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1191/X. - Sportentwicklungsplanung und Sportförderung - Zwischenbericht


- Prüfauftrag vom 16.04.2018

Vorlagennummer1191/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve die Verwaltung zu beauftragen, die Sportförderrichtlinien unter folgenden Eckpunkten zu überarbeiten:

a) die Übernahme der Abschreibung für Aufwendungen (AfA) der Sportzentren
b) die Prüfung von Entschädigungszahlungen an Vereine für bereits geschaffene Werte in den Sportzentren
c) eine angemessene Beteiligung der Vereine an den lfd. Betriebs- und Unterhaltungskosten
d) einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Sportanlagen außerhalb der Sportzentren noch gefördert werden können.

Sachverhalt:


Mit Beschluss des Rates vom 16.05.2018 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen,

· die Richtlinien zur Förderung des Sports bei Berücksichtigung der in der Konkretisierung des Antrags der CDU-Fraktion vom 16.04.2018 beschriebenen Veränderungen in den Vereinen fortzuschreiben und
· die dadurch zu erwartenden finanziellen Auswirkungen darzustellen sowie
· den Zeitrahmen für die mögliche Realisierung darzulegen und schließlich
· Richtlinien über die Nutzung der Anlagen durch Vereine und deren Eigenbeteiligung zu erstellen

Seit Jahrzehnten gewährt die Stadt Kleve im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Sports, Zuschüsse an Klever Sportvereine. Dies erfolgte bzw. erfolgt stets im Rahmen der haushaltsmäßig bereitgestellten Mittel.

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 04.07.2012, der den Empfehlungen der Sporthochschule Köln folgt, sollen künftig zur Bündelung der Ressourcen folgende Sportzentren entstehen:

1. Sportzentrum Stadionstraße/Welbershöhe (Gustav-Hoffmann-Stadion)
2. Sportzentrum Kleve-Oberstadt (Materborn, Reichswalde)
3. Sportzentrum Kleve-Unterstadt (Kellen, Griethausen, Warbeyen)
4. Sportzentrum „Düffelt“ (Donsbrüggen, Keeken, Schenkenschanz-Düffelward und DJK Kleve)

Der Bau der vorstehend genannten Zentren erfordert einen enormen Investitionsaufwand. Bei der Finanzierung der Baumaßnahmen im Rahmen der gültigen Richtlinien stoßen die Vereine dabei an ihre Grenzen, da sie die geforderten Eigenbeteiligungen nach Ziffer 3.6 der Richtlinien nicht leisten können.

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen sind in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Tabellen dargestellt.


a) Erläuterungen zu den künftig zu erwartenden Baukosten

Sportzentrum Stadionstraße/Welbershöhe

Das Zentrum, zu dem auch die Schulsportanlage Gustav-Hoffmann-Stadion gehört, existiert bereits in weiten Teilen. Die Leichtathletikanlagen der Schulsportanlage Gustav-Hoffmann-Stadion sind allerdings nicht mehr zeitgemäß und sollten aufgerüstet werden. Ein beauftragtes Architektenbüro hat hierfür vorläufige Kosten in Höhe von 1.128.000 Euro ermittelt.

Nachdem der Rat der Stadt Kleve den Standort für den Neubau einer Sporthalle im Gustav-Hoffmann-Stadion festgelegt hat, arbeitet der Fachbereich Gebäudemanagement an der Umsetzung der Maßnahme. Es wird mit Kosten in Höhe von 4.700.000 Euro gerechnet.

Zum Sachstand Tribüne wird auf die gesonderte Drucksache Nr. 1192/X verwiesen.


Sportzentrum Kleve-Unterstadt

Eine Grundlagenplanung sieht für dieses Sportzentrum u.a. den Bau von zwei Kunstrasensportplätzen, den Bau eines neuen Funktionsgebäudes sowie den Bau eines Parkplatzes vor. Ebenso ist die Ertüchtigung des Rasensportplatzes (ehemals DJK Kellen) vorgesehen. Eine 100 m Sprintstrecke sowie ausgewiesene Gemeinflächen runden dies Sportzentrum ab. Die Baukosten werden auf rd. 7.8 Mill. Euro geschätzt. Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist in mehreren Bauabschnitten geplant. Zu den Baukosten in Höhe von rd.
3 Mill. Euro für den ersten Bauabschnitt, wurde der Stadt Kleve im Rahmen des Förderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ eine Förderung in Höhe von 90 % = 2,7 Mill. Euro bewilligt. Die Netto-Belastung für die Stadt Kleve beträgt somit rd. 5,1 Mill. Euro.


Sportzentrum Kleve-Oberstadt

Mit dem Bau der beiden neuen Kunstrasensportplätze und eines neuen Parkplatzes an der Materbornerallee ist der Einstieg in den Umbau der ehemaligen Siegfried Kampfbahn in Materborn hin zum Sportzentrum Kleve-Oberstadt vollzogen worden. Für die neuen Sportplätze sind bis heute Baukosten in Höhe von 1.453.571,10 € entstanden. In weiteren Bauabschnitten sollen noch ein weiterer Rasen- oder Kunstrasensportplatz, ein Kleinspielfeld und das dringend benötigte Funktionsgebäude für beide Vereine entstehen.


Sportzentrum „Düffelt“

Zu diesem möglichen Sportzentrum wird in einer gesonderten Drucksache berichtet.


Eigene Betriebskosten der Vereine für die Unterhaltung der vereinseigenen und von den Vereinen gepachteten Sportanlagen

Um die neu geschaffenen Werte langfristig zu erhalten vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die Unterhaltung der neuen Plätze und der baulichen Anlagen durch die Stadt Kleve erfolgen sollte. Die Vereine sollen sich jedoch angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen.

Eine bei den Vereinen durchgeführte Befragung hat ergeben, dass bei den Vereinen, die die neuen Sportzentren künftig nutzen, jährliche Aufwendungen in Höhe von rd. 156.000 € für die Unterhaltung der eigenen Platzanlagen und der Vereinshäuser entstehen. Demgegenüber stehen Beihilfen nach Ziffer 3.7 der Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve an die betroffenen Vereine in Höhe von 45.338,50 €. Somit verbleiben für die Vereine Aufwendungen von rd. 111.000 €. Dies entspricht mtl Kosten von rd. 1.350 €/je Verein/je Monat (111.000 € / 7 Vereine / 12 Monate). Diese Kosten entfallen spätestens nach Ablauf der Pachtverträge.


b) Zeitlicher Rahmen für die Verwirklichung der Baumaßnahmen

· Sportzentrum Kleve-Unterstadt
Vergabe Planungsleistungen durch FB 66 Frühjahr 2020
Beginn der Baumaßnahmen erster Bauabschnitt Herbst 2020

· Sportzentrum Kleve-Oberstadt (Materborn/Reichswalde
Vergabe Planungsleistungen für die Errichtung eines
Neuen Funktionsgebäudes Frühjahr 2020
Umbau der Trainingsplätze in einen weiteren Kunst- und später
rasensportplatz/Naturrasensportplatz sowie ein Klein-
spielfeld 2020

· Sportzentrum Düffelt
siehe gesonderte Drucksache

· Sportzentrum Stadionstraße/Welbershöhe
Sicherung der Tribünenanlage GETEC-Arena 2020
Bau einer 2-Fachturnhalle 2020/21
Aufrüstung Leichtathletikanlagen in 3-5 Jahren


c) Fortschreibung der Richtlinien der Stadt Kleve zur Förderung des Sports

Bevor die aktuellen Richtlinien überarbeitet werden können, bedarf es seitens der Politik einer Positionierung zu folgendem Sachverhalten:

a) Wie soll mit bereits geschaffenen Werten (z.B. Kleinkunstrasenspielfelder in Kellen, Kunstrasensportplatz Welbershöhe bzw. den Vereinshäusern der Vereine) weiter verfahren werden. Sollen im Zuge einer Gleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen ggfs. Entschädigungszahlungen an die Vereine erfolgen?

b) Übernimmt die Stadt Kleve die jährlich anfallenden Kosten der Abschreibungen für Aufwendungen.

c) Eine Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten ist gesondert zu entscheiden. Dies gilt auch, sofern die Vereine das Angebot der Nutzung der/des Sportzentren/Sportzentrums nicht annehmen.


d) Richtlinien über die Nutzung der Anlagen durch Vereine und deren Eigenbeteiligung zu erstellen

Hierzu wird aus sportfachlicher Sicht zunächst festgestellt, dass eine Verwaltung der städtischen Sportzentren, vergleichbar der Verwaltung der städtischen Turn- und Sporthallen, nicht leistbar ist. Die Verwaltung hat bei Übergabe der neuen Sportplätze in Materborn und an der Wasserburgallee mit den beteiligten Vereinen neue vertragliche Regelungen getroffen. So wurden für die Anlage in Materborn ein Grundlagenvertrag sowie Verträge zur „eigenverantwortlichen Nutzung mit Übernahme der Schlüsselgewalt“ mit den betroffenen Vereinen geschlossen. Auch mit dem SV Rindern wurde ein Vertrag zur eigenverantwortlichen Nutzung mit Übernahme der Schlüsselgewalt geschlossen. Die Verträge enthalten Angaben zu Rechte und Pflichten der Vereine hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen, zu Haftungsfragen, zum Versicherungsschutz sowie zur Laufzeit. Zu den Pflichten der Vereine gehören u.a.

· das Führen eines Schlüsselbuches,
· die zeitnahe Meldung aufgetretener Schäden,
· die Entfernung von Laub, sofern dies nicht bereits durch die Umweltbetriebe erledigt worden ist und
· der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Vor den Hintergrund einer möglichen Novellierung der Sportförderrichtlinien wurden diese Verträge lediglich mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr geschlossen.

Im Übrigen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass es keiner gesonderten Richtlinien bezüglich der Nutzung der Anlagen durch Vereine und deren Eigenbeteiligung bedarf. Vielmehr sollten die Sportförderrichtlinien hierzu entsprechend ergänzt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Sportausschuss, 18.11.2019
Wortbeitrag:
Stadtkämmerer Haas erläutert den Ausschussmitgliedern den Inhalt der Drucksache. Die Verwaltung habe in den vergangenen Wochen und Monaten nach Wegen für eine Beantwortung des Prüfauftrages gesucht. Die genannten Zahlen seien Zahlen, die man kenne. Die Verwaltung habe in der Drucksache versucht, die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darzustellen. Er erhoffe sich, dass der Ausschuss den Beschlussvorschlag der Drucksache dem Haupt- und Finanzausschuss empfehlen könne und er werbe daher für eine Zustimmung.

StV. Schroers möchte wissen, warum die Verwaltung der neuen städtischen Sportzentren für die Verwaltung nicht leistbar sei.

Stadtkämmerer Haas erwidert, dass dies derzeit noch nicht leistbar sei. Man habe daher bewusst mit den bisher beteiligten Vereinen entsprechende Verträge mit kurzer Laufzeit geschlossen. Wie dieses Problem zu lösen sei, werde die Verwaltung prüfen und entsprechend darstellen.

StV. Lichtenberger hält Gespräche mit den Vereinen für sehr wichtig. Die Vereine müssten wissen, was auf sie zukomme. Auch müsse es Lösungen für Vereine geben, die nicht unmittelbar von Sportzentren betroffen seien.

Herr Koken bittet um Fraktionsberatung.

Auch die Fraktion der CDU melde Fraktionsberatungsbedarf an, so StV. Liffers.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beauftragt die Verwaltung einstimmig, die Sportförderrichtlinien unter folgenden Eckpunkten zu überarbeiten:
a) die Übernahme der Abschreibung für Aufwendungen (AfA) der Sportzentren
b) die Prüfung von Entschädigungszahlungen an Vereine für bereits geschaffene Werte in den Sportzentren
c) eine angemessene Beteiligung der Vereine an den lfd. Betriebs- und Unterhaltungskosten
d) einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Sportanlagen außerhalb der Sportzentren noch gefördert werden können.

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