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1240/X. - Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume hier: Überarbeitung des Bewirtschaftungskonzeptes unter Berücksichtigung des ökologischen Wertes der Straßenbäume

Vorlagennummer1240/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt die in der Drucksache Nr. 1240 /X. erläuterte Überarbeitung des Bewirtschaftungskonzeptes Straßenbäume nebst Anlagen als Umsetzungsgrundlage für die Straßenbäume in Kleve.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 das „Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume“ beschlossen (siehe Drucksache Nr. 388 / IX). Das Konzept beschreibt, nach Priorität geordnet, Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen. Die Priorität der Straßen wurde bisher unter Berücksichtigung der Vitalität der Bäume sowie dem Unterhaltungsaufwand an Straßen bestimmt.
Das „Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume“ vom 20.07.2011 benennt 33 Straßen, die aus dem Stadtgebiet zur vorrangigen Sanierung des Baumbestandes ausgewählt waren. Das Konzept ist bereits in 13 Straßen umgesetzt bzw. befindet sich in der Umsetzung. 13 weitere Straßenzüge sind entweder gänzlich oder in Teilen Alleen im Sinne des § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW. Aufgrund der Schutzbestimmungen des Landes NRW finden die Maßnahmen des Bewirtschaftungskonzeptes für Alleen keine Anwendung und werden aus dem Konzept gestrichen. Maßnahmen an Alleenbäumen erfordern einer gesonderten Betrachtung und sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. Die Entfernung der Alleebäume ist ausschließlich zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zulässig. Die Maßnahme „Platanen am Parkplatz der Stadthalle“ wird zurückgestellt bis die Planungen in diesem Bereich beschlossen sind. Für die Umsetzung des Konzeptes verbleiben 8 Straßen: Teilabschnitt der Olmer Straße in Kellen, Spielstraße/Grünzug Friedrich-Ebert-Ring, Uhlandstraße, Kendelstraße. Olmer Straße in Griethausen, Teilabschnitt der Berliner Straße, Van-den-Bergh-Straße, Weg zum Sportplatz in Griethausen.
Ferner soll zusätzlich der ökologische Wert der Bäume zur Bewertung der Straßen herangezogen werden und deren Priorität beeinflussen. Der ökologische Wert wird über den Versiegelungsgrad der näheren Umgebung bestimmt. Als versiegelt gelten Flächen, von denen aus das Wasser nicht ungehindert ins Erdreich versickern kann. Dazu zählen zum Beispiel Dach-, Gebäudeflächen und befestigte Flächen. Hier gilt folgendes: Umso höher die Versiegelung, umso höher ist der Wert der Straßenbäume und umso länger sollen die Bäume erhalten werden. In die Bewertung fließen alle versiegelten Flächen in einem Umkreis von 50 m um den Straßenzug ein.
Dadurch ergibt sich eine geänderte Umsetzungsreihenfolge des Konzeptes in den verbliebenen Straßen, die der Anlage A zu entnehmen ist. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Umsetzungsreihenfolge; in der Detailplanung wird jeder einzelne Baum erneut betrachtet. Insbesondere muss hervorgehoben werden, dass die Bäume ohne Schadwirkung grundsätzlich zu erhalten sind.
Die geschätzten Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 3500 € pro Baumstandort und sind in der Anlage A aufgeführt. Die genaue Anzahl der Baumstandorte ergibt sich im Zuge der Einzelbaumbewertung im Rahmen der Detailplanung.
In der Anlage A werden die betroffenen Straßen, bezogen auf den Unterhaltungsaufwand und den Schadenszustand der Straßen, Vitalität und den ökologischen Wert der Bäume, nach Priorität dargestellt. In der Anlage B sind die Reihenfolge der Straßen vor Überarbeitung und der Umsetzungsstand vermerkt.
Die Verwaltung empfiehlt die Änderung des Bewirtschaftungskonzeptes Straßenbäume zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 16.01.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer stellt das überarbeitete Bewirtschaftungskonzept anhand der Blumenstraße dar. Hierzu wird mitgeteilt, dass jeder einzelne Baum auch einzeln bewertet werde. Diese Bewertung werde bereitgestellt.
StV. Verhoeven gibt an, dass er die Anlage A nicht über das I-Rich bekommen habe. Somit konnte dies nicht begutachtet werden.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt hierzu mit, dass nicht nachvollzogen werden könne, weshalb die Anlage nicht zur Verfügung steht würde.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay stellt fest, dass so keine Entscheidung getroffen werden könne. Diese solle dann im Haupt- und Finanzausschuss getroffen werden.

StV. Ricken stellt die Frage, ob bei Neupflanzungen von Bäumen nicht direkt ein Drainagerohr mit eingebaut werden könne, sodass die Bäume bei längerer Trockenheit hierüber mit Wasser versorgt werden könnten. Wenn die Erde zu trocken sei, würde das meiste Wasser schließlich über die Baumscheibe hinweg fließen, als zu versickern.

Leitender Verwaltungsdirektor Koppetsch teilt zu dieser Anfrage mit, dass ein Drainagerohr nichts bringen würde. Nasssäcke wären zur Bewässerung von Bäumen die bessere Lösung. Diese seien jedoch sehr teuer und oft Vandalismus ausgesetzt. Aufgrund der relativ schlechten Wasseraufnahme der gebundenen Decken werde wieder Muttererde an Baumscheiben mit eingebracht.

Sachkundiger Bürger Thomas führt weiter aus, dass es zwingend notwendig sei, dass die Bäume auch noch atmen könnten.

Sachkundiger Bürger Koken gibt an, dass er die Berechnung des ökologischen Wertes nicht nachvollziehen könne. Er möchte wissen, ob die Berechnung von der Verwaltung oder von einer anderen Gemeinde stammen würde.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass die Idee der Berechnung von der Verwaltung stamme. Das Umfeld des Baumes solle mit bewertet werden. Diese Berechnung sei selbst erarbeitet worden. Sie ermögliche die genauere Betrachtung eines jeden einzelnen Baumes.

Ausschussvorsitzender und StV. Bay schlägt vor, zu diesem TOP keine Empfehlung zu treffen, da die Anlage A nicht zur Verfügung stehen würde.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.01.2020
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 05.02.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die in der Drucksache Nr. 1240 /X. erläuterte Überarbeitung des Bewirtschaftungskonzeptes Straßenbäume nebst Anlagen als Umsetzungsgrundlage für die Straßenbäume in Kleve.

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