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1250/X. - Bebauungsplan Nr. 5-243-1 für den Bereich Fliersol / Kattenwald im Ortsteil Reichswalde hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1250/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 5-243-1 für den Bereich Fliersol / Kattenwald im Ortsteil Reichswalde bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 26.06.2019 die Einleitung des Verfahrens sowie die Öffentliche Auslegung beschlossen. Diese fand vom 21.10.2019 bis zum 26.11.2019 einschließlich statt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 18.10.2019 um Stellungnahme gebeten.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung sind Anregungen eingegangen, die aber keine Änderung der Planung zur Folge hatten.

Ziel der Planung ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen auf einer im Innenbereich gelegene Fläche zu schaffen, so dass zusätzliche, zukünftige Wohnbebauung in geordneten städtebaulichen Bahnen realisiert werden kann.

Die Anregungen und Stellungnahmen der Beteiligungen sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat nunmehr durch Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV Schnütgen fragt an, ob eine Fortführung des Verfahrens mit Blick auf die Ausrichtung der Bestandsgebäude und den Ausnahmeregelungen bei Bestandsgebäuden noch nötig sei.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass bisher im Rahmen des § 34 BauGB im Einzelfall entschieden wurde. Daher sei es zu Ausnahmeregelungen im Bestandbereich gekommen. Für mögliche Neubauten in dem Plangebiet sei zukünftig der Bebauungsplan zu berücksichtigen.

Sachk. Bürger Dr. Merges merkt an, dass ihm zu den Drucksachen im Bau- und Planungsausschuss genaue Informationen in Bezug auf die Klimaauswirkungen der Vorhaben fehlen. Er bittet darum zu prüfen, wie diese Betrachtungsweise mit in die Drucksachen aufgenommen werden könne.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass man dies erörtert habe und Überlegungen zur Darstellung der Klimaauswirkungen stattfinden. Dies sei auf der Bebauungsplanebene ein Prozess den man optimieren werde. Er führt weiter aus, dass es schwierig sei alle möglichen Auswirkungen zu beziffern.

Sachk. Bürger Dr. Merges erklärt, dass man die möglichen Auswirkungen qualifizieren könne. Er halte den Hinweis auf positive oder negative Auswirkungen des Vorhabens für sinnvoll.

StV Dr. Meyer-Wilmes regt an die möglichen Kriterien zu erörtern.

Technischer Beigeordneter Rauer sagt zu, dass ein Vorschlag der Darstellung der Auswirkungen zu erarbeiten sei. Er befürworte die Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verkehrsausschuss und sehe die Entwicklung des Prozesses unter Einbindung aller Beteiligten. Er ergänzt, dass er die Diskussion zu diesem Thema begrüße um einen Konsens zwischen Verwaltung und Rat zu erzielen.

Sachk. Bürger Holtfester fragt an, wann mit dem Ergebnis der Ausarbeitung zu rechnen sei.

Technischer Beigeordneter Rauer äußert, dass ein Vorschlag im ersten Halbjahr erarbeitet werde.

StV Schnütgen beantragt Fraktionsberatung.
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat gegeben.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.01.2020
Wortbeitrag:
StV. Schnütgen stellt klar, dass ihre Fraktion sich bereits frühzeitig kritisch geäußert habe. Sie verweist auf die Erläuterungen des Technischen Beigeordneten Rauer in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und beantragt unter Bezugnahme auf die Stellungnahmen der Privaten sowie der Handwerkskammer die Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss. Die Planungen sollten dahingehend abgeändert werden, dass die Baufenster im nördlichen Teil der Grundstücke entlang des Kattenwald bis Brandenberg festgesetzt würden und so die Flucht erhalten bleibe, die Baufenster im westlichen Bereich vorgezogen würden und sich auch das freie Grundstück im Sinne einer homogenen Bebauung einfüge.

Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass Baugenehmigungen bereits erteilt seien und entsprechend einfließen müssten.

StV. Gebing schließt sich StV. Schnütgen an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 05.02.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss zurück zu verweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen entsprechend der Ausführungen von StV. Schnütgen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2020 abzuändern.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass die Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses von der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN beantragt worden sei.

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