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1212/X. - Bebauungsplan Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer1212/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 20.12.2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker einzuleiten. Zugleich wurde die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese fand statt vom 04.01.2018 bis einschließlich 22.01.2018. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.12.2017 um Stellungnahme gebeten.
Am 10.10.2018 wurde durch den Rat der Stadt Kleve die Offenlage beschlossen. Diese wurde vom 15.07.2019 bis einschließlich 26.08.2019 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.07.2019 um Stellungnahme gebeten.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass das Konrad-Adenauer-Gymnasium an einem neuen Standort in Bahnhofsnähe neu errichtet werden soll. Dazu sowie für potenzielle weitere Nutzungen soll durch den Bebauungsplan 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker das notwendige Planungsrecht geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist momentan eine Brachfläche, die lediglich temporär für Veranstaltungen genutzt wird. Westlich angrenzend befindet sich eine ehemals gewerblich genutzte Fläche, die aktuell mit einem Mischgebiet entwickelt wird. Das gesamte Areal befindet sich zurzeit in einer Umplanung und Neuentwicklung und diese Entwicklungsschritte sollen sich in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-323-0 fortsetzen.
Die Planungen für das Konrad-Adenauer-Gymnasium und einige weitere Einrichtungen sind in der Zwischenzeit konkreter geworden. Die Schule wird nun nicht mehr wie in der Offenlage als Gewerbegebiet, sondern als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzt. So kann die eigentliche Nutzung auch planungsrechtlich abgesichert werden. Die östlich angrenzenden Flächen werden weiterhin als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.
Es wird anders als in dem Entwurf zur Offenlage keine Erschließungsstraße im nördlichen Bereich des Plangebietes festgesetzt. Um eine möglichst große Flexibilität bei der Schulplanung insbesondere in Bezug auf die verkehrliche Erschließung und die Anordnung der Stellplätze zu ermöglichen wird auf diese Festsetzung verzichtet. Sollte die vorhandene Erschließung nicht ausreichen und somit die Notwendigkeit bestehen eine eigenständige Erschließung für die Schule zu errichten, kann diese auf dem Grundstück der Schule errichtet werden, da das Grundstück im Eigentum der Stadt Kleve bleibt.

Aufgrund der notwendigen Änderungen schlägt die Verwaltung vor, eine erneute Offenlage durchzuführen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 20.11.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache Nr. 1212/X.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1212/X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer weist auf die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes hin.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache unter Berücksichtigung der vom Technischen Beigeordneten Rauer vorgetragenen Erweiterung des Geltungsbereichs zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Bürgermeisterin Northing weist auf die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes hin.
Wortbeitrag:
Unter Berücksichtigung der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-323-0 für den Bereich Riswicker Straße / Geefacker gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

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