Login

Passwort vergessen?

Inhalt

1213/X. - Bebauungsplan Nr. 4-317-0 für den Bereich Dorfstraße / Kapellenstraße im Ortsteil Materborn


hier: Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1213/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschießt, den Bebauungsplan Nr. 4-317-0 für den Bereich Dorfstraße / Kapellenstraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 05.04.2017die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-317-0 für den Bereich Dorfstraße / Kapellenstraße beschlossen. Gleichzeitig wurde auch die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung fand statt vom 18.04.2017 bis einschließlich 05.05.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.04.2017 um Stellungnahme gebeten.

Das Verfahren soll den ehemaligen Kirmesplatz in Materborn, der nicht mehr genutzt wird, einer neuen Nutzung zuführen. Aufgrund der zentralen und integrierten Lage ist die Fläche für eine Nachverdichtung besonders geeignet.
Da die umliegende Nutzung durch Wohnen geprägt ist und die Infrastruktur im Ortskern Materborn sehr gut ist, war die erste Überlegung, hier ebenfalls Wohnbebauung zu ermöglichen.
Im Zuge der Bearbeitung hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund eines ansässigen Betriebes, die Realisierung einer Wohnnutzung nur mit massiven Schallschutzmaßnahmen möglich wäre. Diese wären teuer und wenig attraktiv. Zudem könnte es zu Einschränkungen des Betriebes kommen.
Daher wurde die Planung überarbeitet und zwischenzeitlich haben sich andere Möglichkeiten für die Nutzung der Fläche ergeben. So besteht das Interesse, auf einem Großteil der Fläche eine Kindertagesstätte zu errichten. Diese Nutzung kann aufgrund einer andere Schutzwürdigkeit bezüglich der Lärmimmissionen und aufgrund einer anderen baulichen Nutzung der Grundstücke in der Nachbarschaft des Betriebs errichtet werden.
Es wird nun vorgeschlagen einen Großteil der Fläche als Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke festzusetzen. Es verbleibt auf der Freifläche ein Baugrundstück für ein Wohngebäude.
Die geplante Nutzung sichert weiterhin eine verträgliche Nachverdichtung des Ortsteils Materborn und schafft zusätzlich für den Ortsteil eine neue Infrastruktureinrichtung.
Daher schlägt die Stadtverwaltung nun vor, die Offenlage des Entwurfs zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 20.11.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache Nr. 1213/X.

Sachkundiger Bürger Dr. Merges erkundigt sich, ob die Fläche bei Burg Ranzow weiterhin Bedarfsfläche für eine Kindertagesstätte sei.

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass die Bedarfe bei FB 51 abgefragt werden. Dies werde geprüft und nach abgeschlossener Prüfung mitgeteilt.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung, so wie in der Drucksache Nr. 1213/X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Bezugnehmend auf die entsprechende Anfrage in der vergangenen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses teilt Technischer Beigeordneter Rauer mit, dass eine zweite Erweiterungsfläche für eine Kindertagesstätte notwendig sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschießt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 4-317-0 für den Bereich Dorfstraße / Kapellenstraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

nach oben