschließenden Bearbeitung erst im Jahr 2018 gerechnet werden könne. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass für eine abschließende Bearbeitung weitere Vergleichsangebote beizubringen seien. Am 15.11.2018 erkundigten sich die Verantwortlichen des Vereins nach dem Bearbeitungsstand. Die Anfrage wurde von hier am 19.11.2018 mit Verweis auf die noch fehlenden Vergleichsangebote beantwortet. Mit Schreiben vom 19.03.2019 legte der Verein die gewünschten Vergleichsangebote vor. Der Fachbereich Gebäudemanagement der Stadt Kleve hat zwischenzeitlich die Angemessenheit der vorgelegten Angebote geprüft. Danach können Kosten in Höhe von 37.777,74 € als angemessen anerkannt werden.

Bei der Beurteilung des vorliegenden Antrages wurde auch mit den Verantwortlichen des 1. FC Kleve über die weitere Verwendung des Tribünenrohbaues der GETEC-Arena gesprochen. Hierzu hat sich der Vorsitzende des Vereins mit Schreiben vom 20.03.2019 dahingehend positioniert, dass man seitens des Vereins keine weiteren Kräfte in den Ausbau und somit den langfristigen Erhalt der Tribüne investieren wolle. Vielmehr wolle man sich intensiv um die Sanierung und den Ausbau des vereinseigenen Gebäudekomplexes kümmern.

Gemäß Ziffer 3.6 der Richtlinien gewährt die Stadt Kleve den Sportvereinen Beihilfen zum Bau und zu größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Erweiterung von vereinseigenen Sportanlagen. Bezuschusst werden Einrichtungen, die der aktiven Sportausübung dienen. Nach Ziffer 2.1 Nr. 3 g (Antragsverfahren und -prüfung) ist Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Der 1.FC Kleve teilt hierzu mit Schreiben vom 19.03.2019 mit, dass der verbleibende Eigenanteil durch Aufnahme eines Darlehens gesichert ist. Eine Darlehenszusage liege vor.

Aus sportfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine Bezuschussung der geplanten Maßnahme.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 18.11.2019
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem 1. FC Kleve, vorbehaltlich einer Mittelbewilligung für das Jahr 2020, eine Beihilfe in Höhe von 40 % = 15.111,10 € zu den förderfähigen Kosten für die Sanierung der Heizungsanlage und der Umkleide- und Duschkabinen im Vereinshaus Bresserbergstr. 49 von 37.777,74 € zu gewähren.

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