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1261/X. - Flexibilisierung von Betreuungszeiten

Vorlagennummer1261/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt
1. das anliegende Konzept zur Umsetzung flexibler Betreuungsangebote und
2. die Förderung der im Sachverhalt genannten Kindertageseinrichtungen.

Sachverhalt:


Durch das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung wird das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2020 neu gefasst. Erstmals gewähren Land und Kommunen den Kindertageseinrichtungen Zuschüsse zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten.

Die Regelung des § 48 KiBiz (neu) stärkt die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern sollen durch eine verlässliche Betreuung unterstützt werden, ihrem Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrag nachzukommen. Dabei soll es gleichzeitig möglich sein, berufliche Ziele weiterverfolgen zu können. Die Steuerung der flexiblen Betreuungsangebote obliegt den Jugendämtern auf der Grundlage der örtlichen Bedarfslage und im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung. Über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel wird eigenverantwortlich entscheiden.

In Erwartung des neuen Gesetzes wurde im September 2019 eine Onlineumfrage unter allen Eltern von Kita-Kindern durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse sowie die Schlussfolgerungen zum Einsatz der neuen Zuschüsse sind im den anliegenden Konzept dargestellt.

Der Einsatz der Mittel des Landes und der Stadt Kleve sollte in zwei Förderbereichen in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Vorgeschlagen sind die „Erweiterung der Öffnungszeiten“ und die „Reduzierung von Schließtagen“. Diese Förderbereiche sollten mit Budgets von jeweils 50 %, mithin 62.250 € (KGJ 2020/2021) versehen werden. In den dann folgenden Kindergartenjahren wachsen die Mittel auf. Die Verwendung weiterer Mittel ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 wird dem Jugendhilfeausschuss zu gegebener Zeit vorgeschlagen.

In Vorbereitung dieser Drucksache wurden alle Träger von Kindertageseinrichtungen aufgefordert, sich für die Inanspruchnahme der Mittel zu bewerben und entsprechende Maßnahmen in ihren Kitas umzusetzen.

Es sind Bewerbungen von 7 Kindertageseinrichtungen eingegangen. Zur Auswahl der Maßnahmen wird folgende Priorisierung vorgeschlagen:

1. Es sollen Maßnahmen zur „Erweiterung der Öffnungszeiten“ und zur „Reduzierung von Schließtagen“ in allen Planungsbezirken der Kinderbetreuungsplanung vorkommen und
2. innerhalb eines Planungsbezirkes werden Kindertageseinrichtungen bevorzugt, die möglichst viele Kinder mit dem Angebot erreichen.

Anhand dieser Kriterien können alle beantragten Maßnahmen aus dem Bereich „Reduzierung der Schließetage“ gefördert werden. Insgesamt können in vorhandenen Einrichtungen 19 zusätzliche Öffnungstage gewonnen werden. Zusätzlich reduziert die neue Kita an der Dorfstraße die Schließtage um 13 Tage gegenüber der gesetzlichen Sollgrenze.

Bei den beantragten Maßnahmen aus dem Bereich „Erweiterung der Öffnungszeiten“ ist anhand der Kriterien eine Auswahl erforderlich. Im Planungsbezirk 3 (Stadtgebiet Kleve) bewerben sich mit den Kindertageseinrichtungen SOS-InKita, Zauberstern und Regenbogen drei Kindertageseinrichtungen. Vorrangig gefördert werden sollten die Kitas SOS-InKita und die Kita Zauberstern, weil diese die meisten Kinder mit dem erweiterten Angebot erreichen. Für die Kita Regenbogen verbleibt eine Förderung von 12.800 €, welche rund der Hälfte der begehrten Fördersumme entspricht und immer noch geeignet ist, die Öffnungszeiten zumindest teilweise auszuweiten. Neben der Kita Regenbogen erweitern die Kindertageseinrichtungen Zauberstern und SOS-InKita ihre wöchentlichen Öffnungszeiten um 20 Stunden.

Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Auswahl und stellt die beantragten und zur Bewilligung vorgeschlagenen Fördermittel gegenüber:


Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 17.02.2020
Jugendhilfeausschuss, 17.02.2020
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig
1. das anliegende Konzept zur Umsetzung flexibler Betreuungsangebote und
2. die Förderung der im Sachverhalt genannten Kindertageseinrichtungen.
Wortbeitrag:
Tariflich Beschäftigter Koch erläutert die Drucksache.

StV. Stefan Welberts erkundigt sich nach den Öffnungszeiten der zur Förderung vorgeschlagenen Kitas. Tariflich Beschäftigter Koch erklärt, dass als Fördervoraussetzung lediglich die wöchentliche Öffnungszeit festgeschrieben sei. Die genauen Uhrzeiten seien am besten durch die jeweilige Kita entsprechend den Bedarfen festzulegen.

Erster Beigeordneter Haas weist auf das bereits in diesem Kindergartenjahr begonnene Pilotprojekt des SOS-Kinderdorf Niederrhein e. V. hin, welches erweitere Öffnungszeiten in der InKita an der Kalkarer Straße erprobe.

Gleichstellungsbeauftragte Tertilt-Rübo regt zu gegebener Zeit eine Evaluation zu der Frage an, wie sich die Flexibilisierung von Öffnungszeiten bei Alleinerziehenden auswirkt.

Beratendes Mitglied Hendricks erkundigt sich nach Angeboten aus dem Planungsbezirk 1. Tariflich Beschäftigter Koch teilt mit, dass dieser Bezirk mit drei Kitas der kleinste sei und sich kein Träger für die Fördermittel beworben habe. Es sei jedoch Ziel, flexible Betreuungsangebote in allen Bezirken vorzuhalten. Dies sei jedoch ein Entwicklungsprozess.

StV. Kamps wirbt dafür den Bedarf an erweiterten Öffnungszeiten auch in den Aufnahmekriterien der Kitas zu berücksichtigen.

Auf Nachfrage vom beratenden Mitglied Hendricks teilt tariflich Beschäftigter Koch mit, dass nach dem Vorschlag der Verwaltung nur zusätzliche Betreuungsangebote gefördert werden sollen. Daher sei die Kita KiKu´s Wilde 13, die bereits deutlich reduzierte Schieltage vorhalte, nicht in dem Fördervorschlag berücksichtigt.

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