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1189/X. - Förderung des Sports;


Antrag des BV DJK Kellen auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für die Instandsetzung des Rasenplatzes am Parkplatz der Sportanlage Kellen und Antrag auf vorzeitig förderunschädlichen Maßnahmebeginn

Vorlagennummer1189/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der BV DJK Kellen erhält, vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung für das Jahr 2020, für die Instandsetzungsmaßnahme eine Beihilfe in Höhe von 1.498,75 Euro.

Sachverhalt:


Die Sportplatzanlage des BV DJK Kellen wird in den nächsten Jahren in mehreren Bauabschnitten zum Sportzentrum Kleve-Unterstadt um- bzw. ausgebaut. Nach Zugang des Zuwendungsbescheides des Landes NRW ist es absehbar, dass mit dem ersten Bauabschnitt in naher Zukunft begonnen wird. Dem BV DJK Kellen würde für die Zeit des Umbaus nur noch der Rasenplatz am Parkplatz der Sportanlage zur Verfügung stehen. Dieser befindet sich in einem schlecht bespielbaren Zustand. Der BV DJK Kellen beabsichtigt daher diesen in Stand zu setzen. Die Maßnahme ist dringend notwendig, da ansonsten der Trainings- und Spielbetrieb während der Umbauphase nicht sichergestellt ist.

Zu den notwendigen Instandsetzungsarbeiten zählen das Rekultivieren des gesamten Randbereiches und der damit verbundenen Entsorgung des Wildwuchses. Außerdem müssen die im Eingangsbereich verlegten Betonplatten entfernt oder neu verlegt werden. Fotos über den aktuellen Zustand der Anlage wurden mit Nachricht vom 15.09.2019 eingereicht (s. Anlage).

Dafür werden vom Verein 15 Baggerstunden mit einem Kostenaufwand von 1.338,75 Euro (lt. Angebot der Fachfirma) und mindestens 120 Stunden Eigenleistung (10,00 Euro pro Stunde) veranschlagt. Damit entstehen insgesamt Kosten in Höhe von 2.538,75 Euro

Nach Ziffer 3.7 der Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve gewährt die Stadt für die Unterhaltung der vereinseigenen und von den Vereinen gepachteten Anlagen Pauschalbeihilfen. Sonderleistungen der Stadt sind mit den Zuschüssen zu verrechnen. Von den entstehenden Gesamtkosten in Höhe von 2.538,75 Euro sind die Pauschalzuschüsse für die Unterhaltung von Großspielfeldern (Rasen) in Höhe von 1.040,00 Euro abzuziehen. So verbleibt ein Betrag in Höhe von 1.498,75 Euro, der als einmalige Beihilfe gewährt werden kann.

Mit Schreiben vom 04.10.2019 wurde dem Verein der vorzeitig förderunschädliche Maßnahmebeginn bewilligt.

Die Gewährung eines Zuschusses wird aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 18.11.2019
Wortbeitrag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem BV DJK Kellen, vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung für das Jahr 2020, für die Instandsetzungsmaßnahme eine Beihilfe in Höhe von 1.498,75 € zu gewähren.

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