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1251/X. - Bebauungsplan Nr. 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer1251/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.06.2017 die Einleitung des Bebauungsplans 1-321-0 für den Bereich Tiergartenstraße beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 28.08.2017 bis einschließlich 12.09.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.08.2017 informiert.
Die Offenlage fand in der Zeit vom 21.10.2019 bis einschließlich 26.11.2019 einschließlich statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 18.10.2019 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans ist es, Bauflächen städtebaulich geordnet auszuweisen und somit die Entwicklung des Gebietes zu unterstützen und zu steuern. Um eine sinnvolle Nutzung und Ergänzung des Bestandes zu ermöglichen, wird ein Besonderes Wohngebiet festgesetzt und die vorhandenen Bauten mit Baufenstern versehen. Unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung sowie der topographischen Gegebenheiten werden die Baufenster in einer angemessenen Weise festgelegt. Weiterhin wird die Festsetzung einer offenen Bauweise im gesamten Geltungsbereich vorgenommen. Die Änderung ist an dieser Stelle städtebaulich verträglich und dient einer behutsamen Nachverdichtung in dem historisch wichtigen Eingangsbereich von Kleve.

Die eingegangenen Stellungnahme führten zu keiner Änderung des Bebauungsplans. Die Anregungen und Stellungnahme der Beteiligungen sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr durch Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Ausschussvorsitzender Gebing ergänzt, dass das Bauvorhaben auch im Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung besprochen werden soll.

StV Meyer-Wilmes fragt nach, welche Möglichkeit für einen städtebaulichen Vertrag bestehe und wie eine mögliche Bebauung im Verhältnis zu der vorhandenen Grundstücksgröße stehe.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass es ohne ein aktuelles Bauprojekt keine rechtliche Grundlage für einen städtebaulichen Vertrag gebe. Die Reglementierungen für eine Bebauung lege der Bebauungsplan fest.
Die Auswirkungen auf das Verhältnis Baukörper und Grundstücksgröße könne derzeit nicht beurteilt werden. Auf die Teilung der Grundstücke habe die Verwaltung keinen Einfluss. Man könne auf die Gestaltung des Bauvorhabens im Rahmen eines Bauantrages einwirken und könne die Bebauung mit der unteren und oberen Denkmalbehörde abstimmen.

Sachk. Bürger Dr. Merges erklärt, dass seine Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde. Er wünsche sich, dass aufgrund der Historie die Fläche unbebaut bleibt.

StV Fuchs teilt mit, dass sie den Rückkauf des Grundstücks durch die Stadt Kleve fordere und sie unterstütze die Aussage von Herrn Dr. Merges. Sie befürworte die Erhaltung des historisch wichtigen Eingangsbereiches von Kleve in Form einer Grünfläche.

StV Dr. Meyer-Wilmes bittet darzustellen, welche Voraussetzungen für einen städtebaulichen Vertrag erforderlich seien.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass entweder eine städtische Fläche bebaut werden soll oder ein Bebauungsplan aufgrund eines Vorhabens aufgestellt werde. Ein städtebaulicher Vertrag ist eine Vereinbarung, hierbei müssen beide Parteien einverstanden sein. Derzeit handele es sich im Bebauungsplan um einen Angebotsplan, der das zulässige Bauvolumen festsetzt und nach Satzungsbeschluss keinen Raum biete noch einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Sachk. Bürger Dr. Merges fragt, ob derzeit ein Baurecht existiert.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass derzeit eine Veränderungssperre bestehe die im März 2020 auslaufe und dass diese noch einmal verlängert werden könne. Nach Ablauf der Sperre sei das Baurecht durch den alten Bebauungsplan gegeben. Zur Einflussnahme sei ein neuer Bebauungsplan erforderlich.

Sachk. Bürger Holtfester beantragt Fraktionsberatung.
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat gegeben.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.01.2020
Wortbeitrag:
Unter Bezugnahme auf die Beratung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses bittet StV. Dr. Meyer-Wilmes darum, mit dem Eigentümer zwecks Vorstellung seiner Planungen Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus sollte in den Satzungstext folgender Passus aufgenommen werden: „Die Architektur muss sich beidseitig an die vorhandene Architektur anpassen und mit dem Denkmalschutz abgestimmt sein.“

Technischer Beigeordneter Rauer sagt zu, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen und den genannten Passus hinsichtlich der rechtlichen Bestandskraft und Anwendbarkeit zu prüfen. Er könne aber nicht zusagen, dass Ergebnisse bereits zur Ratssitzung vorlägen. Er kündigt weiter an, dass die Veränderungssperre für diesen Bereich verlängert werden solle.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 05.02.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss zurück zu verweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Investor hinsichtlich seiner Planungen für das Grundstück zu führen, die Planungen einzufordern und die Verlängerung der Veränderungssperre vorzubereiten.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass eine angepasste Bebauung hinsichtlich ihrer Quantifizierung und Qualifizierung im Bebauungsplan festgesetzt werden könne. Für gestalterische Aspekte sei dies jedoch nicht möglich. In der kommenden Woche finde ein Gespräch mit dem Investor zur Projektierung statt.

StV. Gebing beantragt die Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss, um zunächst die Planungen kennenlernen zu können.

StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt mit, dass ihre Fraktion erst dann bereit sei, einen Beschluss zu fassen, wenn sie das architektonische Konzept kenne.

StV. Fuchs äußert, dass der Planer bereits auf die Schwierigkeiten zum Ableiten des Regenwassers und zur Hangsituation hingewiesen habe. Es gebe keinen Grund, dieses Grundstück, dass seinerzeit Park gewesen sei, zu bebauen. Sofern es bebaut werde, solle temporär ein Gestaltungsbeirat eingerichtet werden.

StV. Gebing hält dem entgegen, dass dieses Grundstück im Zuge der Innenstadtverdichtung bebaut werden solle. Allerdings solle dem Investor gegenüber kommuniziert werden, dass konkrete Planungen vorgestellt werden sollten.

StV. Dr. Merges teilt mit, dass auch seine Fraktion aufgrund des sensiblen und historischen Bereiches eine Bebauung des Grundstücks ablehne. Es gebe ausreichend andere Grundstücke, die im Zuge der Innenstadtverdichtung bebaut werden könnten. Auch er spricht sich für eine Rückverweisung aus.

StV. Tekath weist darauf hin, dass dieses sensible Grundstück seinerzeit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion veräußert worden sei. Die Veränderungssperre sei aufgrund dieses sensiblen Bereichs zu verlängern. Sie gehe davon aus, dass der Investor bereits Planungen entwickelt habe, nach deren Vorstellung vielleicht eine Einigkeit unter den Beteiligten erzielt werden könne.

Bürgermeisterin Northing fasst zusammen, dass die Rückverweisung in den Bau- und Planungsausschuss beantragt sei, die Verwaltung sich mit dem Investor auseinandersetzen, Planungen einfordern und die Veränderungssperre verlängert werden solle.

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