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1230/X. - Nutzung der „Kleinen Personenfähre“ für touristische Zwecke in Trägerschaft des Heimatvereins Schenkenschanz e.V.

Vorlagennummer1230/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Nutzung der „Kleinen Personenfähre“ für touristische Zwecke in Trägerschaft des Heimatvereins Schenkenschanz e.V. unter den in der Drucksache genannten Rahmenbedingungen. Der Rat hebt den eingetragenen Sperrvermerk auf.

Sachverhalt:


Mit Beschluss vom 17.06.2015 hat der Rat der Stadt Kleve entschieden, der Gesellschafterversammlung der Klever Versorgungsbetriebe GmbH zu empfehlen, den Betrieb der Fähre Schenkenschanz zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.

In einer weiteren Ratssitzung am 09.03.2016 wurde bezüglich der Auslegung des Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 betreffend den Umfang der Einstellung des Fährbetriebes beschlossen, der Gesellschafterversammlung der Klever Versorgungsbetriebe GmbH zu empfehlen, die Einstellung des gesamten Fährbetriebes (große und kleine Fähre) zum 31.03.2016 zu veranlassen. Im Hinblick auf die Frage der touristischen Nutzung der kleinen Fähre hat der Rat weiter beschlossen, den vorgetragenen Prüfantrag zunächst in den Fraktionen zu beraten und in der Ratssitzung am 11.05.2016 erneut zu thematisieren.

In der Sitzung des Rates der Stadt Kleve am 11.05.2016 wurde die Verwaltung dann einstimmig beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine Nutzung der „kleinen Personenfähre Schenkenschanz“ für touristische Zwecke in Trägerschaft eines Dritten unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen möglich sei. Das Prüfergebnis war dem Rat im Herbst 2016 vorzulegen.

Die Verwaltung hat daraufhin sowohl mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk als auch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft Schenkenschanz, vertreten durch den Heimatverein Schenkenschanz, umfassende Gespräche geführt. Das Ergebnis der Gespräche mit dem THW ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über den Betrieb der Hochwasserpersonenfähre im Hochwasserfall. Parallel fanden verschiedene Gespräche mit dem Heimatverein Schenkenschanz statt, zunächst mit dem Ziel, die Personenfähre durch einen Dritten gegen Entgelt einzusetzen. Da der Betrieb einer Personenfähre nicht Aufgabe der Stadt Kleve ist, wurde der Heimatverein Schenkenschanz gebeten, ein Konzept für den Betrieb der Fähre vorzulegen. Mit Schreiben vom 25.03.2019 wurde dieses Konzept nunmehr vorgelegt.

Am 03.06.2019 fand auf Basis des vorgelegten Konzeptes eine Besprechung mit dem Heimatverein statt. Es wurde vereinbart, dass der Heimatverein auch eine umfassende Gesamtkostenübersicht, unterteilt nach laufenden und einmaligen Kosten, eine Bestätigung hinsichtlich der steuerrechtlichen Relevanz, Ausführungen der Abstimmung zwischen dem Heimatverein und dem THW über Eckpunkte zur Abgrenzung der touristischen Nutzung zum Hochwasserfall, Benennung möglicher Sponsoren sowie Übersendung einer kalkulierten Kosteneinschätzung des Fährbetreibers vorlegt.

Mit Schreiben vom 11.09.2019 hat der Heimatverein Schenkenschanz nunmehr alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Danach betreibt der Heimatverein Schenkenschanz nunmehr die Fähre ehrenamtlich in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Hier hat es einen entsprechenden Vorstandsbeschluss des Heimatvereins gegeben. Damit hat das Betreiben der Personenfähre Schenkenschanz/ Düffelward durch den Heimatverein Schenkenschanz e.V. keine steuerrechtliche Relevanz. Eine entsprechende Bestätigung durch ein Steuerberatungsbüro liegt vor.

Die Gesamtkosten für den Fährbetrieb belaufen sich im ersten Jahr auf rund 24.150 €. Es handelt sich um folgende laufende Kosten:

Personalkosten bei einem Betrieb von 440 Stunden
inklusive Rüstzeit im Jahr und einem Bruttostundenlohn
in Höhe von 25 € 11.000 €
Steuerberatungskosten in Höhe von 15 % des Bruttoarbeits-
lohns 1.100 €
Kosten für Kraftstoff, Schmiermittel und Farben 1.500 €
Vorsorgeansatz für anfallende Reparaturen für das
Fahrzeug wie auch für die Ausrüstung 4.000 €
17.600 €

Folgende einmalige Kosten fallen in 2020 an:

Beschaffung eines Bauwagens auch für die Bedürfnisse des THW 5.000 €
Einrichtung des Bauwagens 250 €
Beschaffung eines Stromaggregats 800 €
Kleinmaterial, wie Ketten, Festmache usw. 500 €
6.550 €

Im Hinblick auf die erforderliche Abstimmung mit dem THW erfolgt eine förmliche Übergabe in schriftlicher Form, die insbesondere den Gesamtzustand, Beschädigungen und Farbschäden beschreibt. Zudem wird der technische Zustand festgehalten und festgelegt, bis zu welchem Pegel Emmerich (Wassertiefe) das Fahrzeug gefahrlos betrieben werden kann. Dazu wird das Unterschiff in Augenschein genommen, um den tatsächlichen Tiefgang zu ermitteln.

Die Maschine wird mindestens einmal in der Woche für mindestens 15 Minuten durch einen Beauftragten des Heimatvereins gestartet und die Antriebsmaschine für ca. 15 Minuten laufen gelassen, um eine Verschlammung des Treibstoffes durch Bakterien zu verhindern.

Ein Beauftragter des Heimatvereins nimmt an Ausbildungs- und Gewöhnungsfahrten des THW teil, um sich mit dem Fahrzeug und dem Fahrverhalten des Bootes vertraut zu machen und als Multiplikator die Bootsführer zu unterweisen.

Der zu beschaffende Bauwagen durch den Heimatverein als Unterkunft für das Bootspersonal wird in ausreichender Größe beschafft, um auch die Bedürfnisse des THW zu berücksichtigen. Das THW setzt die Unterbringungsmöglichkeit im Hochwasserdienst ein, lagert und wartet den Bauwagen auf seinem Gelände, um im Einsatzfall unmittelbar Zugriff zu haben.

Die Personenfähre soll ab Ostern bis Anfang Oktober eines jeden Jahres in Betrieb gehen. Zudem soll an Feiertagen und zu besonderen Anlässen, und zwar in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr inklusive der Rüstzeit, ein Fährbetrieb angeboten werden. Bei schlechten Wetterlagen wird kein Transport durchgeführt. Der Heimatverein informiert hierüber rechtzeitig in der Presse und in den elektronischen Medien.

Die Stadt Kleve ist bereit, die in ihrem Eigentum befindliche Personenfähre auch für Zwecke der touristischen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Im Etatentwurf 2020 ist ein Betrag in Höhe von 25.000 € als Zuschuss an den Heimatverein Schenkenschanz e.V. eingeplant, in den Folgejahren jeweils 20.000 €.

Im Falle eines Ratsbeschlusses über die Mittelbereitstellung verpflichtet sich der Heimatverein Schenkenschanz, die Kosten zu noch zu vereinbarenden Terminen sowie etwaige Einnahmen (Sponsoren u.a.) nachzuweisen. Die Höhe des Zuschusses der Stadt Kleve beschränkt sich auf die Differenz zwischen den nachgewiesenen Kosten und etwaige Einnahmen und beträgt max. 20.000 € pro Jahr.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 04.12.2019
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.12.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Nutzung der „Kleinen Personenfähre“ für touristische Zwecke in Trägerschaft des Heimatvereins Schenkenschanz e.V. unter den in der Drucksache Nr. 1230 /X. genannten Rahmenbedingungen. Der Rat hebt den eingetragenen Sperrvermerk auf.

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