Login

Passwort vergessen?

Inhalt

1219/X. - Schulhofplanung


hier: Gemeinschaftsgrundschule An den Linden

Vorlagennummer1219/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt,

1. den Schulhof der GGS An den Linden wie in der Drucksache vorgeschlagen
und
2. für weitere Schulhofplanungen die in der Drucksache genannten Standards zu verwenden.

Sachverhalt:


Im Zusammenhang mit der Sanierung der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) An den Linden ist als letzter Bauabschnitt der Schulhof neu zu planen und zu gestalten.

Zur Durchführung der Planung wurde das Landschaftsarchitekturbüro Hoff aus Essen hinzugezogen. Unter Beteiligung von Eltern, Lehrern und Verwaltung wurden im Rahmen eines Workshops an der Schule die Abläufe in der Schule dargestellt und Planungsskizzen in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Workshops hat Frau Hoff als Grundlage für die Planungen genommen. Die endgültige Planung stellt Frau Hoff im Schulausschuss dar.
Insgesamt ist eine Fläche von ca. 4.385 m² zu gestalten. Durch derzeit asphaltierte Flächen bzw. Flächen, die durch die vorhergehende Baumaßnahme stark in Mitleidenschaft gezogen wurde müssen von diesen 4.385 m² rd. 2.240 m² saniert werden. Die Sanierung bezieht sich z.B. auf Asphaltbeläge, die durch die Baumaßnahme so stark beeinträchtigt wurden, dass diese nicht mehr im Rahmen der Schulhofgestaltung genutzt werden können.
Die Kosten für die Schulhofgestaltung muss in zwei Positionen aufgeschlüsselt werden. Zum einen in die Kosten für die Sanierung der Flächen, die im Wesentlichen durch die Baumaßnahme beansprucht worden sind, sowie die Herstellung der Befestigten und Grünflächen. Diese belaufen sich auf rd. 365.000 € brutto. Für die Neuausstattung mit Spielgeräten, Außenklassenzimmer, Fahrradständern, Sitzgelegenheiten usw., die sich aus dem durchgeführten Workshop ergeben haben, belaufen sich die Kosten auf rd. 165.000 € brutto. Hinzu kommen noch die Planungskosten des Planungsbüro Hoff i.H.v. rd. 50.000 € brutto. Diese betreffen jeweils zur Hälfte (je. 25.000 € brutto) die Sanierungskosten und die Kosten der Ausstattung. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich somit auf rd. 580.000 € brutto inkl. Planungskosten. Im Wirtschaftsplan veranschlagt sind derzeit 380.000 € zzgl. 75.000 € für die Wiederherstellung der Außenanlagen der neuen Bewegungshalle sowie der Turnhalle nach der Baumaßnahme. Die Mehrkosten können im Rahmen der Deckung bereitgestellt werden, um die Maßnahme an sich nicht zu verzögern. Im Nachtrag 2020 werden diese dann nachgemeldet werden.

Auf Grundlage der Erfahrung aus der Planung der Grundschule An den Linden wurde für die folgenden Schulstandorte eine Kostenobergrenze für die Ausstattung der Schulfhöfe errechnet. Diese richtet sich nach den an den jeweiligen Schulen beschulten Kinder. Im Fall der Grundschule An den Linden ergibt sich ein Wert i.H.v. brutto 540 €/Kind (195.000 € : 360 SuS) , der als Maßstab für alle weiteren Schulhofplanungen an den Grundschulen gelten soll. Dieser Betrag bezieht sich nur auf die Ausstattung des Schulhofes und enthält einen Planungskostenanteil von rd. 25.000 € brutto. Neben den Aufbauten und Ausstattungen wie z.B. Spielgeräte, Sitzgelegenheiten, Außenklassenzimmer, Schulgarten usw. sind in dieser Pauschale auch die Kosten für Abstreifroste, Müllabstellplatz, Fahrradständer usw. enthalten.

Auf Grundlage der prognostizierten Schülerzahlen für das Jahr 2020 würden sich folgende Kosten (brutto) für die Ausstattung der jeweiligen Schulhöfe ergeben:

Karl-Leisner Grundschule 319 SuS rd. 173.000 €
St. Michael Reichswalde 219 SuS rd. 119.000 €
Montessorischule Kleve 181 SuS rd. 98.000 €
Marienschule 215 SuS rd. 116.000 €
Johanna-Sebus Grundschule 187 SuS rd. 101.000 €
Willibrord Grundschule 281 SuS rd. 152.000 €



Explizit nicht in diesen Beträgen enthalten sind die Kosten für die Sanierung und Wiederherstellung der überplanten Flächen, da diese von Schulstandort zu Schulstandort im Hinblick auf die vorhandene Fläche, den Zustand der Flächen und der Art der Flächen stark differiert. Hier muss in jedem Einzelfall geprüft werden, was angemessen und notwendig ist. Weiter wurde als fester Standard festgelegt, dass es pro Schule maximal ein Außenklassenzimmer sowie einen Schulgarten geben darf, nicht muss. Für die Größe des Schulgartens wird eine Größe von maximal 0,5 m²/ Kind als ausreichend erachtet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 27.11.2019
Wortbeitrag:
Mittels einer Power-Point-Präsentation stellt Frau Hoff vom Landschaftsarchitekturbüro Hoff in Essen die Vorentwurfsplanung für die Schulhofgestaltung der Grundschule An den Linden vor.

Bürgermeisterin Northing bedankt sich bei allen an den Planungen beteiligten Personen und spricht ihre Begeisterung für den konkreten Entwurf aber auch für die gleichzeitig entwickelten Standards aus.

Tariflich Beschäftigter Hoymann erläutert die Drucksache.

Stadtkämmerer und Erster Beigeordneter Haas bekräftigt die Bedeutung von Standards, stellt aber heraus, dass die Herstellung von Schulgärten und Außenklassenzimmern eine Integration in das Schulkonzept erfordert und die langfristige Pflege dieser Einrichtungen sichergestellt sein muss.

Auf Nachfrage von StV. Meyer-Wilmes führt Frau Hoff aus, dass für die Wege und Schulhofflächen sickerfähige Materialien verwendet werden. Ziel sei eine Entwässerung, die die auf dem Gelände stehenden Bäume bei der Wasserversorgung unterstütze. Die Verwendung von Asphalt sei nicht vorgesehen.

StV. Meyer-Wilmes wundert sich über eine Ausrichtung der Mittel an Schülerzahlen, da der Sanierungsbedarf der Schulhofflächen nicht von der Schülerzahl abhängig sei.
Tariflich Beschäftigter Hoymann stellt klar, dass es sich bei dem Kopfbetrag lediglich um den Standard für die Ausstattung der Schulhöfe mit Spielgeräten etc. handele. Die Sanierungskosten der vorhandenen Flächen könnten und sollten explizit nicht vorab festgelegt werden.

Bei der in den Plänen grün hinterlegten Fläche, handelt es sich um eine öffentliche Parkfläche, die momentan als Schulhoffläche mitgenutzt wird. Es gibt Überlegungen für diese Fläche im Rahmen der Jugendhilfe eine Spielnutzung zuzulassen. Hier steht jedoch noch eine Abstimmung mit der Denkmalbehörde aus. Die Möglichkeit der Nutzung wird bei den aktuellen Planungen durch die Erwägung von Toren in der Zaunanlage offengehalten.

StV. Lichtenberger stellt die positive Entwicklung der Grundschule An den Linden heraus und hält insbesondere das Beteiligungsverfahren in Bezug auf die Schulhofgestaltung für positiv.

Auf Nachfrage des StV. Cosar teilt Stadtkämmerer und Erster Beigeordneter Haas mit, dass über eine Begleitung der weiteren Schulhofmaßnahmen durch ein Landschaftsarchitekturbüro zu gegebener Zeit entschieden würde. Ein Zeitplan ergebe sich aus der Erweiterungsplanung für die Schulbauten.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
1. den Schulhof der GGS An den Linden wie in der Drucksache Nr. 1219 /X. vorgeschlagen
und
2. für weitere Schulhofplanungen die in der Drucksache genannten Standards zu verwenden.

nach oben