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1208/X. - Bebauungsplan Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1208/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 14.03.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde einzuleiten und hat zeitgleich den Beschluss der Offenlage gefasst. Die Offenlage fand vom 25.09.2018 bis einschließlich 26.10.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.09.2018 um ihre Stellungnahme gebeten.

Während der Offenlage sind verschiedene Anregungen eingegangen, welche eine Reduzierung der Höhe und der Geschossigkeit fordern. Diese Anregungen wurden aufgenommen, dementsprechend wurde eine erneute Offenlage durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 08.01.2019 bis einschließlich 25.01.2019 beteiligt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 03.01.2019 beteiligt.
Um einen Ausschluss von nicht ortstypischen Staffelgeschossen zu gewährleisten, wurden zusätzlich Höhenfestsetzungen aufgenommen. Eine zweite erneute Offenlage wurde in der Zeit vom 21.10.2019 bis zum 05.11.2019 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 11.10.2019 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine nachhaltige und verträgliche Bebauung für den Ortsteil Reichswalde zu zulassen, so dass der vorhandene prägende Charakter erhalten bleibt. Da Bedenken wegen der Höhenentwicklung sowie der Dachform aus der Öffentlichkeit kamen, wurden daraufhin die Gebäudehöhen angepasst sowie eine Dachneigung festgesetzt. Somit sind nur noch Dachneigungen von 30-45 Grad und eine maximale Gebäudehöhe von 9,00 m zulässig. Die Festsetzungen entsprechen der direkten Umgebung.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 20.11.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache Nr. 1208/X.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1208/X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 5-026-1 für den Bereich Kattenwald im Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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