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1216/X. - Abfallbeseitigung Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) 2020

Vorlagennummer1216/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK nehmen die als Anlagen 1 - 6 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) zur Kenntnis und beschließen, die Höhe der derzeitigen Abfallbeseitigungsgebühren nicht zu ändern.

Sachverhalt:


Anliegend wird die Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung Abfallbeseitigung für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt (Anlagen 1 – 6).

Im Vergleich zum Vorjahr wird mit um rd. 166.321 € bzw. 2,79 % höheren Ausgaben gerechnet. Diese Summe ergibt sich lt. Gebührenbedarfsberechnung sowohl auf Grund von Mehrausgaben als auch von Einsparungen bei verschiedenen Ansätzen.
Unter Berücksichtigung einer kalkulierten Entnahme aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit in Höhe von rd. 100.000 € können die Abfallbeseitigungsgebühren für die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Kleve auch vor dem Hintergrund gestiegener Kosten unverändert beibehalten werden. Ein klassischer 4-Personen-Haushalt hat somit bei einer Ausstattung mit dem sogenannten „Standard-Behältervolumen“ weiterhin 293,04 € jährlich zu entrichten.


Nach § 2 der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts „USK – Umweltbetriebe der Stadt Kleve“ vom 17.12.2008 (Anstaltssatzung) obliegen der Erlass und die Änderung der Abfallsatzung bzw. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung den USK. Die Entscheidung hierüber trifft nach § 6 Abs. 3 Ziff. 1 der Anstaltssatzung der Verwaltungsrat der USK, wobei er dabei den Weisungen des Rates der Stadt Kleve unterliegt. Insoweit sind sowohl im Verwaltungsrat der USK als auch im Rat der Stadt Kleve Beschlüsse zu fassen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Verwaltungsrat der Umweltbetriebe, 26.11.2019
Beschluss:
Der der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR nimmt die als Anlagen 1-6 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Höhe der derzeitigen Abfallbeseitigungsgebühren nicht zu ändern.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt AöR am 26.11.2019 nimmt der Rat der Stadt Kleve die als Anlagen 1 - 6 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Höhe der derzeitigen Abfallbeseitigungsgebühren nicht zu ändern.

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