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1260/X. - Angebot in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2020/2021 als Grundlage der Beantragung von Landeszuschüssen

Vorlagennummer1260/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sachverhaltsschilderung dargelegte Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2020/2021. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse dar.

Sachverhalt:


In der Sitzung am 06. November 2019 hat der Jugendhilfeausschuss die langfristige Kinderbetreuungsplanung 2020 - 2024 beraten (Drucksache Nr. 1174/X.). Auf Grundlage der Betreuungswünsche der Eltern wurde das Platzangebot zum 01.08.2020 in den Kindertageseinrichtungen zusammengestellt. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 dargestellt.

a) Betreuungsangebot

Insgesamt können im Kindergartenjahr 2020/2021 1.721 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Dies entspricht im Vergleich zu der aktuellen Belegung einem Plus von 117 Plätzen.

In den Kindertageseinrichtungen kann das Platzangebot für unterdreijährige Kinder im Vergleich zur aktuellen Belegung um zusätzliche 38 Plätze erweitert werden. U3-Kinder, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten und einen Betreuungsanspruch haben, werden im Rahmen der Kindertagespflege versorgt. Hierzu werden zum Kindergartenjahr 2020/2021 Landeszuschüsse für 286 Plätze beantragt.

Von den zur Verfügung stehenden Plätzen in Kindertageseinrichtungen bietet erstmals die Kindertageseinrichtung „KiKu´s Wilde 13“ Belegplätze vorrangig für Klever Unternehmen an. Hierfür werden bis zu 20 Betreuungsplätze geschaffen. Auch die „Kita Zauberstern“ beantragt zum kommenden Kindergartenjahr 10 Betreuungsplätze als Belegplätze für Unternehmen. Dieses Vorhaben befindet sich jedoch noch in Planung.

Im Kindergartenjahr 2020/2021 können mindestens 70 Kinder mit (drohenden) Behinderungen betreut werden. Sofern sich eine Behinderung erst im Laufe des Kindergartenjahres herausstellt, ist es möglich, auch diese Kinder durch eine erhöhte Kindpauschale und ggf. weiteren Eingliederungsleistungen zu fördern.

Mit dem Betreuungsangebot kann die prognostizierte Inanspruchnahme bedarfsgerecht abgedeckt werden. Allerdings reicht das Platzangebot - mit Ausnahme betrieblicher Betreuungsplätze - weiterhin nur für Kinder mit Wohnsitz in Kleve aus.

b) Begrenzung der Plätze mit 45 Stunden für Kinder über 3 Jahre

Die Jugendhilfeplanung hat gem. der mit Wirkung vom 01.08.2020 geltenden Fassung des
§ 33 Abs. 3 S. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sicherzustellen, dass der Anteil der Kindpauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Die Quote für den Jugendamtsbezirk Kleve beträgt 0,73 %.

c) Finanzierung

Für das Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen errechnet sich ein Kindpauschalenbudget einschließlich Mietzuschüssen von 17,3 Mio. Euro, welches in der Anlage 2 detailliert dargestellt ist.

Die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden NRW und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW getroffene Vereinbarung vom 08.01.2019 hatte u. a. die Herstellung der Auskömmlichkeit des Finanzierungssystems zum Gegenstand. Weder Eltern noch Träger von Kindertageseinrichtungen sollen zur Finanzierung der Auskömmlichkeit herangezogen werden. Die Kosten der Herstellung der Auskömmlichkeit tragen das Land NRW und die örtlichen Jugendämter je zur Hälfte. Hierdurch sinken relativ die Trägeranteile und der Anteil der Elternbeiträge. Für die freien Träger bedeutet dies, dass die bisherigen Trägeranteile in absoluter Höhe gleichbleiben, diese jedoch einen geringeren Anteil der gesamten Kindpauschalen ausmachen. Den Trägern stehen insofern umfangreichere Mittel für den Betrieb der Einrichtungen zur Verfügung, ohne dass eine Be- oder Entlastung hinsichtlich der von ihnen einzubringenden Beträge erfolgt.

Diesem System folgend verändern sich auch die freiwilligen kommunalen Zuschüsse zu den Trägeranteilen prozentual, während sie monetär tatsächlich gleichbleiben. So werden von Elterninitiativen (nach Abzug des freiwilligen kommunalen Zuschusses) zukünftig 2,13 % des Trägeranteils übernommen (vorher 2,5 %) und von den anderen freien Trägern Caritasverband Kleve, Lebenshilfe, Kinderzentren Kunterbunt 2,6 % (vorher 3 %). Zusätzlich soll die neue Kita an der Dorfstraße in Trägerschaft der Kinderzentren Kunterbunt mit dem vorgenannten freiwilligen Anteil bezuschusst werden.

Zusammengefasst verteilt sich das Kindpauschalenbudget mit den Mietzuschüssen auf folgende Kostenträger:




















































Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Sonderzuschüsse für die „kirchlichen Zusatzplätze in Tageseinrichtungen für Kinder“ der katholischen Einrichtungen sind nicht in der Anlage 2 dargestellt. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 betragen diese Zuschüsse ca. 193.000 €.

Ausschließlich aus Landesmitteln und zusätzlich zu den o. a. Aufwendungen werden die zusätzlichen Mittel zur Förderung für die Familienzentren und plusKITA-Einrichtungen finanziert. Die zusätzlichen Mittel zur Flexibilisierung von Betreuungsangeboten werden von Land und Kommune getragen.

Die Erstattung wegen des Ausfalls der Elternbeiträge aufgrund der zwei beitragsfreien Kindergartenjahre vor dem Schuleintritt wird im Kindergartenjahr 2020/2021 ca. 1,22 Mio. Euro betragen.


d) Kindertagespflege

Zusätzlich zu der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen werden ca. 286 Kinder (davon 10 überdreijährige Kinder) im Rahmen von Kindertagespflege betreut. Für diese Kinder wird ein entsprechender Landeszuschuss beantragt.

Die Finanzierung der Kindertagespflegepersonen selbst regeln entsprechende Richtlinien der Verwaltung. Im Haushaltsjahr 2020 sind für Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen 2,1 Mio. Euro veranschlagt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 17.02.2020
Jugendhilfeausschuss, 17.02.2020
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die in der Sachverhaltsschilderung dargelegte Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2020/2021. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse dar.
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Koch erläutert die Drucksache. Für die Betreuung der unterdreijährigen Kinder sei weiterhin die Kindertagespflege eine starke Säule. Die im kommenden Kindergartenjahr 286 betreuten Kinder würden von 68 Kindertagespflegepersonen betreut werden.

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