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1215/X. - Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4-338-0 für den Bereich Annabergstraße/ Treppkesweg/ Kuhstraße im Ortsteil Materborn


hier: Errichtung einer 2. Wohneinheit auf das bestehende Flachdachgebäude, Grüner Ring 36

Vorlagennummer1215/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt gemäß § 3 der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Annabergstraße/ Treppkesweg/ Kuhstraße im Ortsteil Materborn, in Verbindung mit §14 Baugesetzbuch, die Ausnahme von der Veränderungssperre für die Errichtung von einer 2. Wohneinheit mit Flachdach.

Sachverhalt:


Am 26.06.2019 hat der Rat der Stadt Kleve eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 4-338-0 Annabergstraße/ Treppkesweg/ Kuhstraße im Ortsteil Materborn beschlossen. Dieser Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von 30-45 Grad fest.

Bei der Verwaltung ist nun ein Antrag auf Aufstockung eines Bestandsgebäudes eingegangen. Dieses Bestandsgebäude wurde mit Flachdach erbaut, der Abbau soll dementsprechend auch mit Flachdach erstellt werden. Dies widerspricht derzeit jedoch den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs und kann damit nicht genehmigt werden.

Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Bebauungsplanentwurf so geändert wird, dass ein Flachdach mit Dachbegrünung als Ausnahme möglich ist (s. vorherige Drucksache). Somit wäre eine Ausnahme von der Veränderungssperre möglich und der Antrag: Errichtung einer 2. Wohneinheit auf das bestehende Flachdachgebäude genehmigungsfähig.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 20.11.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache Nr. 1215/X.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1215/X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
StV. Tekath nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 3 der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Annabergstraße/ Treppkesweg/ Kuhstraße im Ortsteil Materborn, in Verbindung mit §14 Baugesetzbuch, die Ausnahme von der Veränderungssperre für die Errichtung von einer 2. Wohneinheit mit Flachdach.
Wortbeitrag:
StV. Tekath nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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