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1211/X. - Bebauungsplan Nr. 1-208-3 für den Bereich Lindenallee/ Triftstraße


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1211/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1-208-3 für den Bereich Lindenallee/ Triftstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan 1-208-3 für den Bereich Lendenallee/ Triftstraße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Für den Bereich Lindenallee/ Triftstraße liegt ein Antrag auf Erweiterung des bestehenden Hotels vor. Das Vorhaben ist nicht mit den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans 1-208-0 Lindenallee/ Beuthstraße/ Weyerstege/ Triftstraße/ Hoffmannallee konform.

Das Plangebiet befindet sich in sehr zentraler Lage unweit des Marktplatzes „An der Linde“ und grenzt südwestlich an die Lindenallee an.
Das bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesen Kerngebiet wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-208-3 übernommen. Es werden zwischen III und VI Vollgeschossen ausgewiesen, ähnliche Festsetzungen der maximalen Vollgeschosse sind für die gegenüberliegende Seite bereits durch den derzeitigen Bebauungsplan ausgewiesen. Durch die Festsetzung maximaler Gebäudehöhen sollen sich zukünftige Gebäude in die Umgebung einfügen. Weiterhin wird eine abweichende Bauweise festgesetzt, um eine straßenbegleitende geschlossene Bebauung zusammen mit den angrenzenden Gebäuden zu ermöglichen.

Durch die Ausweisung der bereits real vorhandenen GRZ von 1,0 sowie einer GFZ von 3,0 in Kombination mit den ausgewiesenen maximalen Geschossen entsteht eine Dichte, welche eine Realisierung des Vorhabens ermöglicht und in diesem Bereich des Stadtgebiets städtebaulich sinnvoll ist.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 20.11.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache Nr. 1211/X.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1211/X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
· das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 1-208-3 für den Bereich Lindenallee/ Triftstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
· den Bebauungsplan 1-208-3 für den Bereich Lendenallee/ Triftstraße gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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