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1239/X. - Bevorrechtigung Fahrradstraße Ackerstraße

Vorlagennummer1239/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Fahrradstraße Ackerstraße mit einer Bevorrechtigung zu beschildern. Die Maßnahme soll zunächst versuchsweise für die Dauer eines Jahres eingerichtet werden.

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 30.07.2019 haben Frau Ute Evers-Garisch und Herr Siegbert Garisch übder den Ausschuss für Bürgeranträge beantragt, dass die Fahrradstraße Ackerstraße mit einer Bevorrechtigung beschildert werden soll. Vom Ausschuss für Bürgeranträge wurde der Antrag an den Umwelt- und Verkehrsausschuss verwiesen.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die erforderliche Prüfung unter Beteiligung der Fachbereiche der Verwaltung und der Kreispolizeibehörde durchgeführt.

Die Polizei lehnte die Bevorrechtigung der Fahrradstraße Ackerstraße aus polizeilicher Sicht grundsätzlich ab.

Die Stellungnahme der Polizei ist wie folgt:

„Die Ackerstraße verbindet die Königsallee mit der Thaerstraße. Von der Königsallee bis zur Brahmsstraße ist sie als Fahrradstraße angeordnet. An allen Einmündungen die auf die Fahrradstraße stoßen gilt die Regelung „rechts vor links“. Der KfZ-Verkehr ist durch Zusatzzeichen zugelassen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Fahrradstraße als sogenannte Vorfahrtstraße anzuordnen.
Aus diesem Grunde wurde zunächst die Unfalllage ausgewertet.

Seit Einrichtung der Fahrradstraße 2015 gab es lediglich drei Unfälle mit Radfahrerbeteiligung. Die Unfalllage ist somit unauffällig. Durch die Anordnung als Vorfahrtstraße besteht die Gefahr, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten sich erhöhen. Sie müsste aus der Zone 30 ausgegliedert werden.

Es entsteht ein erhöhter Beschilderungsbedarf mit Einrichtung von positiv und negativ Zeichen der Vorfahrtregelung. Beginn und Ende der 30er Zone sowie der Fahrradstraße. Zumal auch noch auf die geänderte Vorfahrt mit Beschilderung hingewiesen werden müsste, damit sich nicht von vorne herein eine Unfalllage entwickelt.

Die Akzeptanz als Fahrradstraße würde verloren gehen, da ja der PKW-Verkehr zugelassen ist. Aus den vorgenannten Gründen wird aus polizeilicher Sicht eine Einrichtung der Ackerstraße als Fahrrad-Vorfahrtstraße abgelehnt. Zumal diese Regelung dann auf alle im Stadtgebiet angeordneten Fahrradstraßen übertragen werden müsste, um Verständnis beim Verkehrsteilnehmer zu erwirken.“

Unter Abwägung der Gesamtumstände kommt die Verwaltung dennoch zu dem Ergebnis, die Fahrradstraße Ackerstraße, zunächst testweise für die Dauer eines Jahres, mit einer Bevorrechtigung zu beschildern. Nach Abschluss des Versuchszeitraums wird ein Erfahrungsbericht vorgelegt.

Für die Einrichtung der Bevorrechtigung der Fahrradstraße Ackerstraße sind umfangreiche Beschilderungsmaßnahmen durchzuführen.

So muss an jeder Einmündung zur Ackerstraße die Tempo 30-Zone aufgehoben und beim Verlassen der Ackerstraße wieder angeordnet werden. Hierzu ist die Aufstellung des Verkehrszeichen 274.1-40 (Beginn und Ende einer Tempo 30-Zone) erforderlich.

Weiterhin erhält die Ackerstraße an jeder Einmündung eine Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt).

Im Gegenzug ist an den einmündenden Straßen der Nachrang durch Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) zu beschildern. Hinzu kommt hier der Hinweis auf die geänderte Vorfahrt durch Verkehrszeichen 101 (Gefahrstelle) mit dem Zusatzzeichen 1008-30 (Vorfahrt geändert). Der Hinweis auf die geänderte Vorfahrt wird für einen Zeitraum von drei Monaten aufgestellt.

Insgesamt müssen daher im Bereich der Ackerstraße und an den einmündenden Straßen 34 Verkehrszeichen und 8 Zusatzzeichen aufgestellt/ abgebaut werden.

Die Anregung, die ausgewiesene Fahrradstraße zusätzlich durch Piktogramme auf den Straßenoberflächen zu kennzeichnen kann nicht umgesetzt werden. Nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8) kann der Fahrzeugverkehr lediglich zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation durch Schriftzeichen, Sinnbilder oder die Wiedergabe des Verkehrszeichens aufmerksam gemacht werden. Von dieser Möglichkeit ist aber nur sparsam Gebrauch zu machen.

Zusätzlich wurde in der Dienstbesprechung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Verkehrsingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebs Straßenbau NRW (VIB) am 03./ 04. April 2019 in Bad Sassendorf u. a. die Markierung von Straßen mit Radverkehrs-Sinnbildern thematisiert. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in Kooperation mit dem Fachzentrum Verkehr der Bergischen Universität Wuppertal und dem Bereich Diagnostik und Intervention der Technischen Universität Dresden das bundesweite Forschungsprojekt „Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit“ initiiert. Das Projekt, das 2016 gestartet wurde und derzeit noch andauert, soll voraussichtlich Anfang 2020 beendet und anschießend evaluiert werden. Durch die VIB wurde hierzu festgestellt, dass zunächst die Ergebnisse des bundesweiten Forschungsprojekts und ggf. hieraus resultierende straßenverkehrsrechtlich oder planungstechnische Änderungen abgewartet werden sollen. Bis dahin ist vom Einsatz weiterer alleinstehender Radverkehr-Sinnbilder und Piktogrammketten abzusehen.

Auswirkungen:


Die Maßnahme wird von den USK im Rahmen der Unterhaltung durchgeführt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 16.01.2020
Wortbeitrag:
Ausschussvorsitzender und StV. Bay fragt, ob es zu dieser Drucksache Anmerkungen der Ausschussmitglieder gebe.

Sachkundiger Bürger Koken erklärt, dass er es begrüßt, dass die Bevorrechtigung der Fahrradstraße auf der Ackerstraße eingerichtet werde. Er wolle nachfragen, warum nicht berücksichtigt wurde, Piktogramme aufzubringen. Die Radstraße müsse als solche erkannt werden. Sachkundiger Bürger Koken bittet darum, dass die Öffentlichkeit besser über die Änderungen informiert werde.
Ausschussvorsitzender und StV. Bay weist auf Seite 3 der Drucksache hin. Die Anbringung von Piktogrammen werde derzeit noch geprüft. Solange die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, muss können Piktogramme nicht berücksichtig werden.

StV. Verhoeven befürwortet die Stärkung des Radverkehrs. Jedoch sollten keine zusätzlichen Gefahrenstellen geschaffen werden. Zudem wird darum gebeten, dass der Verkehrsplaner mit eingebunden werde. Die derzeitige aktuelle Regelung sei seiner Meinung nach sicherer, bis eine einheitliche Bevorrechtigung von Fahrradstraßen getroffen werde.

Technischer Beigeordneter Rauer zeigt sich überrascht von dem Wunsch, die Bevorrechtigung der Fahrradstraße auf der Ackerstraße zu verschieben. Eine Bevorrechtigung der Fahrradstraße werde natürlich intensiv beobachtet und kontrolliert.

StV. Bucksteeg stellt die Frage an die Verwaltung, ob die Ackerstraße nun aus den 30er-Zonen ausgegliedert werde.

Städtischer Amtsrat Seißer erklärt, dass die Ackerstraße aus den 30er-Zonen ausgegliedert werde, sich mit einer Bevorrechtigung der Fahrradstraße an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit jedoch nichts ändern werde, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen ebenfalls 30 km/h beträgt. Bei der Bevorrechtigung werde es nicht zu einer Sonderstellung kommen, es werde lediglich die Vorfahrtsregelung geändert. Die Änderung der Vorfahrtsregelung werde zudem für ein halbes Jahr durch ein Gefahrzeichen und dem Zusatzzeichen “Geänderte Vorfahrt“ unterstützt. Zudem sei vorgesehen eine erste Verkehrszählung von der beabsichtigten Maßnahme sowie eine zweite Verkehrszählung nach der beabsichtigten Maßnahme durchzuführen und diese auszuwerten.

StV. Schnütgen wünscht keine Verzögerung bei der Umsetzung der Bevorrechtigung. Zuvor müsse jedoch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine gründliche Information für die Nutzer erfolgen.

StV. Gietemann weist darauf hin, dass die Polizei die Bevorrechtigung für den Fahrradfahrer ablehne. Das wichtigste sei, dass den Fahrradfahrern nichts passieren würde. Die Bevorrechtigung der Fahrradstraße sei somit gegen die Empfehlung der Polizei. Es wird um Mitteilung gebeten, welches Risiko bei der Bevorrechtigung der Fahrradstraße bestehen würde.

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas teilt mit, dass der Versuchsstatus als richtig erachtet werde. Die Verwaltung möchte dies umsetzen und Erfahrungen hierdurch sammeln. Verkehrsregelungen seien auch immer in der Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer. Die Versicherungspflicht sei hier nicht betroffen, da es sich hierbei um eine Maßnahme nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) handele. Diese Maßnahme sei nicht zu vergleichen mit der Maßnahme in der Fußgängerzone auf der Großen Straße.

StV. Schroers stellt die Frage, ob der neue Verkehrsplaner bei der Bevorrechtigung der Fahrradstraße mit eingebunden worden sei. Der Verkehrsplaner habe bei seiner Vorstellung darum gebeten, keine Experimente durchzuführen. Zudem stellte StV. Schroers die Frage, was der Verkehrsplaner zu der Bevorrechtigung der Fahrradstraße sagen würde. Des Weiteren hielte er die Ackerstraße als bevorrechtigte Fahrradstraße nicht für sinnvoll und stellte die Frage, ob es nicht bessere Straßen für diese Maßnahme geben würde.

Tariflich Beschäftigter Klockhaus teilt hierzu mit, dass im Hinblick auf das Mobilitätsentwicklungskonzept der Verkehrsplaner mit eingebunden sei.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay teilt hierzu mit, dass zunächst mit der Ackerstraße angefangen werden solle.

StV. Schroers fragt nach, ob die Ackerstraße mit 34 Verkehrszeichen und 8 Zusatzzeichen die sinnvollste Lösung sei.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass es sich um einen Vorgriff auf ein noch nicht bekanntes Konzept handeln würde. Ein Abwarten, bis umfassende Konzepte existieren, solle in Hinblick auf den Auftrag aus dem Ausschuss nicht erfolgen. Der Verkehrsplaner habe keine Bedenken.

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas führt weiter aus, dass es eine Testphase sei. Wenn diese nicht erfolgreich sei, könnten die Schilder und Pfosten weiterverwendet werden.

StV. Rütter teilt dieselbe Meinung wie StV. Verhoeven. Die Ackerstraße spricht gerade wegen der Schule als nicht so optimale Lösung. Erst solle eine Gesamtlösung erarbeitet werden, bevor die Maßnahme auf der Ackerstraße umgesetzt werde. Die Schülerinnen und Schüler sollten nicht als Probanden dienen.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay stellt klar, dass es nicht in Ordnung sei, die Schülerinnen und Schüler als Probanden zu bezeichnen. Die Autofahrer haben sich dem Fußgänger sowie dem Radfahrer unterzuordnen.

StV. Koken erklärt, dass das Forschungsprojekt in Dresden nichts mit der Vorfahrtsregelung zu tun habe. Piktogramme könnten auch noch später angebracht werden. Erfahrungen hieraus könnten in das Mobilitätskonzept übernommen werden.

Städtischer Amtsrat Seißer erklärt zum Einwand von StV. Rütter, dass vorrangig Fahrradstraßen im Rahmen der Schulwegsicherung eingerichtet worden seien. Beispielhaft führt er den Gemeindeweg an. Hier sei die Vorfahrtsstraße, Berliner Straße, an Einmündungsbereich zum Gemeindeweg in eine 30-er-Zone umgewandelt worden. Auch hier seien die erforderlichen Beschilderungsmaßnahmen durchgeführt worden, um auf die geänderte Vorfahrtssituation hinzuweisen. Bislang haben sich dort keine Verkehrsunfälle ereignet.

StV. Verhoeven teilt mit, dass die CDU den Vorschlag in der nächsten Fraktionssitzung weiter beraten möchte.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.01.2020
Wortbeitrag:
StV. Gebing beantragt für seine Fraktion die Rückverweisung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss. Zwar sei das Anliegen nachvollziehbar, allerdings verspreche sie sich mehr von einer farblichen Hervorhebung auf der Fahrbahn, die zu prüfen sei. Um den vorhandenen Zielkonflikten an der Einmündung Gutenbergstraße zu begegnen, sollten aber bereits Parkverbotszonen eingerichtet werden, damit die Kreuzung besser einsehbar sei.

StV. Tekath schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen von StV. Gebing an.

Auch StV. Meyer-Wilmes spricht sich für eine Rückverweisung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss aus.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 05.02.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss zurück zu verweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der farblichen Fahrbahnmarkierung und die Einrichtung von Parkverbotszonen an der Einmündung Gutenbergstraße zu prüfen.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass die Rückverweisung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses von der CDU-Fraktion beantragt worden sei.

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