Login

Passwort vergessen?

Inhalt

1252/X. - Bebauungsplan Nr. 3-342-0 für den Bereich Karl-Kisters-Straße im Ortsteil Rindern hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer1252/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-342-0 für den Bereich Karl-Kisters-Straße im Ortsteil Rindern einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Das Plangebiet befindet sich südlich des Tweestroms und grenzt nördlich an den Bebauungsplan 3-183-4, in welchem ein Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesen wird. Derzeit wird die Fläche des Plangebiets vor allem landwirtschaftlich genutzt. Da konkrete Anfragen von Gewerbetreibenden für diese Fläche bestehen, soll dieser Bereich durch die Bauleitplanung entwickelt werden. Diese Fläche befindet sich im virtuellen Gewerbeflächenpool und kann entwickelt werden, wenn ein konkretes Interesse von Gewerbetreibenden besteht.

Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 6,6 ha und weist ein Industriegebiet aus. Entlang des Spoykanals wird ein Fuß- und Radweg ausgewiesen. Die Erschließung erfolgt über die Karl-Kisters-Straße. Bei einer weiteren zukünftigen Entwicklung ist ein weiterer Anschluss an den Tweestrom zu prüfen. Bei der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung erfolgt eine Orientierung an den Festsetzungen des südlich befindlichen Gewerbe- und Industriegebiets, um hier eine einheitliche Gestaltung zu generieren. Auf Grund einer angrenzenden Wohnnutzung werden bestimmte Abstandsklassen ausgeschlossen.

Um das städtebauliche Ziel der gewerblichen Weiterentwicklung zu ermöglichen, wird die Einleitung des Verfahrens empfohlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Sachk. Bürger Dr. Merges fragt an, welche Auswirkungen die Planung für das Bestandsgebäude habe.

Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass man die Planung auf den Bereich konzentriert habe, der sich im Eigentum der Stadt Kleve befinde. Der Radweg entlang des Spoykanals ginge um die Bestandsgebäude herum. Weitere Bestandsgebäude seien nicht zu erkennen.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung, so wie in der Drucksache Nr. 1252/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.01.2020
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 05.02.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-342-0 für den Bereich Karl-Kisters-Straße im Ortsteil Rindern einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

nach oben