Inhalt
1214/X. - Bebauungsplan Nr. 4-338-0 für den Bereich Annabergstraße / Treppkesweg / Kuhstraße im Ortsteil Materborn
hier: erneuter Beschluss der Offenlage
Vorlagennummer | 1214/X. |
---|---|
Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
- Übersichtsplan_1.pdf
- Bebauungsplan Nr. 4-338-0 für den Bereic.pdf
- Planzeichnung Offenlage erneuter Beschluss_1.pdf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt erneut, den Bebauungsplan Nr. 4-338-0 für den Bereich Annabergstraße / Treppkesweg / Kuhstraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Kleve hat am 26.06.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-338-0 einzuleiten. Gleichzeitig wurde auch die Offenlage beschlossen.
Hintergrund des Bebauungsplanverfahrens ist ein Gerichtsverfahren, welches den Bebauungsplan Nr. 4-076-2 rechtlich überprüft hat. Dabei stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan aus dem Jahre 1992 aufgrund eines formalen Fehlers nie rechtsverbindlich
war. Das hat zur Folge, dass der Bebauungsplan Nr. 4-076-2 sowie die dazugehörigen 11
vereinfachten Änderungen nicht angewendet werden können. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans läge entsprechend des § 34 Baugesetzbuch ohne Regelung durch eine Satzung. Im unbeplanten Innenbereich. Das bedeutet ein Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Hierbei ergeben sich durch den §34 BauGB keine Vorgaben oder Einschränkungen beispielsweise hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten. Daher wurde entschieden, den Bereich durch einen einfachen Bebauungsplan planungsrechtlich zu steuern und das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4-318-0 einzuleiten.
In dem einfachen Bebauungsplan wurde eine Dachneigung von 30 – 45 ° vorgegeben, um ein einheitliches städtebauliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Es hat sich in Einzelfällen jedoch gezeigt, dass die Errichtung von Flachdächern bei Garagen und Nebenanlagen aber auch für Wohnhäuser verträglich und sinnvoll ist. Daher wird vorgeschlagen eine textliche Festsetzung in der Planzeichnung zu ergänzen, welche begrünte Flachdächer ausnahmsweise zulässt. Dazu ist ein erneuter Beschluss der Offenlage notwendig.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Bau- und Planungsausschuss, 20.11.2019
Wortbeitrag: | Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache Nr. 1214/X. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1214/X zu beschließen. |
---|
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag: | StV. Tekath nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen |
---|
Rat, 11.12.2019
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig erneut, den Bebauungsplan Nr. 4-338-0 für den Bereich Annabergstraße / Treppkesweg / Kuhstraße im Ortsteil Materborn gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. |
---|---|
Wortbeitrag: | StV. Tekath nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. |
Social Media